Gremium |
Gemeinderat |
Sitzungsdatum |
31.10.2006 |
Sitzungsort |
Marktgemeindeamt Brixlegg - Sitzungssaal |
Beginn |
19:00 |
Uhr |
Ende |
23:05 |
Uhr |
Die Einladung erfolgte am 25.10.2006 durch R�ckscheinbriefe.
Anwesende:
Bgm.Ing.
Rudolf Puecher, Vzbgm.Johann Mittner, GR.DI.
zu Pkt. 1: Humanocare
Management Consult GmbH - Peter Gohm u. Mag. Hannelore R�ck, DI.Dr. Harald
Scheidle, Raiffeisenbau - Ing. Alexander Wolf
zu Pkt. 2: �� VVT - Mag. Alexander Fuchshuber
Abwesend und entschuldigt:
GR.Verena
Gruber, GR.
TAGESORDNUNG:
�ffentlicher Teil
1. |
Sitzung der
Arbeitsgruppe Altersheim vom 19.10.2006 mit Beschlussfassung �ber: |
1.1. |
Standort und Finanzierung Altersheim |
1.2. |
Managementvertrag Altersheim mit Humanocare |
1.3. |
Gr�ndung gemeinn�tziger Betrieb erwerbswirtschaftl. Art "Altersheim Brixlegg" |
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2. |
Beschlussfassung
�ber Regionalbus "Regio - Mittleres Unterinntal" |
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3. |
Beratung und
Beschlussfassung �ber sonstige Angelegenheiten |
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4. |
Allf�lliges |
Nicht
�ffentlicher Teil
5. |
Personalangelegenheiten |
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VERLAUF DER
SITZUNG
Bgm. Ing. Rudolf Puecher begr��t
die anwesenden Gemeinder�te und Zuh�rer recht herzlich. Er stellt die
Beschlussf�higkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt, die einstimmig
angenommen wird.
�ffentlicher Teil
1. |
Sitzung der Arbeitsgruppe Altersheim
vom 19.10.2006 mit Beschlussfassung �ber: |
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|
1.1. |
Standort und Finanzierung Altersheim |
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Die f�r das neue Altersheim zur Diskussion stehenden Standorte hat eine eigene Arbeitsgruppe ohne R�cksichtnahme auf die Finanzierbarkeit bewertet. Der Standort im Ortszentrum �Sieberer� wurde vor jenem am Areal �Schiestl/Silberberger� gereiht. Der Platz des jetzigen Heimes ist ebenfalls m�glich, wobei die fu�l�ufige Verbindung der gr��te Nachteil ist. Im Anschluss hat der Altersheimausschuss die Standorte hinsichtlich des Raumprogramms und der Finanzierbarkeit bewertet. Man kam
zu folgender Bewertung: a) Das Areal Sieberer ist zu klein und das Raumprogramm kann nicht umgesetzt werden. Dieses Erkenntnis wird auch vom Raumplaner Arch. Lechner in einem Schreiben untermauert. b) Das Ausma� des jetzigen Standortes reicht lediglich f�r das Altersheim. Der unbedingt erforderliche Bereich f�r betreutes Wohnen m�sste getrennt am Areal Schiestl/Stainer/Silberberger errichtet werden. c) In das Areal Silberberger/Schiestl kann die Liegenschaft Stainer in der Badgasse miteinbezogen werden. Dies bringt hinsichtlich der Zufahrtssituation und einer Erweiterungsm�glichkeit beim Projekt �Betreutes Wohnen� zus�tzliche Attraktion. Das Bauprojekt m�sste parifiziert werden, wobei die Gemeinde lediglich f�r den Altersheimteil aufzukommen hat. Der Bereich betreutes Wohnen, Sozialsprengel, Seniorenwohnungen