PROTOKOLL

 

 

Gremium

Gemeinderat

Sitzungsdatum

04.10.2005

 

Sitzungsort

Marktgemeindeamt Brixlegg - Sitzungssaal

 

Beginn

19:00

Uhr

Ende

22:50

Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 26.09.2005 durch R�ckscheinbriefe.

 

Anwesende:

Vzbgm.Johann Mittner, GR.DI. Eduard Henrich, GR.Gerhard Kosta, GR.Anton Lederer, GR.Norbert Leitgeb, GR.Johannes Mayr, GR.Georg Moser, GR.Ludwig M�hlbacher, GR.Otto M�hlegger, GR.Thomas Neuschmid, GR.Jakob Schneider, GR.Andreas Zobl, Bernhard Rupprechter, DI.Dr. Harald Scheidle, Benedikt Schneider, Schriftf. AL.Anton Moser

Abwesend und entschuldigt:

Bgm.Ing. Rudolf Puecher, GR.Verena Margreiter, GR.Walter W�ll

 

 

TAGESORDNUNG:

 

�ffentlicher Teil

1.

Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 09.08.2005

 

 

2.

Gemeindevorstandssitzung vom 02.08.2005 mit Beschlussfassung �ber:

2.1.

Obstbaumpflanzaktion

2.2.

Tourismusverband - �bernahme Meldewesen

2.3.

Tourismusverband - B�romiete

 

 

3.

Bauausschuss-Sitzungen vom 11.07., 08.08., 12.09.2005 mit Beschlussfassung �ber:

3.1.

Wasseranschluss Rieser "Schwarzenberg"

3.2.

Erwerb Luftschutzstollen Theater

3.3.

Grundverkauf Friedhof - Schie�ling Hans

3.4.

Parkplatz Idealtours

3.5.

Stra�enmarkierung

3.6.

Grundkauf Wohlsein, Judenwiese

3.7.

Richtlinien Anwohnerparkkarten

3.8.

Anwohnerparkkarte Murschetz

3.9.

TIGAS-Leitungen - Grabungsarbeiten Faberstra�e (Obermehrn)

3.10.

Asphaltierung Hohlsteinweg

3.11.

Zufahrt Calamita �ber GST-Nr. 447, KG. Brixlegg

 

 

4.

�berpr�fungsausschuss-Sitzung vom 26.09.2005

 

 

5.

Sportausschuss-Sitzung vom 20.09.2005 mit Beschlussfassung �ber:

5.1.

Ben�tzungszeiten 2005/2006 f�r TS, Gymnastikraum/Atrium/Vortragsraum VS

5.2.

Abrechnung Kinder- und Jugendsportf�rderung 2004 u. 1. Hj. 2005

5.3.

Subvention Hauptschule Brixlegg - Crosslaufmeisterschaft

 

 

6.

Jugend- u. Freizeitausschuss-Sitzung vom 01.08.2005 mit Beschlussfassung �ber:

6.1.

Theaterstiege - Aufenthaltsort f�r Kinder/Jugendliche

 

 

7.

Beratung und Beschlussfassung �ber sonstige Angelegenheiten

7.1.

Neubestellung der Mitglieder der Forsttagssatzungskommission

7.2.

Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH

7.3.

Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG

7.4.

Ausschreibung Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger St. Josefsheim

 

 

8.

Allf�lliges

 

 

VERLAUF DER SITZUNG

 

 

Vzbgm. Johann Mittner begr��t die anwesenden Gemeinder�te und Zuh�rer recht herzlich. Er stellt die Beschlussf�higkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt, die um die Punkte 7.1. �Neubestellung der Mitglieder der Forsttagssatzungskommission�, 7.2. �Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH�, 7.3. �Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG�, 7.4. �Ausschreibung Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger St. Josefsheim� erweitert und einstimmig angenommen wird.

 

�ffentlicher Teil

1.

Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 09.08.2005

 

Das Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 09.08.2005 wurde den Gemeinder�ten zugesandt und von diesen mit 14 Stimmen zur Kenntnis genommen. GR. Scheidle enthielt sich der Stimme, weil er bei der letzten Gemeinderatssitzung nicht anwesend war. Auf eine Verlesung des Protokolls wird verzichtet.

 

2.

Gemeindevorstandssitzung vom 02.08.2005 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

2.1.

Obstbaumpflanzaktion

 

Der Tiroler Obst- und Gartenbauverein beabsichtigt, in Tirol im Rahmen einer Aktion rund 5000 Obstb�ume zu pflanzen. Vom Land Tirol wird die Pflanzaktion mit 1/3 der Kosten f�r einen Jungbaum, das sind � 6,--, unterst�tzt.

Der Landeshauptmann tritt nun an die Gemeinden heran, die Aktion im selben Umfang zu f�rdern. Die Organisation wird durch den Tiroler Obst- und Gartenbauverein �Gr�nes Tirol� �bernommen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, dass sich die Gemeinde Brixlegg an der Obstbaumpflanzaktion im Fr�hjahr 2006 beteiligt. Die Anzahl der gef�rderten B�ume wird mit einem Baum f�r Privatg�rten und f�nf B�umen f�r landwirtschaftlich genutzte Obstanger limitiert. Je Obstbaum wird ein Zuschuss von � 6,-- gew�hrt. Die Organisation hat �ber den Tiroler Obst- und Gartenbauverein zu erfolgen.

 

2.2.

Tourismusverband - �bernahme Meldewesen

 

Der Tourismusverband Alpbachtal & Tiroler Seenland stellte an die Gemeinde Brixlegg den Antrag, dass die Gemeinde zuk�nftig das G�stemeldewesen �bernehmen soll.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig festgestellt, dass das Meldewesen wie bisher �ber den TVB abgewickelt werden soll. Die Gemeinde zahlt als Ersatz f�r die Dienstleistung einen j�hrlichen Pauschalbetrag von � 700,--. Dies entspricht auch den Regelungen in anderen Gemeinden wie M�nster, Radfeld und Kundl.

2.3.

