Die Einladung erfolgte am 26.09.2005 durch R�ckscheinbriefe.
Vzbgm. Johann Mittner begr��t die
anwesenden Gemeinder�te und Zuh�rer recht herzlich. Er stellt die
Beschlussf�higkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt, die um die Punkte
7.1. �Neubestellung der Mitglieder der Forsttagssatzungskommission�, 7.2.
�Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH�, 7.3. �Gesellschaftsvertrag
der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG�, 7.4. �Ausschreibung Dipl.
Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger St. Josefsheim� erweitert und
einstimmig angenommen wird. �
1.
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Gemeinderatsitzungsprotokoll vom
09.08.2005
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Das
Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 09.08.2005 wurde den Gemeinder�ten zugesandt
und von diesen mit 14 Stimmen zur Kenntnis genommen. GR. Scheidle enthielt
sich der Stimme, weil er bei der letzten Gemeinderatssitzung nicht anwesend
war. Auf eine Verlesung des Protokolls wird verzichtet. �
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2.
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Gemeindevorstandssitzung vom 02.08.2005
mit Beschlussfassung �ber:
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2.1.
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Obstbaumpflanzaktion
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Der Tiroler
Obst- und Gartenbauverein beabsichtigt, in Tirol im Rahmen einer Aktion rund
5000 Obstb�ume zu pflanzen. Vom Land Tirol wird die Pflanzaktion mit 1/3 der
Kosten f�r einen Jungbaum, das sind � 6,--, unterst�tzt.
Der
Landeshauptmann tritt nun an die Gemeinden heran, die Aktion im selben Umfang
zu f�rdern. Die Organisation wird durch den Tiroler Obst- und Gartenbauverein
�Gr�nes Tirol� �bernommen.
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Beschluss:
Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, dass sich die Gemeinde
Brixlegg an der Obstbaumpflanzaktion im Fr�hjahr 2006 beteiligt. Die Anzahl
der gef�rderten B�ume wird mit einem Baum f�r Privatg�rten und f�nf B�umen
f�r landwirtschaftlich genutzte Obstanger limitiert. Je Obstbaum wird ein
Zuschuss von � 6,-- gew�hrt. Die Organisation hat �ber den Tiroler Obst- und
Gartenbauverein zu erfolgen.
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2.2.
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Tourismusverband - �bernahme Meldewesen
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Der Tourismusverband
Alpbachtal & Tiroler Seenland stellte an die Gemeinde
Brixlegg den Antrag, dass die Gemeinde zuk�nftig das G�stemeldewesen
�bernehmen soll.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig festgestellt, dass das Meldewesen wie
bisher �ber den TVB abgewickelt werden soll. Die Gemeinde zahlt als Ersatz
f�r die Dienstleistung einen j�hrlichen Pauschalbetrag von � 700,--. Dies
entspricht auch den Regelungen in anderen Gemeinden wie M�nster, Radfeld und
Kundl.
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2.3.
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Tourismusverband - B�romiete
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Der Tourismusverband
Alpbachtal & Tiroler Seenland stellt den Antrag an die
Marktgemeinde Brixlegg, ab Oktober 2005 (geplante Inbetriebnahme des
Regionalb�ros) keine Miete f�r das bestehende Tourismusinformationsb�ro im
Gemeindeamt Brixlegg zu verrechnen. �
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Beschluss:
Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, dem Antrag nicht statt zu
geben. F�r eine Fremdenverkehrsf�rderung k�nnen gegebenenfalls andere
Ma�nahmen vorgesehen werden.
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3.
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Bauausschuss-Sitzungen vom 11.07.,
08.08., 12.09.2005 mit Beschlussfassung �ber:
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3.1.
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Wasseranschluss Rieser
"Schwarzenberg"
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Die
Wasserversorgung f�r den Futterstall des Josef Rieser oberhalb seines
Bauernhauses Zimmermoos 16 erfolgte �ber die Wasserleitung zum
Landwirtschaftsbetrieb �Holz�. Bei der Neuverlegung der Wasserleitung wurde
die Trassenf�hrung ge�ndert und damit fiel auch der Wasseranschluss f�r den
Stall weg. Eine eigene Zuleitung ist erforderlich, die aber bisher nicht
verlegt wurde, weil seitens des Stallbesitzers Rieser kein Bedarf bestand.
Herr Josef Rieser fordert aber nun den Wasseranschluss und macht auf seinen
Rechtsanspruch aufmerksam.