udgl. soll vom Bautr�ger bzw. von privater Seite gebaut, finanziert und betrieben werden. Die Baukosten belaufen sich nach neuerlicher Kostensch�tzung auf � 115.000,-- bis � 120.000,--je Wohneinheit. Laut Aussage von Mag. Braito und Peter Gohm muss um � 120.000,-- die Einrichtung inkludiert sein. Die Raiffeisen Bau hat schriftlich bekannt gegeben, dass sie an der Liegenschaft des jetzigen Heimes Interesse hat und dieses erwerben w�rde. Der Grundpreis wird von einem gerichtlich beeideten Sachverst�ndigen erhoben und wertneutral, zumindest aber um den Sch�tzpreis beim Neubauvorhaben eingebracht. Zusammenfassend wird einstimmig festgestellt, dass das Areal Silberberger/Schiestl/Stainer
die mit Abstand besten M�glichkeiten bietet. Peter Gohm (Humanocare) erkl�rt dem Gemeinderat, dass in der Bauphase eine �bersiedlung des Brixlegger Heimes nach M�nster m�glich w�re. Derzeit k�nnte im M�nsterer Heim ein ganzes Stockwerk zur Verf�gung gestellt werden. W�hrend
des Neubaues sind nach Ansicht von Peter Gohm folgende M�glichkeiten gegeben: 1.) Weiterf�hrung
am bisherigen Standort Bei einer angenommenen Erh�hung der Tags�tze von 3 % und einer Auslastung von 28 Bewohnern ist ein Abgang von � 116.000,-- zu erwarten. Falls Humanocare das Heimmanagement �bernehmen soll, sind zus�tzlich � 46.800,-- zu kalkulieren. Die Anzahl der Mitarbeiter bzw. das Besch�ftigungsausma� m�sste um 2,27 reduziert werden. 2.) �bersiedlung
nach M�nster � eigene Einheit f�r Brixlegg Es ist ein Abgang von � 87.200,-- zuz�glich einem Investitionskostenbeitrag (Miete) f�r das M�nsterer Heim von � 103.000,-- zu kalkulieren. Der Gesamt Aufwand betr�gt damit � 190.200,--. Das Personal ist um 1,25 bei den Pflegemitarbeitern und 5,90 im Funktionsbereich - somit um 7,15 Jobs - zu k�rzen. 3.) �bersiedlung
nach M�nster � volle Integration in den Betrieb - Verrechung des Brixlegger Tagsatzes Der Abgang f�r 26 Betten d�rfte sich auf ca. � 33.000,-- zuz�glich einem Investitionskostenbeitrag von rund � 98,000,--, damit auf � 131.000,--, belaufen. Das Personal ist um 6,75 Jobs in der Pflege und 7,90 Jobs im Funktionsbereich somit um 14,65 Jobs zu reduzieren. 4.) �bersiedlung
nach M�nster - volle Integration in den Betrieb - Verrechnung der M�nsterer
Tags�tze Rahmenbedingungen wie bei Variante 3 (auch bei Personalreduktion um 14,65 Jobs). Durch die Verrechnung der M�nsterer Tags�tze ist kein Abgang im laufenden Betrieb zu erwarten. Bei den Investitionskosten fallen f�r 26 Betten � 98.000,-- an. 5.) Einkauf
der Gemeinde Brixlegg in die Gesellschaft Der Kaufpreis je Bett liegt bei � 13.462,--. Die Miete betr�gt im Jahr f�r 26 Betten derzeit � 55.000,--. Ein Abgang aus dem laufenden Betrieb ist nicht zu erwarten. Beim Personal fallen 6,75 Jobs in der Pflege und 7,90 Jobs im Funktionsbereich somit ebenfalls 14,65 Jobs weg. In der anschlie�enden Diskussion weist GR. Henrich darauf hin, dass seiner Meinung nach das Altersheim am Sieberergrund errichtet werden soll. Die zentrale Lage ist f�r ein Altersheim ideal und der Standort ist