Tourismusverband - B�romiete

 

Der Tourismusverband Alpbachtal & Tiroler Seenland stellt den Antrag an die Marktgemeinde Brixlegg, ab Oktober 2005 (geplante Inbetriebnahme des Regionalb�ros) keine Miete f�r das bestehende Tourismusinformationsb�ro im Gemeindeamt Brixlegg zu verrechnen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, dem Antrag nicht statt zu geben. F�r eine Fremdenverkehrsf�rderung k�nnen gegebenenfalls andere Ma�nahmen vorgesehen werden.

 

3.

Bauausschuss-Sitzungen vom 11.07., 08.08., 12.09.2005 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

3.1.

Wasseranschluss Rieser "Schwarzenberg"

 

Die Wasserversorgung f�r den Futterstall des Josef Rieser oberhalb seines Bauernhauses Zimmermoos 16 erfolgte �ber die Wasserleitung zum Landwirtschaftsbetrieb �Holz�. Bei der Neuverlegung der Wasserleitung wurde die Trassenf�hrung ge�ndert und damit fiel auch der Wasseranschluss f�r den Stall weg. Eine eigene Zuleitung ist erforderlich, die aber bisher nicht verlegt wurde, weil seitens des Stallbesitzers Rieser kein Bedarf bestand. Herr Josef Rieser fordert aber nun den Wasseranschluss und macht auf seinen Rechtsanspruch aufmerksam.

Die urspr�ngliche Wasserleitung zum Anwesen �Holz�, Zimmermoos 23 war eine Privatanlage, die wegen des hohen Wasserverlustes und des desolaten Zustandes zu erneuern war. Der Neubau erfolgte gemeinsam durch Georg bzw. Josef Moser und die Marktgemeinde Brixlegg. Herr Moser �bernahm die Grabungsarbeit und leistete einen Bargeldersatz. Au�erdem trat er einen Freiwasserbezug an die Gemeinde ab. Die Stallzuleitung stellt einen Bauabschnitt dieses Wasserleitungsneubaues dar und muss nun zur Ausf�hrung gelangen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, das fehlende Wasserleitungsteilst�ck zu errichten. Hr. Moser Georg muss die Grabung durchf�hren und die Gemeinde Brixlegg verlegt die erforderliche Leitung. GR. Georg Moser erkl�rt sich mit der �bernahme der Grabungsarbeiten f�r einverstanden.

 

3.2.

Erwerb Luftschutzstollen Theater

 

Der Luftschutzstollen vom Theater bis zur Liegenschaft Senn befindet sich im Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft (S Consalt Management GmbH, Winkelweg 9, 6023 Rum).

Diese w�rde den Stollen an die Gemeinde unentgeltlich �bergeben, wenn auch die Betreuung und Haftung �bernommen wird.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den Luftschutzstollen zu �bernehmen.

 

3.3.

Grundverkauf Friedhof - Schie�ling Hans

 

Hr. Hans Schie�ling hat die Liegenschaft Cafe Baumgartner, Marktstra�e 33 erworben und will ein neues Wohn- und Gesch�ftshaus errichten. Zum Bau einer Tiefgarage und Garagenzufahrt ben�tigt er einen Grundst�cksstreifen aus dem angrenzenden Friedhof.

 

 

Beschluss:

Nachdem der Antrag des Hr. Schie�ling Hans ma�geblich ge�ndert wurde, wird die Angelegenheit erneut dem Bauausschuss �bergeben.

3.4.

Parkplatz Idealtours

 

Der von der Fa. Idealtours, Neuhauser, Marktstra�e 6b errichtete Parkplatz entlang der alten Landesstra�e wurde in ge�nderter Form ausgef�hrt. F�r die Parkfl�che wird im Stra�enbereich auch auf �ffentlichem Grund beansprucht.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den erforderlichen Grundstreifen entlang der alten Landesstra�e um den in der Marktgemeinde Brixlegg �blichen Anerkennungszins an die Fa. Idealtours zu verpachten.

Der Beschluss wird jedoch an die Bedingung gekn�pft, dass durch den Parkplatzbau f�r die Gemeinde keinerlei zus�tzliche Steinschlagsicherungsarbeiten verursacht werden.

 

3.5.

Stra�enmarkierung

 

Von der Fa. SPM als Billigst- und Bestbieterfirma wurden die Stra�enmarkierungen aufgebracht. Die erforderlichen Markierungskosten verursachen eine Budget�berschreitung von mehr als � 2000,--. Die Notwendigkeit ist gegeben, weil im letzten Jahr keine Markierungsarbeiten durchgef�hrt wurden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, der Budget�berschreitung von ca. � 2.000,-- f�r die Stra�enmarkierung zuzustimmen.

 

3.6.

Grundkauf Wohlsein, Judenwiese

 

Hr. Hans Wohlsein stellte den Antrag, dass ihm die Gemeinde den Grundstreifen entlang der stra�enseitigen Einfriedungsmauer entlang der Zimmermoosstra�e abkaufen soll.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, den von Hans Wohlsein angebotenen Grundstreifen entlang der Zimmermoosstra�e nicht anzukaufen. Dieser wird als Stra�engrund nicht ben�tigt und ist ohnehin von Baulichkeiten freizuhalten.

 

3.7.

Richtlinien Anwohnerparkkarten

 

Der Bauausschuss wurde vom Gemeinderat beauftragt, Richtlinien f�r die Vergabe von Anwohnerparkkarten in der Kurzparkzone im Ortszentrum auszuarbeiten.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat werden einstimmig folgende Richtlinien f�r Anwohnerparkkarten festgelegt:

 

1.      Eine Anwohnerparkkarte ist �ber Antrag der betroffenen Bewohner des Ortszentrums nur auszustellen, wenn diese keine M�glichkeit zur Schaffung eines Stellplatzes auf eigenem Grund (auch Pachtgrund odgl.) haben.

2.      Die Anwohnerparkkarte ist bezogen auf eine KFZ-Zulassungsnummer auszustellen.

3.      Die Anwohnerparkkarte ist nicht �bertragbar und wird auf einen Zeitraum von maximal einem Jahr ab Ausstellungsdatum ausgestellt.

4.      Die Anwohnerparkkarte berechtigt zum Abstellen eines Fahrzeuges innerhalb der ausgewiesenen Kurzparkzone. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.