Die
urspr�ngliche Wasserleitung zum Anwesen �Holz�, Zimmermoos 23 war eine Privatanlage,
die wegen des hohen Wasserverlustes und des desolaten Zustandes zu erneuern
war. Der Neubau erfolgte gemeinsam durch Georg bzw. Josef Moser und die
Marktgemeinde Brixlegg. Herr Moser �bernahm die Grabungsarbeit und leistete
einen Bargeldersatz. Au�erdem trat er einen Freiwasserbezug an die Gemeinde
ab. Die Stallzuleitung stellt einen Bauabschnitt dieses
Wasserleitungsneubaues dar und muss nun zur Ausf�hrung gelangen.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, das fehlende
Wasserleitungsteilst�ck zu errichten. Hr. Moser Georg muss die Grabung
durchf�hren und die Gemeinde Brixlegg verlegt die erforderliche Leitung. GR.
Georg Moser erkl�rt sich mit der �bernahme der Grabungsarbeiten f�r
einverstanden.
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3.2.
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Erwerb Luftschutzstollen Theater
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Der
Luftschutzstollen vom Theater bis zur Liegenschaft Senn befindet sich im
Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft (S Consalt Management GmbH, Winkelweg
9, 6023 Rum).
Diese w�rde
den Stollen an die Gemeinde unentgeltlich �bergeben, wenn auch die Betreuung
und Haftung �bernommen wird.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den
Luftschutzstollen zu �bernehmen.
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3.3.
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Grundverkauf Friedhof - Schie�ling Hans
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Hr. Hans
Schie�ling hat die Liegenschaft Cafe Baumgartner, Marktstra�e 33 erworben und
will ein neues Wohn- und Gesch�ftshaus errichten. Zum Bau einer Tiefgarage
und Garagenzufahrt ben�tigt er einen Grundst�cksstreifen aus dem angrenzenden
Friedhof.
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Beschluss:
Nachdem
der Antrag des Hr. Schie�ling Hans ma�geblich ge�ndert wurde, wird die
Angelegenheit erneut dem Bauausschuss �bergeben.
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3.4.
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Parkplatz Idealtours
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Der von der
Fa. Idealtours, Neuhauser, Marktstra�e 6b errichtete Parkplatz entlang der
alten Landesstra�e wurde in ge�nderter Form ausgef�hrt. F�r die Parkfl�che
wird im Stra�enbereich auch auf �ffentlichem Grund beansprucht.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den erforderlichen
Grundstreifen entlang der alten Landesstra�e um den in der Marktgemeinde
Brixlegg �blichen Anerkennungszins an die Fa. Idealtours zu verpachten.
Der Beschluss wird jedoch an die Bedingung gekn�pft, dass durch
den Parkplatzbau f�r die Gemeinde keinerlei zus�tzliche Steinschlagsicherungsarbeiten
verursacht werden.
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3.5.
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Stra�enmarkierung
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Von der Fa.
SPM als Billigst- und Bestbieterfirma wurden die Stra�enmarkierungen aufgebracht.
Die erforderlichen Markierungskosten verursachen eine Budget�berschreitung
von mehr als � 2000,--. Die Notwendigkeit ist gegeben, weil im letzten
Jahr keine Markierungsarbeiten durchgef�hrt wurden.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, der
Budget�berschreitung von ca. � 2.000,-- f�r die Stra�enmarkierung
zuzustimmen.
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3.6.
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Grundkauf Wohlsein, Judenwiese
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Hr. Hans
Wohlsein stellte den Antrag, dass ihm die Gemeinde den Grundstreifen entlang
der stra�enseitigen Einfriedungsmauer entlang der Zimmermoosstra�e abkaufen
soll.
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Beschluss:
Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, den von Hans Wohlsein
angebotenen Grundstreifen entlang der Zimmermoosstra�e nicht anzukaufen.
Dieser wird als Stra�engrund nicht ben�tigt und ist ohnehin von Baulichkeiten
freizuhalten.
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3.7.
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Richtlinien Anwohnerparkkarten
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Der
Bauausschuss wurde vom Gemeinderat beauftragt, Richtlinien f�r die Vergabe
von Anwohnerparkkarten in der Kurzparkzone im Ortszentrum auszuarbeiten.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat werden einstimmig folgende Richtlinien f�r
Anwohnerparkkarten festgelegt:
1.
Eine Anwohnerparkkarte ist �ber Antrag
der betroffenen Bewohner des Ortszentrums nur auszustellen, wenn diese keine
M�glichkeit zur Schaffung eines Stellplatzes auf eigenem Grund (auch
Pachtgrund odgl.) haben.
2.
Die Anwohnerparkkarte ist bezogen auf eine
KFZ-Zulassungsnummer auszustellen.
3.
Die Anwohnerparkkarte ist nicht
�bertragbar und wird auf einen Zeitraum von maximal einem Jahr ab
Ausstellungsdatum ausgestellt.
4.