seiner Ansicht nach in jeder Hinsicht weit besser als jener in der Brugger Stra�e. Die Liegenschaft Sieberer k�nnte durch einen Grundankauf Richtung S�den erweitert werden und f�r die Seniorenwohnungen � betreutes Wohnen - kann ein Stockwerk aufgebaut werden. Leider wurde mit dem Liegenschaftsbesitzer Lang (Schmid) betreffend eines konkreten Grunderwerbs oder einer langj�hrigen Miete nicht verhandelt und auch mit Frau Marlin hat man �ber einen Grundverkauf nicht gesprochen. Der B�rgermeister erkl�rt dazu, dass - wie bereits in der Sitzung des Heimausschusses festgestellt - der Grund Sieberer zu klein ist. Eine Erweiterung Richtung S�den ist wegen der im Fl�chenwidmungsplan eingezeichneten und in ein paar Jahren auch unumg�nglich notwendigen Friedhoferweiterung nicht m�glich. Vom Raumplaner Arch. Lechner wurde diese Aussage untermauert. Das Projekt Brugger Stra�e bietet die M�glichkeit, ein Zentrum f�r die Betreuung unserer alten Menschen - mit allen erforderlichen Einrichtungen - zu realisieren. Die Lage mit einer Anschlussm�glichkeit an die Badgasse ist sehr gut und ein Naheverh�ltnis zum Ortszentrum ist auch gegeben. F�r die Gemeinde ist einer der gr��ten Vorteile die Tatsache, dass man eine bedarfsgerechte Gr��e des Heimes w�hlen kann und trotzdem f�r die Zukunft Erweiterungsm�glichkeiten hat. Man braucht derzeit nicht f�r einen Raumbedarf, der wom�glich erst in zwanzig Jahren gegeben ist, vorfinanzieren. Die Sicherung des zuk�nftigen Bedarfes kann ohne finanzielle Belastung f�r die Gemeinde �ber Miet- bzw. Kaufoptionen erfolgen. |
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Beschluss: Vom Gemeinderat wird mit 9 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen
folgende Regelung beschlossen: a)
Standort: F�r das neue Altersheim wird das Areal Silberberger/Schiestl in der
Brugger Stra�e und Liegenschaft Stainer in der Badgasse festgelegt. Die
Anbindung des Heimes und die Zufahrt erfolgt �ber die Badgasse. b)
Planung: Das von der Gemeinde vorgegebene Raumprogramm muss erf�llt sein. Die
Ausf�hrungspl�ne m�ssen von der Gemeinde freigegeben werden, Humanocare ist
bei der Planung heranzuziehen. c)
Raumbedarf: Das Bauprojekt ist zumindest in zwei eigenst�ndige Einheiten zu
trennen und zu parifizieren. Die Gemeinde �bernimmt den Anteil des
Altersheimes, der Rest (Betreutes Wohnen, Seniorenwohnungen, Wohnen f�r Alt
und Jung, Sozialsprengel udgl.) ist von der Raiffeisenbau oder einem
anderweitigen Betreiber zu finanzieren und zu betreiben. d)
Kosten: Sowohl beim Grundpreis wie auch bei den Errichtungskosten sind die
Richtlinien des Wohnbauf�rderungsgesetzes einzuhalten. Eine Wohneinheit darf
in Vollausstattung (Bau und Einrichtung ohne Grundpreis) maximal � 120.000,--
kosten. Der Liegenschaftswert und Grundpreis des jetzigen Heimes wird von
einem gerichtlich beeideten Sachverst�ndigen erhoben und wertneutral
(Grundpreis 1:1), zumindest aber um den Sch�tzpreis, beim Neubauvorhaben
eingebracht. e)
Rechtsform: Die Rechtsform der �bernahme des Altersheimteiles ist festzulegen.