5.      Die Geb�hr f�r die Anwohnerparkkarte wird vom Gemeinderat festgelegt.

 

 

3.8.

Anwohnerparkkarte Murschetz

 

Heinz und Brigitte Murschetz, Marktstra�e 36, stellten wiederum einen Antrag um die Ausstellung einer Anwohnerparkkarte f�r ihren Mieter Klingler.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Antrag nicht stattzugeben. Der Fam. Murschetz steht eine ausreichende Anzahl an Parkfl�chen auf eigenem Grund zur Verf�gung und es k�nnte ein weiterer im Eingangsbereich ihres Hauses geschaffen werden.

 

3.9.

TIGAS-Leitungen - Grabungsarbeiten Faberstra�e (Obermehrn)

 

Die TIGAS beabsichtigt, die Liegenschaften Lengauer (Faberstr. 56a) sowie Huber (Faberstr. 44) an die Erdgasleitung anzuschlie�en. Dazu m�ssten ab der Liegenschaft Bogner/Rogler in der Gemeindestra�e Leitungen verlegt werden.

Der Bauausschuss stellte bei einer Begehung fest, dass der Stra�enbelag in einwandfreiem Zustand ist.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig festgelegt, die Verlegung der Erdgasleitung unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:

 

Anschluss Lengauer:

Die Trasse entlang der Liegenschaft Faberstr. 52 (Moser) muss nach Abschluss der Verlegearbeiten mit Baumischgut asphaltiert werden. Die weiterf�hrende Gasleitungstrasse inkl. Stra�enquerung ist entweder mittels Bohrung auszuf�hren oder es ist die K�nette mit einer Tragschicht (Baumischgut) zu asphaltieren. In der weiteren Folge ist binnen einem Jahr die gesamte Fahrbahnbreite mit einer 3-4 cm dicken Verschlei�schicht (Asphalt AB 08) zu versehen.

 

Anschluss Huber:

Die gesamte Fahrbahn ist abzufr�sen und die K�nette mittels Baumischgut neu zu asphaltieren. Innerhalb eines Jahres ist der Stra�enk�rper inkl. Parkbuchten und Einfahrten mit einer 3-4 cm dicken Deckschicht (AB 08) in der vollen Breite neu zu asphaltieren. Sollte der gesamte Verlauf mittels Bohrung ausgef�hrt werden, so sind die Press- und Zielgruben sorgf�ltig zu hinterf�llen und zu verdichten. Die Grubenbereiche sind mit Baumisch und Deckschicht zu versehen. Einer Bohrung mit mehr als drei Gruben wird nicht zugestimmt.

 

Die TIGAS wird aufgefordert, im gegenst�ndlichen Bereich der Faberstra�e bei allen Liegenschaftsbesitzern anzufragen, ob Anschlussbedarf besteht. Weiteren Anschlussgrabungen wird in den n�chsten f�nf Jahren nicht zugestimmt.

 

3.10.

Asphaltierung Hohlsteinweg

 

Bei den letzten Unwettern wurde die Alpbachb�schung und der Hohlsteinweg �stl. der Br�cke in Mehrn untersp�lt und stark besch�digt. Die Uferbefestigung musste erneuert und der abgerutschte Stra�enteil aufgef�llt werden.

Der Bauausschuss stellte an Ort und Stelle fest, dass der Stra�enbelag des Hohlsteinwegs entlang der Liegenschaft Hechenblaickner derart besch�digt ist, dass eine Neuasphaltierung sofort durchgef�hrt werden muss. Flickarbeiten sind weder sinnvoll noch wirtschaftlich.

 

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den Hohlsteinweg entlang der Liegenschaft Hechenblaickner (Br�cke bis Kreuzung) neu zu asphaltieren. Der Kostenvoranschlag bel�uft sich auf � 6.700,-- netto. Beim Katastrophenfonds ist um eine Beihilfe anzusuchen.

 

3.11.

Zufahrt Calamita �ber GST-Nr. 447, KG. Brixlegg

 

Die Fa. Seissl errichtet derzeit f�r das neu geplante Kraftwerk auf dem GST-Nr. 583, KG. Brixlegg, ein Turbinenhaus. Die Zufahrt erfolgt �ber �ffentl. Gut GST-Nr. 447. Nachdem Fr. Calamita die Zusage der Fa. Seissl erhalten hat, �ber die GST-Nr. 583 zufahren zu d�rfen, ersucht diese die Gemeinde um Einr�umung eines Geh- und Fahrrechtes �ber die GST-Nr. 447.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dass die Zufahrtsstra�e auf GST-Nr. 447 zum Turbinenhaus der Fa. Seissl auf Dauer bestehen bleiben kann. Die Stra�e muss im �ffentl. Gut zur allgemeinen Nutzung bestehen bleiben und ist von Hr. Sebastian Seissl bzw. dessen Rechtsnachfolgern im erforderl. Ausma� instand zu halten. Das Stra�enteilst�ck wird sowohl zur Instandhaltung der Ufermauer des Alpbachs als auch als Zufahrt zum Turbinenhaus Seissl ben�tigt.

Wenn die Stra�e auf �ffentl. Gut bestehen bleibt, kann diese auch von Fr. Calamita als Zufahrt genutzt werden. Die Eintragung eines Grundbuchrechtes zugunsten Fr. Calamita Christine wird einstimmig abgelehnt.

 

4.

�berpr�fungsausschuss-Sitzung vom 26.09.2005

 

Das �berpr�fungsausschussprotokoll wird zustimmend zur Kenntnis genommen und GR. Lederer stellt den Antrag um Genehmigung der �berschreitungen des Haushaltsplanes.