Die Anwohnerparkkarte berechtigt zum
Abstellen eines Fahrzeuges innerhalb der ausgewiesenen Kurzparkzone. Es
besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.
5.
Die Geb�hr f�r die Anwohnerparkkarte
wird vom Gemeinderat festgelegt.
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3.8.
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Anwohnerparkkarte Murschetz
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Heinz und
Brigitte Murschetz, Marktstra�e 36, stellten wiederum einen Antrag um die
Ausstellung einer Anwohnerparkkarte f�r ihren Mieter Klingler.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Antrag nicht
stattzugeben. Der Fam. Murschetz steht eine ausreichende Anzahl an
Parkfl�chen auf eigenem Grund zur Verf�gung und es k�nnte ein weiterer im
Eingangsbereich ihres Hauses geschaffen werden.
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3.9.
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TIGAS-Leitungen - Grabungsarbeiten
Faberstra�e (Obermehrn)
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Die TIGAS
beabsichtigt, die Liegenschaften Lengauer (Faberstr. 56a) sowie Huber (Faberstr.
44) an die Erdgasleitung anzuschlie�en. Dazu m�ssten ab der Liegenschaft Bogner/Rogler
in der Gemeindestra�e Leitungen verlegt werden.
Der
Bauausschuss stellte bei einer Begehung fest, dass der Stra�enbelag in
einwandfreiem Zustand ist.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig festgelegt, die Verlegung der
Erdgasleitung unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:
Anschluss Lengauer:
Die Trasse entlang der Liegenschaft Faberstr. 52 (Moser) muss nach
Abschluss der Verlegearbeiten mit Baumischgut asphaltiert werden. Die
weiterf�hrende Gasleitungstrasse inkl. Stra�enquerung ist entweder mittels
Bohrung auszuf�hren oder es ist die K�nette mit einer Tragschicht
(Baumischgut) zu asphaltieren. In der weiteren Folge ist binnen einem Jahr
die gesamte Fahrbahnbreite mit einer 3-4 cm dicken Verschlei�schicht (Asphalt
AB 08) zu versehen.
Anschluss Huber:
Die gesamte Fahrbahn ist abzufr�sen und die K�nette mittels
Baumischgut neu zu asphaltieren. Innerhalb eines Jahres ist der Stra�enk�rper
inkl. Parkbuchten und Einfahrten mit einer 3-4 cm dicken Deckschicht (AB 08)
in der vollen Breite neu zu asphaltieren. Sollte der gesamte Verlauf mittels
Bohrung ausgef�hrt werden, so sind die Press- und Zielgruben sorgf�ltig zu
hinterf�llen und zu verdichten. Die Grubenbereiche sind mit Baumisch und
Deckschicht zu versehen. Einer Bohrung mit mehr als drei Gruben wird nicht
zugestimmt.
Die TIGAS wird aufgefordert, im gegenst�ndlichen Bereich der
Faberstra�e bei allen Liegenschaftsbesitzern anzufragen, ob Anschlussbedarf
besteht. Weiteren Anschlussgrabungen wird in den n�chsten f�nf Jahren nicht
zugestimmt.
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3.10.
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Asphaltierung Hohlsteinweg
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Bei den
letzten Unwettern wurde die Alpbachb�schung und der Hohlsteinweg �stl. der
Br�cke in Mehrn untersp�lt und stark besch�digt. Die Uferbefestigung musste
erneuert und der abgerutschte Stra�enteil aufgef�llt werden.
Der
Bauausschuss stellte an Ort und Stelle fest, dass der Stra�enbelag des
Hohlsteinwegs entlang der Liegenschaft Hechenblaickner derart besch�digt ist,
dass eine Neuasphaltierung sofort durchgef�hrt werden muss. Flickarbeiten
sind weder sinnvoll noch wirtschaftlich.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den Hohlsteinweg
entlang der Liegenschaft Hechenblaickner (Br�cke bis Kreuzung) neu zu
asphaltieren. Der Kostenvoranschlag bel�uft sich auf � 6.700,-- netto.
Beim Katastrophenfonds ist um eine Beihilfe anzusuchen.
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3.11.
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Zufahrt Calamita �ber GST-Nr. 447, KG.
Brixlegg
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Die Fa.
Seissl errichtet derzeit f�r das neu geplante Kraftwerk auf dem GST-Nr. 583,
KG. Brixlegg, ein Turbinenhaus. Die Zufahrt erfolgt �ber �ffentl. Gut GST-Nr.
