Was ist eigentlich ein Legalisator?
Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschriften durchzuführen. Er führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Marktgemeinde Brixlegg wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss die eigene Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannten Personen bestätigen lassen.
Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.
KOSTEN
Bundesgebühr
| € 21,00
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Die Gebühren der Legalisatoren für die Beglaubigung einer Unterschrift werden festgesetzt | | a) bei einem Wert bis 700 Euro mit | 3 Euro |
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| b) bei einem Wert über 700 Euro bis 3 000 Euro mit | 7 Euro |
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| c) bei einem Wert über 3 000 bis 7 000 Euro mit | 9 Euro |
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| d) bei einem Wert über 7 000 bis 35 000 Euro mit | 24 Euro |
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e) bei einem Wert über 35 000 mit
| 31 Euro |
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| f) bei unbestimmtem Wert mit | 3 Euro |
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Sind auf einer Urkunde die Unterschriften von zwei oder mehreren Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisationsgebühr für jede zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte des o.a. Betrages.