 

Zu den aufgeworfenen Fragen an den B�rgermeister wird wie folgt Stellung genommen:

a)      Vom Bauamtstechniker ist ein Fahrtenbuch nach EStG zu f�hren.

b)      In Zukunft wird der Bauausschuss bei der Aufbringung der Boden-/Stra�enmarkierungen herangezogen.

c)      Die Planungsarbeiten zur Unterbringung des TVB-Regionalb�ros Alpbachtal & Tiroler Seenland im Haus Schie�ling wurden von der Gemeinde Brixlegg in Auftrag gegeben. Es gibt einen Gemeinderatsbeschluss, aus dem eindeutig hervor geht, dass man sich seitens der Gemeinde unbedingt um den Standort in Brixlegg bem�hen soll. Die Planungen waren zur Erhebung des Raumbedarfes und der Kosten absolut notwendig. Hr. Hans Schie�ling hat sich �ber Bem�hen des B�rgermeisters freiwillig an den Planungskosten mit der H�lfte des Betrages, das sind � 5.640,--, beteiligt.

d)      Die Anstellungsbedingungen f�r den Bademeister sind vom Gemeindevorstand im Zuge der Neuanstellung des Bademeisters f�r die Saison 2006 m�glichst konkret festzulegen (Gehalt, Dienstzeit, Kooperation Wasserrettung).

e)      Um die Internetkosten f�r das St. Josefsheim zu senken, wird eine ADSL-Leitung mit einem fixen Datentransfer von ca. 500 MB installiert. Die Arbeitszeit des Heimleiters im Internet muss massiv verk�rzt werden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat werden die im Protokoll angef�hrten Budget�berschreitungen einstimmig genehmigt.

Die Ausf�hrungen zu den Fragen an den B�rgermeister werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

5.

Sportausschuss-Sitzung vom 20.09.2005 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

5.1.

Ben�tzungszeiten 2005/2006 f�r TS, Gymnastikraum/Atrium/Vortragsraum VS

 

Die Schuldirektoren, Schulwart sowie Vereinsvertreter wurden zur Vergabe der Ben�tzungszeiten f�r Turnsaal, Gymnastikraum/Atrium/Vortragsraum der Volksschule eingeladen. Es konnte einvernehmlich eine allseits zufrieden stellende Einteilung getroffen werden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig die vom Sportausschuss vorgenommene Ben�tzungszeiteneinteilung f�r Turnsaal, Atrium/Vortragsraum/Gymnastikraum der Volksschule beschlossen.

 

5.2.

Abrechnung Kinder- und Jugendsportf�rderung 2004 u. 1. Hj. 2005

 

Von den Sportvereinen wurden die Abrechnungen f�r die Kinder- und Jugendsportf�rderung eingebracht. Der Sportausschuss hat die Trainingslisten sowie die Zusammenstellungen �berpr�ft.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, folgende Betr�ge f�r die Kinder- und Jugendsportf�rderung auszuzahlen:

 

Abrechnungszeitraum 2004:

 

Fu�ball:

41 Kinder (� 1.640,--) / 8 Jugendliche (� 880,--)��������� �� 2.520,--

 

Leichtathletik:

16 Kinder (� 640,--) / 1 Jugendlicher (� 110,--)����������� ����� 750,--

 

Tennisclub:

12 Kinder (� 480,--)���������������������������������������������������� ����� 480,--

 

TWV:

14 Kinder (� 560,--)���������������������������������������������������� ����� 560,--

 

Abrechnungszeitraum 1. Hj. 2005:

 

Fu�ball:

27 Kinder (� 540,--) / 13 Jugendliche (� 715,--)���������� �� 1.255,--

 

Leichtathletik:

22 Kinder (� 440,--)���������������������������������������������������� ����� 440,--

 

Tennisclub:

14 Kinder (� 280,--)���������������������������������������������������� ����� 280,--

 

TWV:

6 Kinder (� 120,--) / 1 Jugendlicher (� 55,--)��������������� ����� 175,--

 

Schiclub:

9 Kinder (� 180,--)������������������������������������������������������ ����� 180,--

 

5.3.

Subvention Hauptschule Brixlegg - Crosslaufmeisterschaft

 

Die Hauptschule Brixlegg ist am 19.10.2005 Organisator der Tiroler Landesmeisterschaften im Crosslauf f�r Hauptschulen. Am Bewerb, der im Matzenpark stattfindet, nehmen �ber 300 Teilnehmer teil, wobei die veranstaltende Schule f�r eine Jause aufzukommen hat.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, zu den Tiroler Landesmeisterschaften der Hauptschulen im Crosslauf eine Subvention in der H�he von � 300,-- zu gew�hren. Einer allf�lligen �berschreitung des Hauptschulbudgets bei der Haushaltsstelle �1/212-729� wird zugestimmt.

 

6.

Jugend- u. Freizeitausschuss-Sitzung vom 01.08.2005 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

6.1.

Theaterstiege - Aufenthaltsort f�r Kinder/Jugendliche

 

Die Theaterstiege bzw. die Arkaden beim Theatergeb�ude entwickelten sich in letzter Zeit immer mehr zum Treffpunkt f�r Kinder und Jugendliche. Es kommt dadurch laufend zu Problemen, da das Areal um das Gemeindeamt durch M�ll und Getr�nkeflaschen stark verschmutzt wird. Au�erdem wurden laufend Theaterrequisiten, die in den Arkaden gelagert waren und Gemeindeb�nke zerst�rt.

Vzbgm. Mittner hat daraufhin mit Jugendlichen, die sich beim Theatergeb�ude aufhielten, Gespr�che gef�hrt und sie vom Areal verwiesen. Aus brandschutztechnischen Gr�nden ist hier kein passender Aufenthaltsort f�r Kinder und Jugendliche, da diese rauchen und auch kleine Lagerfeuer entfachen. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Geb�ude aus Holz und ein Brand w�rde verheerende Auswirkungen haben.

Fr. Eberharter berichtete von �hnlichen Problemen beim Bahnhofareal. Sie hat auch bereits mit den betroffenen Jugendlichen gesprochen. Diese bekritteln, dass f�r sie nirgends ein Aufenthaltsort vorhanden ist.

Vzbgm. Mittner und Fr. Eberharter wurde von den Jugendlichen die Beibringung einer Unterschriftenliste zugesagt, in der sie die Schaffung eines Aufenthaltsortes fordern. Bis dato wurde jedoch nichts abgegeben.

Bei der Schaffung eines �Jugendzentrums� ist eine Aufsicht durch Fachpersonen unumg�nglich notwendig, da ansonsten Drogen und Alkohol im Spiel sind. Man sieht jedoch ein Problem in der Vereinigung der verschiedenen Jugendgruppen an einem Treffpunkt.