447. Nachdem Fr. Calamita die Zusage der Fa. Seissl erhalten hat, �ber die
GST-Nr. 583 zufahren zu d�rfen, ersucht diese die Gemeinde um Einr�umung
eines Geh- und Fahrrechtes �ber die GST-Nr. 447.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dass die
Zufahrtsstra�e auf GST-Nr. 447 zum Turbinenhaus der Fa. Seissl auf Dauer
bestehen bleiben kann. Die Stra�e muss im �ffentl. Gut zur allgemeinen
Nutzung bestehen bleiben und ist von Hr. Sebastian Seissl bzw. dessen
Rechtsnachfolgern im erforderl. Ausma� instand zu halten. Das
Stra�enteilst�ck wird sowohl zur Instandhaltung der Ufermauer des Alpbachs
als auch als Zufahrt zum Turbinenhaus Seissl ben�tigt.
Wenn die Stra�e auf �ffentl. Gut bestehen bleibt, kann diese auch
von Fr. Calamita als Zufahrt genutzt werden. Die Eintragung eines
Grundbuchrechtes zugunsten Fr. Calamita Christine wird einstimmig abgelehnt.
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4.
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�berpr�fungsausschuss-Sitzung vom
26.09.2005
|
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Das
�berpr�fungsausschussprotokoll wird zustimmend zur Kenntnis genommen und GR.
Lederer stellt den Antrag um Genehmigung der �berschreitungen des
Haushaltsplanes.
Zu den
aufgeworfenen Fragen an den B�rgermeister wird wie folgt Stellung genommen:
a) Vom
Bauamtstechniker ist ein Fahrtenbuch nach EStG zu f�hren.
b) In
Zukunft wird der Bauausschuss bei der Aufbringung der
Boden-/Stra�enmarkierungen herangezogen.
c) Die
Planungsarbeiten zur Unterbringung des TVB-Regionalb�ros Alpbachtal & Tiroler
Seenland im Haus Schie�ling wurden von der Gemeinde Brixlegg in Auftrag gegeben.
Es gibt einen Gemeinderatsbeschluss, aus dem eindeutig hervor geht, dass man
sich seitens der Gemeinde unbedingt um den Standort in Brixlegg bem�hen soll.
Die Planungen waren zur Erhebung des Raumbedarfes und der Kosten absolut
notwendig. Hr. Hans Schie�ling hat sich �ber Bem�hen des B�rgermeisters
freiwillig an den Planungskosten mit der H�lfte des Betrages, das sind
� 5.640,--, beteiligt.
d) Die
Anstellungsbedingungen f�r den Bademeister sind vom Gemeindevorstand im Zuge
der Neuanstellung des Bademeisters f�r die Saison 2006 m�glichst konkret festzulegen
(Gehalt, Dienstzeit, Kooperation Wasserrettung).
e) Um
die Internetkosten f�r das St. Josefsheim zu senken, wird eine ADSL-Leitung
mit einem fixen Datentransfer von ca. 500 MB installiert. Die Arbeitszeit des
Heimleiters im Internet muss massiv verk�rzt werden.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat werden die im Protokoll angef�hrten
Budget�berschreitungen einstimmig genehmigt.
Die Ausf�hrungen zu den Fragen an den B�rgermeister werden
zustimmend zur Kenntnis genommen. �
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5.
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Sportausschuss-Sitzung vom 20.09.2005
mit Beschlussfassung �ber:
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5.1.
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Ben�tzungszeiten 2005/2006 f�r TS,
Gymnastikraum/Atrium/Vortragsraum VS
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Die
Schuldirektoren, Schulwart sowie Vereinsvertreter wurden zur Vergabe der Ben�tzungszeiten
f�r Turnsaal, Gymnastikraum/Atrium/Vortragsraum der Volksschule eingeladen.
Es konnte einvernehmlich eine allseits zufrieden stellende Einteilung
getroffen werden.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig die vom Sportausschuss
vorgenommene Ben�tzungszeiteneinteilung f�r Turnsaal,
Atrium/Vortragsraum/Gymnastikraum der Volksschule beschlossen.
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5.2.
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Abrechnung Kinder- und
Jugendsportf�rderung 2004 u. 1. Hj. 2005
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Von den
Sportvereinen wurden die Abrechnungen f�r die Kinder- und Jugendsportf�rderung
eingebracht. Der Sportausschuss hat die Trainingslisten sowie die Zusammenstellungen
�berpr�ft.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, folgende Betr�ge f�r
die Kinder- und Jugendsportf�rderung auszuzahlen:
Abrechnungszeitraum 2004:
Fu�ball:
41 Kinder (� 1.640,--) / 8 Jugendliche
(� 880,--)��������� ��� 2.520,--
Leichtathletik:
16 Kinder (� 640,--) / 1 Jugendlicher
(� 110,--)����������� ������ 750,--
Tennisclub:
12 Kinder (� 480,--)���������������������������������������������������� ������ 480,--
TWV:
14 Kinder (� 560,--)���������������������������������������������������� ������ 560,--
Abrechnungszeitraum 1. Hj. 2005:
Fu�ball:
27 Kinder (� 540,--) / 13 Jugendliche
(� 715,--)���������� ��� 1.255,--
Leichtathletik:
22 Kinder (� 440,--)���������������������������������������������������� ������ 440,--
Tennisclub:
14 Kinder (� 280,--)���������������������������������������������������� ������ 280,--
TWV:
6 Kinder (� 120,--) / 1 Jugendlicher (�
55,--)��������������� ������ 175,--
Schiclub:
9 Kinder (� 180,--)������������������������������������������������������ ������ 180,--
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5.3.
