Grundteilungsgenehmigungen

Nach Vorliegen eines Ansuchens samt Plan sowie einer raumplanerischen Stellungnahme kann über eine Grundteilungsbewilligung entschieden werden.

Kosten:

  • Bundesstempelgebühren (Antrag und Plan)
  • raumplanerische Stellungnahme
  • Gemeinde-Verwaltungsabgabe € 70,00

Zuständig