 

GR. M�hlegger berichtet, dass bei ihm die Unterschriftenliste mit ca. 60 Unterschriften eingegangen ist. Die Gemeinde ist aufgefordert, f�r Jugendliche m�glichst rasch etwas zu tun. Es besteht auch von Jugendlichen die Bereitschaft, Verantwortung zu �bernehmen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird �bereinstimmend der Jugend- und Freizeitausschuss beauftragt, die M�glichkeiten zur Schaffung von Einrichtungen f�r die Jugend abzukl�ren.

Unter Heranziehung von Fachleuten, den betroffenen Jugendlichen und deren Eltern sind konkrete Projekte aufzuzeigen. Die finanziellen und organisatorischen M�glichkeiten sind abzukl�ren.

 

7.

Beratung und Beschlussfassung �ber sonstige Angelegenheiten

 

 

7.1.

Neubestellung der Mitglieder der Forsttagssatzungskommission

 

Gem�� Tiroler Waldordnung 2005, LGBl.Nr. 55/2005 ist die Forsttagsatzungskommission neu zu bestellen.

 

 

 

Beschluss:

Als Vertreter der Waldeigent�mer werden vom Gemeinderat einstimmig folgende Personen namhaft gemacht:

 

Mitglied

Ersatzmitglied

Schneider Jakob

Zimmermoos 27, 6230 Brixlegg

Haberl Alois

Zimmermoos 29, 6230 Brixlegg

 

Im weiteren geh�rt gem�� � 18 Abs. 2 Bgm. Ing. Rudolf Puecher, R�merstr. 1, 6230 Brixlegg der Forsttagsatzungskommission an. Sein Vertreter ist Vzbgm. Johann Mittner, R�merstr. 20f, 6230 Brixlegg.

 

7.2.

Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH

 

Den Gemeinder�ten wurde der Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH zur Information ausgeh�ndigt. AL. Moser verliest den zur Beschlussfassung vorliegenden Gesellschaftsvertrag.

Im Anschluss diskutiert der Gemeinderat �ber das Vertragswerk und GR. Scheidle weist auf das Risiko einer m�glichen Aufnahme von weiteren Gesellschaftern hin.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird mit 14 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (GR. Scheidle) folgender Gesellschaftsvertrag beschlossen:

 

GESELLSCHAFTSVERTRAG

 

I.

 

Firma und Sitz der Gesellschaft:

  1. Die Marktgemeinde Brixlegg errichtet eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung unter der Firma �ImmobilienBrixlegg GmbH.�.
  2. Der Sitz der Gesellschaft ist 6230 Brixlegg.

Die Gesellschaft ist berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Auslandes Zweigniederlassungen zu errichten.

 

II.

 

Gegenstand des Unternehmens:

  1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Nutzung sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften sowie Liegenschaftsteilen.
  2. Dar�ber hinaus ist die Gesellschaft befugt sich an gleichartigen oder �hnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu �bernehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Gesch�ften und Ma�nahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder n�tzlich erscheinen.

 

III.

 

Dauer der Gesellschaft, Gesch�ftsjahr:

  1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
  2. Das erste Gesch�ftsjahr beginnt mit dem Tage der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch und endet am 31.12.2005 (einunddrei�igsten Dezember). Die weiteren Gesch�ftsjahre sind jeweils mit dem Kalenderjahr ident.

 

 

IV.

 

Stammkapital:

Das Stammkapital der Gesellschaft betr�gt � 35.000,-- (Euro f�nfunddrei�igtausend) und wird von der alleinigen Gesellschafterin Marktgemeinde Brixlegg zur G�nze �bernommen.

Die Stammeinlage ist zur H�lfte bar einzuzahlen.

 

V.

 

Organe der Gesellschaft:

Die Organe der Gesellschaft sind:

  1. der oder die Gesch�ftsf�hrer,
  2. die Generalversammlung.

 

VI.

 

Gesch�ftsf�hrer:

  1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Gesch�ftsf�hrer.
  2. Ist nur ein Gesch�ftsf�hrer bestellt, vertritt er die Gesellschaft selbst�ndig. Sind mehrere Gesch�ftsf�hrer bestellt, bestimmt der Bestellungsbeschluss deren Vertretungsbefugnis.
  3. Prokuristen k�nnen bestellt werden. Die Vertretung der Gesellschaft durch einen Gesch�ftsf�hrer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen ist m�glich.

 

Folgende Gesch�ftsf�lle bed�rfen der Zustimmung des Gemeinderates der Marktgemeinde Brixlegg:

 

a)      Erwerb, Ver�u�erung und Belastung von Liegenschaften oder Teilen davon, sowie Verf�gungen �ber Liegenschaften, Super�difikate und grund�st�cksgleiche Rechte, ohne Unterschied ob solche Verf�gungen dingliche oder obligatorische Rechte zum Gegenstand haben,

b)      Gew�hrung von Darlehen und Krediten,

c)      Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten oder aber �bernahmen von B�rgschaften, soweit dabei im Einzelfalle der Betrag von � 15.000,-- (Euro f�nfzehntausend) �berschritten wird,

d)      Erwerb oder Ver�u�erung von Beteiligungen an anderen Unternehmen,

e)      Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollm�chtigten,

f)        Ausgaben aller Art, sofern dabei der Betrag von 2 % (zwei Prozent) der im Haushaltsplan vorgesehenen ordentlichen Ausgaben der Marktgemeinde Brixlegg �berschritten wird.

g)      die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie die �nderung von Beteiligungsverh�ltnissen.

 

VII.

 

Generalversammlung:

  1. Die Generalversammlung besteht aus der Gesellschafterin der Gesellschaft.
  2. Die ordentliche Generalversammlung wird j�hrlich einmal innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Jahres einberufen. Die Einberufung erfolgt durch die Gesch�ftsf�hrung, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, mittels eingeschriebenen Briefes.

 

  1. Der Generalversammlung obliegt die Beschlussfassung �ber alle ihr durch das Gesetz vorbehaltenen Angelegenheiten.
  2. Sofern das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Mehrheiten bestimmen, werden die Beschl�sse in der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

 

VIII.