Dazu sind unter Anrechnung des Liegenschaftswertes des alten Heimes von der
Raiffeisenbau Angebote f�r Miete, Mietkauf, und Wohnungseigentumserwerb
vorzulegen. |
1.2. |
Managementvertrag Altersheim mit
Humanocare |
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Um zuk�nftig eine wirtschaftlich und organisatorisch zu verantwortende Betriebsf�hrung des Altersheimes zu gew�hrleisten, ist der Betrieb und das Management an einen geeigneten Betreiber zu vergeben. Ein Betrieb in der Gr��e des Brixlegger Altersheimes kann betriebswirtschaftlich und -organisatorisch nur mit einem gro�en Aufwand und einem hohen finanziellen Abgang gef�hrt werden. Ideal erscheint die Betriebsf�hrung durch Humanocare, weil durch die Zusammenarbeit mit dem M�nsterer Altersheim die besten Synergien zu erzielen sind. Humanocare hat in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Altersheim einen Entwurf f�r einen Managementvertrag vorgelegt. Dieser ist in Anlehnung an die bereits bestehenden Vertr�ge der Humanocare mit Orden bzw. Gemeindeverb�nden ausgef�hrt. Eine Beurteilung in rechtlicher und betriebsorganisatorischer Hinsicht ergab, dass bei der derzeit vorgesehenen Rechtsform die Gefahr besteht, �das Ziel� zu verfehlen. Die Gemeinde als �Gebietsk�rperschaft� bleibt in beinahe unver�nderter Form Heimbetreiber und die Humanocare �bernimmt lediglich die Aufgabe des Heimleiters. Vor Vertragsabschluss sind mehrere Punkte unbedingt abzukl�ren und L�sungen m�ssen gefunden werden! Grunds�tzlich verfolgt die
Marktgemeinde Brixlegg folgende Ziele: 1. Ausgezeichnete Betreuung und Pflege unserer Hausbewohner 2. Beste betriebswirtschaftliche und �organisatorische F�hrung � damit verbunden ein kostendeckender laufender Betrieb 3. Entlastung der politischen Entscheidungstr�ger 4. Entlastung der Gemeindekasse/Buchhaltung 5. Kontroll- und Controllingm�glichkeit durch die Gemeinde 6. Die Gemeinde stellt das Geb�ude sowie das Personal � die restlichen Agenden werden von einem Betreiber �bernommen. Folgende Vorgangsweise wird von
der Arbeitsgruppe Altersheim vorgeschlagen: a) Die Marktgemeinde Brixlegg bildet einen gemeinn�tzigen Betrieb erwerbswirtschaftlicher Art. b) Die Marktgemeinde Brixlegg stellt dem Betreiber des Heimes das Geb�ude sowie das Personal zur Verf�gung. Der Gemeinderat genehmigt den Dienstpostenplan, stellt das Personal �ber Vorschlag der Humanocare an, legt die Entlohnung fest und entscheidet �ber jede Art der Dienstaufl�sung. c) Die Humanocare �bernimmt das Altersheim als Generalmanager zur alleinigen F�hrung und Verwaltung. Damit verbunden ist auch die laufende Buchhaltung (Doppik). d) Im Haushaltsplan der Gemeinde wird der Betrieb aufgenommen. Die Budgetsummen f�r den Haushaltsplan sowie die Jahresrechnung werden in kameraler Form der Gemeindebuchhaltung zur Verf�gung gestellt. Hauhaltsplan und Jahresrechnung sind vom Gemeinderat zu beschlie�en. e) Die Gemeinde hat �ber die viertelj�hrlichen Gesch�ftsberichte sowie die Vertragsklauseln die st�ndige Kontroll- und Mitsprachem�glichkeit. |
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Beschluss: Vom Gemeinderat wird einstimmig folgende Vorgangsweise
beschlossen: a)
Die Marktgemeinde Brixlegg bildet einen gemeinn�tzigen
Betrieb erwerbswirtschaftlicher Art und �bergibt die Betriebsf�hrung
an Humanocare. Ein Privatrechtsvertrag zur Regelung des Betriebes, der
Rechtsverh�ltnisse und sonst relevanter Fragen ist abzuschlie�en. Der
�bergabezeitpunkt der Betriebsf�hrung soll bei Inbetriebnahme des neuen
Altersheimes sein. Zwischenzeitlich sind fehlende Leistungen �anzukaufen�. b)
Der Gemeinderat hat zur Bildung des erwerbswirtschaftlichen