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Subvention Hauptschule Brixlegg -
Crosslaufmeisterschaft
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Die
Hauptschule Brixlegg ist am 19.10.2005 Organisator der Tiroler
Landesmeisterschaften im Crosslauf f�r Hauptschulen. Am Bewerb, der im
Matzenpark stattfindet, nehmen �ber 300 Teilnehmer teil, wobei die
veranstaltende Schule f�r eine Jause aufzukommen hat. �
|
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, zu den Tiroler
Landesmeisterschaften der Hauptschulen im Crosslauf eine Subvention in der
H�he von � 300,-- zu gew�hren. Einer allf�lligen �berschreitung des
Hauptschulbudgets bei der Haushaltsstelle �1/212-729� wird zugestimmt.
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6.
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Jugend- u. Freizeitausschuss-Sitzung
vom 01.08.2005 mit Beschlussfassung �ber:
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6.1.
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Theaterstiege - Aufenthaltsort f�r
Kinder/Jugendliche
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Die
Theaterstiege bzw. die Arkaden beim Theatergeb�ude entwickelten sich in
letzter Zeit immer mehr zum Treffpunkt f�r Kinder und Jugendliche. Es kommt
dadurch laufend zu Problemen, da das Areal um das Gemeindeamt durch M�ll und
Getr�nkeflaschen stark verschmutzt wird. Au�erdem wurden laufend
Theaterrequisiten, die in den Arkaden gelagert waren und Gemeindeb�nke
zerst�rt.
Vzbgm.
Mittner hat daraufhin mit Jugendlichen, die sich beim Theatergeb�ude
aufhielten, Gespr�che gef�hrt und sie vom Areal verwiesen. Aus
brandschutztechnischen Gr�nden ist hier kein passender Aufenthaltsort f�r
Kinder und Jugendliche, da diese rauchen und auch kleine Lagerfeuer
entfachen. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Geb�ude aus Holz und ein
Brand w�rde verheerende Auswirkungen haben.
Fr.
Eberharter berichtete von �hnlichen Problemen beim Bahnhofareal. Sie hat auch
bereits mit den betroffenen Jugendlichen gesprochen. Diese bekritteln, dass
f�r sie nirgends ein Aufenthaltsort vorhanden ist.
Vzbgm.
Mittner und Fr. Eberharter wurde von den Jugendlichen die Beibringung einer
Unterschriftenliste zugesagt, in der sie die Schaffung eines Aufenthaltsortes
fordern. Bis dato wurde jedoch nichts abgegeben.
Bei der
Schaffung eines �Jugendzentrums� ist eine Aufsicht durch Fachpersonen unumg�nglich
notwendig, da ansonsten Drogen und Alkohol im Spiel sind. Man sieht jedoch
ein Problem in der Vereinigung der verschiedenen Jugendgruppen an einem
Treffpunkt.
GR.
M�hlegger berichtet, dass bei ihm die Unterschriftenliste mit ca. 60
Unterschriften eingegangen ist. Die Gemeinde ist aufgefordert, f�r
Jugendliche m�glichst rasch etwas zu tun. Es besteht auch von Jugendlichen
die Bereitschaft, Verantwortung zu �bernehmen.
|
|
Beschluss:
Vom Gemeinderat wird �bereinstimmend der Jugend- und
Freizeitausschuss beauftragt, die M�glichkeiten zur Schaffung von
Einrichtungen f�r die Jugend abzukl�ren.
Unter Heranziehung von Fachleuten, den betroffenen Jugendlichen
und deren Eltern sind konkrete Projekte aufzuzeigen. Die finanziellen und
organisatorischen M�glichkeiten sind abzukl�ren.
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7.
|
Beratung und Beschlussfassung �ber
sonstige Angelegenheiten
|
|
|
7.1.