 

Gesch�ftsanteile:

  1. Die Gesch�ftsanteile bestimmen sich nach der H�he der �bernommenen Stammeinlage.
  2. Die Gesch�ftsanteile sind �bertragbar und teilbar.

 

IX.

 

Bekanntmachungen:

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft an die einzelnen Gesellschafter erfolgen durch �bersendung eingeschriebener Briefe unter den der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebenen Anschriften.

 

X.

 

Allgemeine Bestimmungen:

Soweit durch diesen Gesellschaftsvertrag in seiner jeweils g�ltigen Fassung oder durch g�ltige Generalversammlungsbeschl�sse nichts anderes bestimmt ist, gelten f�r die Gesellschaft die Bestimmungen des Gesetzes �ber die Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung.

 

XI.

 

Gr�ndungskosten:

Die mit der Errichtung und Registrierung verbundenen Kosten und Abgaben werden bis zu einem H�chstbetrag von � 7.000,-- (Euro siebentausend) von der Gesellschaft getragen. Die Gr�ndungskosten werden mit der H�he der tats�chlich aufgewendeten Betr�ge als Ausgaben in die erste Jahresrechnung eingestellt.

 

7.3.

Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG

 

Den Gemeinder�ten wurde der Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG zur Information ausgeh�ndigt. AL. Moser verliest den zur Beschlussfassung vorliegenden Gesellschaftsvertrag.

Im Anschluss diskutiert der Gemeinderat �ber das Vertragswerk und GR. Scheidle weist auf das Risiko einer m�glichen Aufnahme von weiteren Gesellschaftern hin.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird mit 14 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (GR. Scheidle) folgender Gesellschaftsvertrag beschlossen:

 

GESELLSCHAFTSVERTRAG

 

der

�ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG�

mit dem Sitz in 6230 Brixlegg

abgeschlossen zwischen:

 

  1. der �Marktgemeinde Brixlegg�,
  2. Firma �ImmobilienBrixlegg GmbH� mit dem Sitz in Brixlegg, vertreten durch den Gesch�ftsf�hrer,

 

wie folgt:

I.

 

Firma und Sitz:

Die �Marktgemeinde Brixlegg� sowie die �ImmobilienBrixlegg GmbH� mit dem Sitz in Brixlegg errichten eine Kommanditerwerbsgesellschaft unter der Firma �ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG.

Sitz der Gesellschaft ist 6230 Brixlegg.

 

II.

 

Gegenstand des Unternehmens:

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Nutzung sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften sowie Liegenschaftsteilen.

 

III.

 

Gesellschafter, Beteiligungsverh�ltnisse:

  1. Pers�nlich haftende Gesellschafterin ist die �ImmobilienBrixlegg GmbH�. Sie ist reine Arbeitsgesellschafterin und zur Einbringung einer Verm�genseinlage weder berechtigt noch verpflichtet. Die Marktgemeinde Brixlegg ist Kommanditistin mit einer Hafteinlage von � 10.000,-- (Euro zehntausend).

Die Kommanditistin ist allein am Verm�gen der Gesellschaft beteiligt.

  1. Die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie die Erh�hung der Hafteinlage eines Kommanditisten bedarf der Zustimmung sowohl der Komplement�rin wie auch s�mtlicher Kommanditisten.

 

IV.

 

Gesellschafterkonten:

  1. Die Einlage der Kommanditisten ist auf einen Kapitalkonto zu buchen. Das Kapitalkonto ist ein Fixkonto.
  2. Au�erdem sind f�r die Gesellschafter Verrechnungskonten zu f�hren, �ber welche die Ergebnisanteile sowie die Entnahmen (Aussch�ttungen) zu verrechnen sind.

 

V.

 

Gesch�ftsf�hrung, Vertretung:

1.      Ausschlie�lich die Komplement�rin besorgt die Gesch�ftsf�hrung und Vertretung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat das Ziel, in steuerlicher Hinsicht als verm�gensverwaltende Gesellschaft anerkannt zu werden. Die Gesch�ftsf�hrung ist im Sinne dieser Zielsetzung auszu�ben.

2.      Die Komplement�rin hat innerhalb der ersten vier Monate eines jeden Gesch�ftsjahres den Jahresabschluss sowie die steuerliche �berschussrechnung f�r das vorangegangene Gesch�ftsjahr zu erstellen. Sp�testens bis zum Ablauf des f�nften Monates eines jeden Gesch�ftsjahres hat die Komplement�rin den Kommanditisten den Jahresabschluss zur Feststellung vorzulegen.

Folgende Gesch�ftsf�lle bed�rfen der Zustimmung des Gemeinderates der Marktgemeinde Brixlegg:

 

a)      Erwerb, Ver�u�erung und Belastung von Liegenschaften oder Teilen davon, sowie Verf�gungen �ber Liegenschaften, Super�difikate und grundst�cksgleiche Rechte, ohne Unterschied ob solche Verf�gungen dingliche oder obligatorische Rechte zum Gegenstand haben,

b)      Gew�hrung von Darlehen und Krediten,

c)      Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten oder aber �bernahmen von B�rgschaften, soweit dabei im Einzelfalle der Betrag von � 15.000,-- (Euro f�nfzehntausend) �berschritten wird,

d)      Erwerb oder Ver�u�erung von Beteiligungen an anderen Unternehmen,

e)      Rechtsgesch�fte, die mit der in Punkt V Abs 1. definierten Zielsetzung nicht kompatibel sind,

f)        Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollm�chtigten,

g)      Ausgaben aller Art, sofern dabei der Betrag von 2 % (zwei Prozent) der im Haushaltsplan vorgesehenen ordentlichen Ausgaben der Marktgemeinde Brixlegg �berschritten wird.

h)      die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie die �nderung von Beteiligungsverh�ltnissen.

 

VI.

 

Gesellschafterversammlung:

1.      Die Komplement�rin l�dt allj�hrlich zur ordentlichen Gesellschafterversammlung am Ort des Sitzes der Gesellschaft. Die Einladung ist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin abzusenden.