Betriebes eine Satzung zu erlassen. c)
Die Marktgemeinde Brixlegg stellt dem
Betreiber das Geb�ude sowie das Personal zur Verf�gung. Der
Gemeinderat genehmigt den Dienstpostenplan, stellt das Personal �ber
Vorschlag der Humanocare an, legt die Entlohnung fest und entscheidet �ber jede
Art der Dienstaufl�sung. d)
Die Humanocare �bernimmt das Altersheim als Generalmanager
zur alleinigen F�hrung und Verwaltung. Damit verbunden ist auch die laufende
Buchhaltung (Doppik). e)
Im Haushaltsplan der Gemeinde wird der
Betrieb aufgenommen. Die Budgetsummen f�r den Haushaltsplan sowie die
Jahresrechnung werden in kameraler Form der Gemeindebuchhaltung zur Verf�gung
gestellt. Hauhaltsplan und Jahresrechnung sind vom Gemeinderat zu
beschlie�en. f)
Die zur F�hrung des Heimes erforderlichen Finanzmittel
werden von der Marktgemeinde Brixlegg bedarfsbezogen bzw. viertelj�hrlich auf
ein Gesch�ftskonto �berwiesen. g)
Die Gemeinde hat �ber die viertelj�hrlichen
Gesch�ftsberichte sowie die Vertragsklauseln die st�ndige Kontroll- und
Mitsprachem�glichkeit. |
1.3. |
Gr�ndung gemeinn�tziger Betrieb
erwerbswirtschaftl. Art "Altersheim Brixlegg" |
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Die wirtschaftlich und rechtlich g�nstigste Form der F�hrung des Altersheimes kann bei einer �bergabe des Generalmanagements an einen privaten Betreiber durch die Bildung eines gemeinn�tzigen Betriebes erwerbswirtschaftlicher Art gefunden werden. Der Betrieb
soll nach aufsichtsbeh�rdlicher Genehmigung zum Zeitpunkt der tats�chlichen Betriebsf�hrung
durch einen privaten Betreiber (Verwaltungshelfer) das Altersheim �bernehmen. |
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Beschluss: Vom Gemeinderat werden einstimmig die Bildung des gemeinn�tzigen
Betriebes erwerbswirtschaftlicher Art �Alters und Pflegeheim Brixlegg� sowie
die daf�r erforderliche Satzung beschlossen. Die Rechtskraft dieser
Satzung wird an die aufsichtsbeh�rdliche Bewilligung sowie die tats�chliche
�bernahme der Betriebsf�hrung durch einen privaten Betreiber gebunden. SATZUNG f�r
gemeinn�tzigen Betrieb mit marktbestimmter T�tigkeit Alters- und
Pflegeheim der Marktgemeinde Brixlegg Der Gemeinderat der
Marktgemeinde Brixlegg hat in seiner Sitzung vom 31.10.2006 f�r den
gemeinn�tzigen Betrieb �Alters- und Pflegeheim Brixlegg� folgende
Satzung beschlossen: 1.
Gemeinn�tziger Betrieb mit marktbestimmter
T�tigkeit Die f�r die Alters- und
Pflegebetreuung bestimmten Einrichtungen der Gemeinde werden als gemeinn�tziger
Betrieb mit marktbestimmter T�tigkeit im Sinne der �� 34 ff Bundesabgabenordnung
eingerichtet. Der gemeinn�tzige Betrieb �Alters- und Pflegeheim Brixlegg� hat
keine eigene Rechtspers�nlichkeit. Sein Sitz befindet sich am Sitz der Marktgemeinde
Brixlegg. 2.
Aufgaben und Zweck des gemeinn�tzigen
Betriebes mit marktbestimmter T�tigkeit 2.1
Der gemeinn�tzige Betrieb mit marktbestimmter
T�tigkeit hat die der Gemeinde Brixlegg obliegenden Aufgaben der Alters- und
Pflegebetreuung nach Ma�gabe des Tiroler Grundsicherungsgesetzes
wahrzunehmen. Dazu geh�rt insbesondere a.
Der Betrieb von Einrichtungen f�r alte und
pflegebed�rftige Personen, insbesondere das Alters- und Pflegeheim Brixlegg,
sowie der Betrieb von sozialen Einrichtungen aller Art im Rahmen der �� 34 ff
Bundesabgabenordnung. b.
Die Beteiligung an Unternehmen und die �bernahme von
Gesch�ftsf�hrungen von Unternehmen mit Gegenst�nden der gleichen Art, samt
allen damit in Zusammenhang stehenden T�tigkeiten, auch solcher
vorausgehender und nachfolgender Dienstleistungen im Rahmen der �� 34 ff
Bundesabgabenordnung. c.
Die F�rsorge f�r alte, kranke oder mit sonstigen
Gebrechen behaftete Personen. d.