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Neubestellung der Mitglieder der
Forsttagssatzungskommission
|
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Gem�� Tiroler Waldordnung 2005,
LGBl.Nr. 55/2005 ist die Forsttagsatzungskommission neu zu bestellen.
|
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Beschluss:
Als Vertreter der
Waldeigent�mer werden vom Gemeinderat einstimmig folgende Personen namhaft
gemacht:
Mitglied
|
Ersatzmitglied
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Schneider Jakob
Zimmermoos 27, 6230 Brixlegg
|
Haberl Alois
Zimmermoos 29, 6230 Brixlegg
|
Im weiteren geh�rt gem�� � 18
Abs. 2 Bgm. Ing. Rudolf Puecher, R�merstr. 1, 6230 Brixlegg der
Forsttagsatzungskommission an. Sein Vertreter ist Vzbgm. Johann Mittner, R�merstr.
20f, 6230 Brixlegg. �
|
7.2.
|
Gesellschaftsvertrag der
ImmobilienBrixlegg GmbH
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Den
Gemeinder�ten wurde der Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH zur
Information ausgeh�ndigt. AL. Moser verliest den zur Beschlussfassung
vorliegenden Gesellschaftsvertrag.
Im Anschluss
diskutiert der Gemeinderat �ber das Vertragswerk und GR. Scheidle weist auf
das Risiko einer m�glichen Aufnahme von weiteren Gesellschaftern hin.
|
|
Beschluss:
Vom Gemeinderat wird mit 14 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (GR.
Scheidle) folgender Gesellschaftsvertrag beschlossen:
GESELLSCHAFTSVERTRAG
I.
Firma und Sitz der
Gesellschaft:
- Die Marktgemeinde Brixlegg errichtet eine Gesellschaft mit
beschr�nkter Haftung unter der Firma �ImmobilienBrixlegg GmbH.�.
- Der Sitz der Gesellschaft ist 6230 Brixlegg.
Die
Gesellschaft ist berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Auslandes
Zweigniederlassungen zu errichten.
II.
Gegenstand des Unternehmens:
- Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Nutzung sowie die
Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften sowie Liegenschaftsteilen.
- Dar�ber hinaus ist die Gesellschaft befugt sich an gleichartigen
oder �hnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu
�bernehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Gesch�ften und Ma�nahmen
berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich
oder n�tzlich erscheinen.
III.
Dauer der Gesellschaft,
Gesch�ftsjahr:
- Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
- Das erste Gesch�ftsjahr beginnt mit dem Tage der Eintragung der
Gesellschaft in das Firmenbuch und endet am 31.12.2005
(einunddrei�igsten Dezember). Die weiteren Gesch�ftsjahre sind jeweils
mit dem Kalenderjahr ident.
IV.
Stammkapital:
Das Stammkapital der
Gesellschaft betr�gt � 35.000,-- (Euro f�nfunddrei�igtausend) und wird von
der alleinigen Gesellschafterin Marktgemeinde Brixlegg zur G�nze �bernommen.
Die Stammeinlage ist zur H�lfte bar einzuzahlen.
V.
Organe der Gesellschaft:
Die Organe der Gesellschaft sind:
- der oder die Gesch�ftsf�hrer,
- die Generalversammlung.
VI.
Gesch�ftsf�hrer:
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Gesch�ftsf�hrer.
- Ist nur ein Gesch�ftsf�hrer bestellt, vertritt er die Gesellschaft
selbst�ndig. Sind mehrere Gesch�ftsf�hrer bestellt, bestimmt der
Bestellungsbeschluss deren Vertretungsbefugnis.
- Prokuristen k�nnen bestellt werden. Die Vertretung der
Gesellschaft durch einen Gesch�ftsf�hrer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen ist m�glich.
Folgende Gesch�ftsf�lle bed�rfen der
Zustimmung des Gemeinderates der Marktgemeinde Brixlegg:
a) Erwerb, Ver�u�erung und Belastung von
Liegenschaften oder Teilen davon, sowie Verf�gungen �ber Liegenschaften,
Super�difikate und grund�st�cksgleiche Rechte, ohne Unterschied ob solche
Verf�gungen dingliche oder obligatorische Rechte zum Gegenstand haben,
b) Gew�hrung von Darlehen und Krediten,
c) Aufnahme von Anleihen, Darlehen und
Krediten oder aber �bernahmen von B�rgschaften, soweit dabei im Einzelfalle
der Betrag von � 15.000,-- (Euro f�nfzehntausend) �berschritten wird,
d) Erwerb oder Ver�u�erung von
Beteiligungen an anderen Unternehmen,
e) Bestellung von Prokuristen und
Handlungsbevollm�chtigten,
f)
Ausgaben
aller Art, sofern dabei der Betrag von 2 % (zwei Prozent) der im Haushaltsplan
vorgesehenen ordentlichen Ausgaben der Marktgemeinde Brixlegg �berschritten
wird.
g) die Aufnahme weiterer Gesellschafter
sowie die �nderung von Beteiligungsverh�ltnissen.