2.      Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung f�hrt die Komplement�rin. Der Komplement�rin steht keine Stimme zu.

 

VII.

 

Gewinn- und Verlustverteilung:

1.      Die Komplement�rin erh�lt f�r die �bernahme des Haftungsrisikos im Au�enverh�ltnis und f�r die Besorgung der Gesch�ftsf�hrung ein j�hrliches von der Gesellschafterversammlung festzusetzendes angemessenes Entgelt. Dieses Entgelt ist zu Lasten des Jahresergebnisses und unabh�ngig von diesem, also auch dann zu zahlen, wenn dadurch ein Jahresverlust entsteht oder vergr��ert wird.

2.      Der nach Abzug des Entgeltes zu VII 1) verbleibende Jahreserfolg wird auf die Kommanditisten nach dem Verh�ltnis der Kapitalbeteiligung aufgeteilt. Die Komplement�rin nimmt an diesem verbleibenden Jahreserfolg nicht teil, wie dieser auch kein Anteil am Verm�gen der Gesellschaft zukommt.

 

VIII.

 

Entnahmen (Aussch�ttungen):

Entnahmen der Kommanditisten jedweder Art, insbesondere die Entnahme des auf den jeweiligen Kommanditisten entfallenden Gewinnanteil, bed�rfen der Zustimmung der Kommanditisten mit einer � Mehrheit nach Kapitalanteilen.

 

 

 

IX.

 

Ausscheiden eines Gesellschafters:

1.      Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus bei K�ndigung, Austritt, Tod, Ausschluss, Konkurs �ber sein Verm�gen oder bei K�ndigung durch einen Privatgl�ubiger. Die �brigen Gesellschafter setzen die Gesellschaft fort.

2.      Betrifft das in IX 1) beschriebene Ereignis aber die Komplement�rin, sind die Kommanditisten berechtigt, das Unternehmen unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven zu �bernehmen.

3.      Im Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten steht den restlichen Kommanditisten im Verh�ltnis ihrer Hafteinlagen hinsichtlich des Gesellschaftsanteiles des ausscheidenden Kommanditisten ein Aufgriffsrecht zu. Macht ein Kommanditist von diesem ihm zustehenden Aufsgriffsrecht keinen Gebrauch, so w�chst dieses Recht verh�ltnism��ig oder nach einem sonst zu vereinbarenden Verh�ltnis den anderen Gesellschaftern zu. Das Aufgriffsrecht ist innert drei�ig Tagen ab dem Ausscheiden mittels eingeschriebenen Briefes auszu�ben. Der ausscheidende Kommanditist erh�lt f�r seinen Gesellschaftsanteil eine Abfindungszahlung, welche zu errechnen ist wie folgt: Die der Gesellschaft geh�rigen Liegenschaften sind nach ihrem Verkehrswert von einem gerichtlich beeideten Sachverst�ndigen, auf dessen Person die Beteiligten sich einigen, zu sch�tzen. Ist eine Einigung auf eine Person nicht m�glich, so hat der ausscheidende Kommanditist einerseits und die verbleibenden Kommanditisten andererseits je einen gerichtlich beeideten Sachverst�ndigen nach ihrer Wahl mit der Ermittlung des Verkehrswertes auf eigene Kosten zu beauftragen, ma�geblich ist dann das arithmetische Mittel aus beiden Sch�tzungen. Von dem derart ermittelten Verkehrswert der Liegenschaften ist ein Abschlag von 25 % (f�nfundzwanzig von Hundert) in Abzug zu bringen, vom verbleibenden Betrag werden die bestehenden Verbindlichkeiten abgezogen, ein eventuell noch vorhandenes weiteres Verm�gen der Gesellschaft (Bankguthaben etc.) hinzugez�hlt und hierauf der aliquote Anteil des ausscheidenden Kommanditisten entsprechend seinem Anteil am Verm�gen der Gesellschaft ermittelt. Die Ber�cksichtigung stiller Reserven oder eines Firmenwertes unterbleibt. Die Auszahlung des Abfindungsguthabens hat innerhalb von neun Monaten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Ausscheidens zu erfolgen.

 

X.

 

Dauer der Gesellschaft, K�ndigung:

1.      Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Ihr erstes Gesch�ftsjahr beginnt am Tage der Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch und endet am 31.12.2005, die folgenden Gesch�ftsjahre sind mit den Kalenderjahren ident.

2.      Eine K�ndigung der Gesellschaft hat eingeschrieben zu Handen der Gesellschaft zu erfolgen. Sie ist nur unter Einhaltung einer K�ndigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Gesch�ftsjahres statthaft.

3.      Ein k�ndigender Gesellschafter ist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner K�ndigung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Ein allenfalls nach dem Ausscheiden, aus welchem Grund immer, anfallender Mehr-Gewinn und Mehr-Verlust bleibt selbst dann au�er Ansatz, wenn eine �nderung des Jahresabschlusses stattfindet.

4.      Ein ausscheidender Gesellschafter wird von der Gesellschaft wie oben zu Punkt IX 3) angef�hrt abgefunden.

 

 

 

XI.

 

Aufl�sung der Gesellschaft, Liquidation:

1.      F�r einen Beschluss auf Aufl�sung der Gesellschaft ist die Zustimmung s�mtlicher Kommanditisten erforderlich.

2.      Die Ernennung und Abberufung der Liquidatoren erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

XII.

 

Sonstige Vertragsbestimmungen:

1.      S�mtliche mit der Vorbereitung der Gr�ndung der Gesellschaft sowie die mit ihrer Gr�ndung selbst verbundenen Abgaben und Kosten, insbesondere die Kosten der Vergeb�hrung und Registrierung der Gesellschaft, gehen zu Lasten der Gesellschaft.

2.      �nderungen oder Erg�nzungen dieses Gesellschaftsvertrages bed�rfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, Mitteilungen und Erkl�rungen, welche Rechtswirkungen begr�nden, haben durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

3.      F�r den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sich als nichtig oder rechtsunwirksam erweisen sollten, gilt nicht der gesamte Vertrag als rechtsunwirksam, sondern bleiben die �brigen Vertragsbestimmungen dessen ungeachtet g�ltig. Die Vertragsteile verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder rechtsunwirksamen Vertragsbestimmung eine andere Bestimmung zu vereinbaren, durch welche dem wirtschaftlich angestrebten Zweck in rechtlich zul�ssiger Weise m�glichst nahe kommt.