Die Vornahme aller der F�rderungen der vorgenannten
Aufgaben und Zwecke dienenden T�tigkeiten im Rahmen der �� 34 ff
Bundesabgabenordnung. 2.2
Diese Aufgaben und Zwecke sind planm��ig, sparsam,
wirtschaftlich, zweckm��ig und ausschlie�lich im Sinne der �� 34 ff
Bundesabgabenordnung zu erf�llen. 3.
Organisation der Betriebe mit marktbestimmter
T�tigkeit 3.1
Der B�rgermeister besorgt selbst�ndig die laufende
Gesch�ftsf�hrung des Betriebes. Er vergibt Auftr�ge, deren Volumen die im
ordentlichen Voranschlag veranschlagten Betriebsausgaben und den Betrag von �
10.000,-- im Einzelfall nicht �berschreiten. Er kann die laufende
Gesch�ftsf�hrung des Betriebes Mitgliedern des Gemeindevorstandes, Gemeindebediensteten
oder Verwaltungshelfern �bertragen; die Mitglieder des Gemeindevorstandes
oder Gemeindebediensteten sind verpflichtet, die ihnen vom B�rgermeister
�bertragenen Gesch�fte nach seinen Anordnungen mitverantwortlich zu besorgen.
Beauftragte Verwaltungshelfer besorgen als privatrechtliche Unternehmungen
die ihnen �bertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. 3.2
Der B�rgermeister besorgt im Zusammenwirken mit
Gemeinderat und Gemeindevorstand die �ber die laufende Gesch�ftsf�hrung
(Punkt 3.1.) hinausgehende Gesch�ftsf�hrung des Betriebes. Als Vorsitzender
des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes obliegt ihm die Vorbereitung und
die Vollziehung der auf den Betrieb Bezug habenden Beschl�sse des
Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. 3.3
Der B�rgermeister vertritt in den Angelegenheiten des
Betriebes die Gemeinde nach au�en. Urkunden, mit denen in den Angelegenheiten
des Betriebes die Gemeinde privatrechtliche Verpflichtungen �bernimmt, sind
vom B�rgermeister gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern des
Gemeindevorstandes zu unterfertigen. In der Urkunde ist der Beschluss des
Gemeinderates oder des Gemeindevorstandes anzuf�hren. �ber die Berechtigung
zur Unterfertigung von Gesch�ftsst�cken in Angelegenheiten des Betriebes
durch Gemeindebedienstete entscheidet der B�rgermeister. 3.4
Dem B�rgermeister steht grunds�tzlich das
Anweisungsrecht und die Dienstaufsicht �ber alle f�r den Betrieb und im
Betrieb t�tigen Gemeindebediensteten zu. Der B�rgermeister ist aber
berechtigt diese Agenden ganz oder zum Teil an einen Verwaltungshelfer zu �bertragen
(siehe Punkt 3.1.). 3.5
Dem Gemeinderat ist die Beschlussfassung in
grunds�tzlichen Angelegenheiten und die �berwachung des gemeinn�tzigen
Betriebes mit marktbestimmter T�tigkeit vorbehalten. Der Gemeinderat setzt
den Voranschlag fest, beschlie�t �ber Ausgaben, die im Voranschlag nicht
vorgesehen sind oder dessen Ans�tze �bersteigen, im Ausma� von mehr als 10
v.H. der im ordentlichen Voranschlag veranschlagten Ausgaben, genehmigt den
Rechnungsabschluss, beschlie�t Vorg�nge, die einer aufsichtsbeh�rdlichen
Genehmigung bed�rfen, vergibt Auftr�ge, deren Volumen ziffernm��ig 25 v.H.
der im ordentlichen Voranschlag veranschlagten Betriebsausgaben, mindestens
jedoch � 50.000,-, im Einzelfall �berschreiten, und erl�sst Verordnungen. 3.6
Dem Gemeindevorstand wird unbeschadet der Vorberatung
und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat
unterliegenden Angelegenheiten die Beschlussfassung in allen nicht dem
Gemeinderat und dem B�rgermeister vorbehaltenen Angelegenheiten �bertragen 4.