VII.
Generalversammlung:
- Die Generalversammlung besteht aus der Gesellschafterin der
Gesellschaft.
- Die ordentliche Generalversammlung wird j�hrlich einmal innerhalb
der ersten sechs Monate eines jeden Jahres einberufen. Die Einberufung
erfolgt durch die Gesch�ftsf�hrung, unter Bekanntgabe der Tagesordnung,
mittels eingeschriebenen Briefes.
- Der Generalversammlung obliegt die Beschlussfassung �ber alle ihr
durch das Gesetz vorbehaltenen Angelegenheiten.
- Sofern das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen
Mehrheiten bestimmen, werden die Beschl�sse in der Generalversammlung
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
VIII.
Gesch�ftsanteile:
- Die Gesch�ftsanteile bestimmen sich nach
der H�he der �bernommenen Stammeinlage.
- Die Gesch�ftsanteile sind �bertragbar und
teilbar.
IX.
Bekanntmachungen:
Die Bekanntmachungen der
Gesellschaft an die einzelnen Gesellschafter erfolgen durch �bersendung
eingeschriebener Briefe unter den der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebenen
Anschriften.
X.
Allgemeine Bestimmungen:
Soweit durch diesen
Gesellschaftsvertrag in seiner jeweils g�ltigen Fassung oder durch g�ltige
Generalversammlungsbeschl�sse nichts anderes bestimmt ist, gelten f�r die Gesellschaft
die Bestimmungen des Gesetzes �ber die Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung.
XI.
Gr�ndungskosten:
Die mit der Errichtung und
Registrierung verbundenen Kosten und Abgaben werden bis zu einem H�chstbetrag
von � 7.000,-- (Euro siebentausend) von der Gesellschaft getragen. Die
Gr�ndungskosten werden mit der H�he der tats�chlich aufgewendeten Betr�ge als
Ausgaben in die erste Jahresrechnung eingestellt.
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7.3.
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Gesellschaftsvertrag der
ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG
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Den
Gemeinder�ten wurde der Gesellschaftsvertrag der ImmobilienBrixlegg GmbH
& Co KEG zur Information ausgeh�ndigt. AL. Moser verliest den zur
Beschlussfassung vorliegenden Gesellschaftsvertrag.
Im Anschluss
diskutiert der Gemeinderat �ber das Vertragswerk und GR. Scheidle weist auf
das Risiko einer m�glichen Aufnahme von weiteren Gesellschaftern hin.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird mit 14 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (GR.
Scheidle) folgender Gesellschaftsvertrag beschlossen:
GESELLSCHAFTSVERTRAG
der
�ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG�
mit dem Sitz in
6230 Brixlegg
abgeschlossen zwischen:
- der �Marktgemeinde Brixlegg�,
- Firma �ImmobilienBrixlegg GmbH� mit dem Sitz in Brixlegg,
vertreten durch den Gesch�ftsf�hrer,
wie folgt:
I.
Firma und Sitz:
Die
�Marktgemeinde Brixlegg� sowie die �ImmobilienBrixlegg GmbH� mit dem Sitz in
Brixlegg errichten eine Kommanditerwerbsgesellschaft unter der Firma
�ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG.
Sitz der Gesellschaft ist 6230
Brixlegg.
II.
Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand des Unternehmens ist
der Erwerb, die Nutzung sowie die Vermietung und Verpachtung von
Liegenschaften sowie Liegenschaftsteilen.
III.
Gesellschafter,
Beteiligungsverh�ltnisse:
- Pers�nlich haftende Gesellschafterin ist die �ImmobilienBrixlegg
GmbH�. Sie ist reine Arbeitsgesellschafterin und zur Einbringung einer
Verm�genseinlage weder berechtigt noch verpflichtet. Die Marktgemeinde
Brixlegg ist Kommanditistin mit einer Hafteinlage von � 10.000,-- (Euro
zehntausend).
Die
Kommanditistin ist allein am Verm�gen der Gesellschaft beteiligt.
- Die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie die Erh�hung der
Hafteinlage eines Kommanditisten bedarf der Zustimmung sowohl der
Komplement�rin wie auch s�mtlicher Kommanditisten.
IV.
Gesellschafterkonten:
- Die Einlage der Kommanditisten ist auf einen Kapitalkonto zu
buchen. Das Kapitalkonto ist ein Fixkonto.
- Au�erdem sind f�r die Gesellschafter Verrechnungskonten zu f�hren,
�ber welche die Ergebnisanteile sowie die Entnahmen (Aussch�ttungen) zu
verrechnen sind.
