Zur Anmeldung der Veranstaltung muss ein Formular ausgefüllt und beim Gemeindeamt abgegeben werden. Erst danach erfolgt die Veranstaltungsbewilligung.
Folgende Kosten können entstehen:
HINWEIS: Ab 08.01.2003 ist die Novelle des Tiroler Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten!
Infos zum Jugendschutz!