Wirtschaftsf�hrung und Rechnungswesen 4.1 Die Wirtschaftsf�hrung und das Rechnungswesen haben sich grunds�tzlich an den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - VRV und des vierten Hauptst�ckes der Tiroler Gemeindeordnung 1966 zu orientieren. Im Falle der
�bertragung dieser Aufgaben an einen Verwaltungshelfer sind daf�r alternativ
die handelsrechtlichen Grunds�tze ordnungsgem��er Buchf�hrung ma�geblich. 4.2
Die Wirtschaftsf�hrung hat sich in wirtschaftlicher
und finanzieller Hinsicht am Vorbild der Wirtschaftsf�hrung einer
gemeinn�tzigen Kapitalgesellschaft nach Ma�gabe der �� 34 ff
Bundesabgabenordnung zu orientieren. 4.3
Das externe Rechnungswesen hat insbesondere eine
Verm�gens- und Schuldenrechnung nach Ma�gabe des � 16 Abs. 1 der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung zu enthalten. Im Fall der
�bertragung dieser Aufgaben an einen Verwaltungshelfer sind daf�r alternativ
die handelsrechtlichen Grunds�tze f�r die Jahresabschlusserstellung (�� 189
ff HGB/UGB) ma�geblich. 4.4
Das interne Rechnungswesen soll eine Kosten- und
Leistungsrechnung nach Ma�gabe der Richtlinien zu Erstellung von
Kostenrechnungen f�r Gemeinden des �sterreichischen St�dtebundes und des
�sterreichischen Gemeindebundes und eine nach betriebswirtschaftlichen
Grunds�tzen erstellte Geb�hren- bzw. Tagsatzkalkulation umfassen. 5.
Aufl�sung und Mittelbindung 5.1
Die Mittel des gemeinn�tzigen Betriebes mit
marktbestimmter T�tigkeit d�rfen nur f�r die satzungsm��igen Zwecke verwendet
werden. 5.2
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
des Betriebes fremd sind oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen
beg�nstigt werden. 5.3 Bei Aufl�sung des Betriebes oder bei Wegfall des beg�nstigten Zweckes ist das nach Abdecken der Passiven verbleibende Verm�gen nur f�r gemeinn�tzige Zwecke im Sinne der �� 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden. Soweit wie m�glich soll es dabei einer Einrichtung zufallen, die gleiche oder �hnliche beg�nstigte Zwecke wie dieser Betrieb verfolgt. |
2. |
Beschlussfassung �ber Regionalbus
"Regio - Mittleres Unterinntal" |
|
Mag. Fuchshuber erl�utert das geplante Regionalbusprojekt. S�mtliche Verkehrsbusbetreiber wie Post, �BB, Privatunternehmen, Lifte und Tourismusverb�nde beteiligen sich am Projekt �Regio � Mittleres Unterinntal�. Der Regiobusverkehr ersetzt die bisherigen Angebote der Post und Bahn sowie Sch�ler- und Schibusse. Das
Finanzierungskonzept sieht folgenderma�en aus: Verkehrskosten �Regio � Mittleres Unterinntal� ������������ ������� 2.658.164,-- Bisherige Finanzierung VVT������������������������������������������ ������� 1.574.957,-- Bestellabgeltung������������������������������������������������������������ ������� 1.083.207,-- Seilbahnen�������������������������������������������������������������������� ���������� 200.000,-- Tourismus��������������������������������������������������������������������� ������������ 50.000,-- Gemeinwirtschaftlicher Abgang������������������������������������� ���������� 833.207,-- davon Land Tirol���������������������������������������������� ���������� 277.736,-- davon Gemeinden der Region �������������������������� ���������� 555.471,-- Nach einem Aufteilungsschl�ssel (Mischschl�ssel Einwohner/Fremdenn�chtigungen) hat die Gemeinde Brixlegg f�r � 55.600,-- pro Jahr aufzukommen. Dieser Betrag ergibt sich als m�glicher Maximalverlust und bleibt in den n�chsten 8 Jahren unver�ndert. Im weiteren hat die Gemeinde Brixlegg die Bushaltestelle am Herrnhausplatz umzubauen. Die Kosten betragen ca. � 26.500,--. Das Regionalbusprojekt wird innerhalb der Region Radfeld bis