 

XIII.

 

Schiedsgericht:

F�r Streitigkeiten aus dem Gesellschafterverh�ltnis wird die Zust�ndigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbart. Jeder Gesellschafter bestellt eine Person seines Vertrauens als Schiedsrichter, die Schiedsrichter w�hlen mit einfacher Mehrheit eine weitere Person au�erhalb ihres Kreises als Obmann. Im Falle eine Mehrheit bei der Wahl des Obmannes nicht innert zwei Wochen zustande kommt, erfolgt die Bestellung auf Antrag eines Schiedsrichters durch jenes Gericht, welches mangels eines Schiedsvertrages f�r einen Rechtsstreit in erster Instanz zust�ndig w�re.

Das Schiedsgericht entscheidet nach der einfachen Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes.

Ansonsten sind die Bestimmungen der �� 577 (Paragraph f�nfhundertsiebenundsiebzig) folgende der Zivilprozessordnung analog anzuwenden.

 

7.4.

Ausschreibung Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger St. Josefsheim

 

F�r das St. Josefsheim wird ab 01.11.2005 ein/eine Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger ben�tigt.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Stelle einer/eines Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger in der W�rgler Rundschau, den Bezirksbl�ttern sowie der Tiroler Tageszeitung auszuschreiben.

 

 

 

 

8.

Allf�lliges

 

a)      GR. M�hlegger weist darauf hin, dass es im Bereich der Einfahrt zur LOMO-Tankstelle am Niederfeldweg durch B�sche und B�ume im Grenzbereich zur Fa. Swarovski un�bersichtlich und gef�hrlich ist. Die Fa. Swarovski soll ersucht werden, den Bewuchs zur�ck zu schneiden.

 

b)      GR. Zobl erkundigt sich �ber den Vertrag zum Verkauf des Matzenparks und welche rechtl. Schritte dagegen unternommen wurden. AL. Moser berichtet dazu, dass sich der B�rgermeister beim Bezirksgericht erkundigt hat. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde sofort Klage erheben muss, wenn die �ffentlichkeit bei der Nutzung des Parks behindert wird. Bisher gibt es keine Behinderung und es ist deshalb auch eine Klage nicht zielf�hrend.

GR. Scheidle regt an, dass s�mtl. betroffene Stellen wie die Gemeinden Brixlegg und Reith, die Tourismusverb�nde und auch Arch. Gsch�sser sowie sonstige eine Interessensgemeinschaft bilden sollen. Das Ziel muss unbedingt die allgemeine Nutzbarkeit des Parks sein. F�r einen ev. erforderlichen Rechtsstreit sind bereits jetzt die Grundlagen zu sammeln. Insbesonders sind Aussagen �ber die zuk�nftige �ffentliche Nutzung im Kaufangebot an die Gemeinden und Tourismusverb�nde wesentlich.

Der Gemeinderat kommt nach l�ngerer Diskussion �bereinstimmend zur Ansicht, dass wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, s�mtl. zur Verf�gung stehenden Rechtsmittel ergriffen werden m�ssen. Es ist absolut notwendig, einen Rechtsanwalt zur Abkl�rung der Rechtslage und der M�glichkeiten heran zu ziehen.

 

c)      GR. Henrich gibt einen Bericht zum Verzicht auf die Friedhofszufahrt im Bereich der Liegenschaft Margreiter/Zugal. Es wird vom Gemeinderat einstimmig festgelegt, dass es sich bei dem in der letzten Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschluss nur um einen Grundsatzbeschluss handelt und dass eine Ersatzzufahrt unbedingt erforderlich ist. Erst wenn eine solche sichergestellt ist, kann endg�ltig auf das Durchfahrtsrecht verzichtet werden.

 

d)      GR. Mayr beklagt sich �ber zahlreiche desolate Wanderwege. Im Bereich Stadtberg, Mariahilfbergl oder auch von Mehrn nach Bischofsbrunn sind die Wege derart besch�digt, dass f�r Wanderer Absturz- bzw. eine Verletzungsgefahr besteht. Vom Gemeinderat wird festgestellt, dass f�r die Erhaltung der Wanderwege der Tourismusverband zust�ndig und dass dieser �ber den Missstand schriftlich zu informieren ist.

 

e)      GR. Mayr l�dt den Gemeinderat zur Herbst�bung der freiwilligen Feuerwehr am Samstag, 08.10.2005 recht herzlich ein.

 

f)        Die ARGE H2 Tunnel Brixlegg bezieht f�r die Baustelle des Bahntunnels das Wasser �ber die Hauszuleitung der Liegenschaft Matzen (Niederbacher). Durch die zu klein dimensionierte Wasserleitung und den hohen Wasserverbrauch an der Baustelle kommt es des �fteren zu Beeintr�chtigungen der Wasserversorgung in Matzen. Als Gegenleistung �bernimmt die ARGE H2 Tunnel Brixlegg f�r den Zeitraum des Tunnelbaues die Wasser- und Kanalgeb�hren f�r die Liegenschaft Matzen.

Vom Gemeinderat wird einstimmig zur Kenntnis genommen, dass die gesamte Wassergeb�hr (Hausanschluss Matzen und Baustellenanschluss) f�r den Zeitraum des Bahntunnelbaus an die ARGE H2 Tunnel Brixlegg vorgeschrieben wird.

 

 

 

Der B�rgermeister bedankt sich f�r die rege und konstruktive Mitarbeit und beschlie�t die Sitzung.

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am ____________ genehmigt.

 

 

 

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B�rgermeister����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Schriftf�hrer

 

 

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Gemeinderat�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Gemeinderat

 

 

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Gemeinderat�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Gemeinderat

 

 

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Gemeinderat�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Gemeinderat

 

 

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Gemeinderat�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Gemeinderat

 

 

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Gemeinderat�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Gemeinderat

 

 

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Gemeinderat�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Gemeinderat