Schwaz mit 20 Fahrzeugen betrieben. Die Gemeinden mit ca. 51.000 Einwohner und 1.224.000 Fremdenn�chtigungen k�nnen mit einem bestens organisierten Busnetz versorgt werden. Dar�ber hinaus werden auch von der �BB neue Regionalzuggarnituren angekauft. Die Fahrpl�ne f�r Bus- und Bahnverkehr sind aufeinander abgestimmt. Bei der Erstellung des Wegenetzes und der Fahrplangeometrie stellte sich der Herrnhausplatz in Brixlegg als idealer �Hauptbahnhof� heraus. Parallel dazu wurde der Bahnhof Brixlegg als weitere Haupthaltestelle eingebunden. Eine Begutachtung durch Sachverst�ndige hat ergeben, dass der Bereich Herrnhausplatz ausreichend gro� ist. In der anschlie�enden Diskussion weist GR. M�hlegger darauf hin, dass im Beteiligungsschl�ssel der Tourismus zu nieder bewertet wird. Im Gegensatz zur heimischen Bev�lkerung k�nnen die G�ste mit der G�stekarte den Regionalbus kostenlos ben�tzen. M�hlegger macht den Vorschlag, dass der Tourismusverband eine N�chtigungsbezogene Kurtaxe zur Erh�hung des Busbeitrages einf�hren soll. Mag. Fuchshuber erkl�rt dazu, dass die G�stefreifahrten Grundvoraussetzung f�r eine Kostenbeteiligung des Tourismusverbandes waren. Der Tourismusbeitrag wird freiwillig geleistet und im gesamten gesehen schneidet das Regionalbusprojekt damit besser ab. Im weiteren bringt GR. Neuhauser die Standortfrage der Haupthaltestelle zur Diskussion. Seiner Meinung nach w�re der Standort im Bereich des Bahnhofes Brixlegg g�nstiger. GR. Kosta kritisiert ebenfalls die Haltestelle am Herrnhausplatz. Sie erscheint ihm als zu klein und er schl�gt vor, dass vor einer Entscheidung in der Praxis ausprobiert werden soll, ob das Platzangebot gen�gt. Mag. Fuchshuber erl�utert, dass auch der Bahnhof Brixlegg von s�mtlichen Bussen angefahren wird und eine l�ckenlose Ankn�pfung an den Bahnverkehr bereits im Fahrplan vorgesehen ist. Eine Verlegung der Haupthaltestelle vom Herrnhausplatz zum Bahnhof Brixlegg ist nicht m�glich, weil s�mtliche Fahrpl�ne des Landes Tirol umgestellt werden m�ssten. Zu den Bedenken von GR. Kosta wird darauf hingewiesen, dass die neue Bushaltestelle am Herrnhausplatz einem Bewilligungsverfahren unterzogen und f�r ausreichend gro� beurteilt wurde. Letztlich sprich man sich f�r das Busprojekt �Regio � Mittleres Unterinntal� aus und hofft, dass auch in den anderen Gemeinden entsprechende Beschl�sse gefasst werden. |
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Beschluss: 1.
Beitritt �Regio � Mittleres
Unterinntal� Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Regionalbusprojekt
�Regio � Mittleres Unterinntal� beizutreten. Der Beitrittsvertrag ist
abzuschlie�en. 2.
Beitrag zum gemeinwirtschaftlichen
Abgang Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den laut
Aufteilungsschl�ssel festgelegten j�hrlichen Beitrag zum Abgang mit max.
� 55.600,-- zu �bernehmen. 3.
Bushaltestelle Herrnhausplatz Vom Gemeinderat wird mit 9 gegen 2 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung
beschlossen, auf Kosten der Gemeinde Brixlegg die
Bushaltestelle Herrnhausplatz um ca. � 26.500,-- auszubauen. Die
Bauarbeiten sind erst in Angriff zu nehmen, wenn sicher gestellt ist, dass
das Regionalbusprojekt tats�chlich realisiert wird. |
3. |
Beratung und Beschlussfassung �ber
sonstige Angelegenheiten |
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4. |
Allf�lliges |
Nicht �ffentlicher
Teil
5. |
Personalangelegenheiten |
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Der B�rgermeister bedankt sich
f�r die rege und konstruktive Mitarbeit und beschlie�t die Sitzung.
Dieses
Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am ____________ genehmigt.