V.
Gesch�ftsf�hrung,
Vertretung:
1. Ausschlie�lich die Komplement�rin
besorgt die Gesch�ftsf�hrung und Vertretung der Gesellschaft. Die
Gesellschaft hat das Ziel, in steuerlicher Hinsicht als verm�gensverwaltende
Gesellschaft anerkannt zu werden. Die Gesch�ftsf�hrung ist im Sinne dieser
Zielsetzung auszu�ben.
2. Die Komplement�rin hat innerhalb der
ersten vier Monate eines jeden Gesch�ftsjahres den Jahresabschluss sowie die
steuerliche �berschussrechnung f�r das vorangegangene Gesch�ftsjahr zu
erstellen. Sp�testens bis zum Ablauf des f�nften Monates eines jeden
Gesch�ftsjahres hat die Komplement�rin den Kommanditisten den Jahresabschluss
zur Feststellung vorzulegen.
Folgende
Gesch�ftsf�lle bed�rfen der Zustimmung des Gemeinderates der Marktgemeinde
Brixlegg:
a) Erwerb, Ver�u�erung und Belastung von
Liegenschaften oder Teilen davon, sowie Verf�gungen �ber Liegenschaften,
Super�difikate und grundst�cksgleiche Rechte, ohne Unterschied ob solche
Verf�gungen dingliche oder obligatorische Rechte zum Gegenstand haben,
b) Gew�hrung von Darlehen und Krediten,
c) Aufnahme von Anleihen, Darlehen und
Krediten oder aber �bernahmen von B�rgschaften, soweit dabei im Einzelfalle
der Betrag von � 15.000,-- (Euro f�nfzehntausend) �berschritten wird,
d) Erwerb oder Ver�u�erung von
Beteiligungen an anderen Unternehmen,
e) Rechtsgesch�fte, die mit der in Punkt V
Abs 1. definierten Zielsetzung nicht kompatibel sind,
f)
Bestellung
von Prokuristen und Handlungsbevollm�chtigten,
g) Ausgaben aller Art, sofern dabei der
Betrag von 2 % (zwei Prozent) der im Haushaltsplan vorgesehenen ordentlichen
Ausgaben der Marktgemeinde Brixlegg �berschritten wird.
h) die Aufnahme weiterer Gesellschafter
sowie die �nderung von Beteiligungsverh�ltnissen.
VI.
Gesellschafterversammlung:
1. Die Komplement�rin l�dt allj�hrlich zur
ordentlichen Gesellschafterversammlung am Ort des Sitzes der Gesellschaft.
Die Einladung ist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mindestens zwei
Wochen vor dem Versammlungstermin abzusenden.
2. Den Vorsitz in der
Gesellschafterversammlung f�hrt die Komplement�rin. Der Komplement�rin steht
keine Stimme zu.
VII.
Gewinn-
und Verlustverteilung:
1. Die Komplement�rin erh�lt f�r die
�bernahme des Haftungsrisikos im Au�enverh�ltnis und f�r die Besorgung der
Gesch�ftsf�hrung ein j�hrliches von der Gesellschafterversammlung
festzusetzendes angemessenes Entgelt. Dieses Entgelt ist zu Lasten des
Jahresergebnisses und unabh�ngig von diesem, also auch dann zu zahlen, wenn
dadurch ein Jahresverlust entsteht oder vergr��ert wird.
2. Der nach Abzug des Entgeltes zu VII 1)
verbleibende Jahreserfolg wird auf die Kommanditisten nach dem Verh�ltnis der
Kapitalbeteiligung aufgeteilt. Die Komplement�rin nimmt an diesem
verbleibenden Jahreserfolg nicht teil, wie dieser auch kein Anteil am
Verm�gen der Gesellschaft zukommt.
VIII.
Entnahmen
(Aussch�ttungen):
Entnahmen
der Kommanditisten jedweder Art, insbesondere die Entnahme des auf den
jeweiligen Kommanditisten entfallenden Gewinnanteil, bed�rfen der Zustimmung
der Kommanditisten mit einer � Mehrheit nach Kapitalanteilen.
IX.
Ausscheiden
eines Gesellschafters:
1. Ein Gesellschafter scheidet aus der
Gesellschaft aus bei K�ndigung, Austritt, Tod, Ausschluss, Konkurs �ber sein
Verm�gen oder bei K�ndigung durch einen Privatgl�ubiger. Die �brigen
Gesellschafter setzen die Gesellschaft fort.
2. Betrifft das in IX 1) beschriebene
Ereignis aber die Komplement�rin, sind die Kommanditisten berechtigt, das
Unternehmen unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven
zu �bernehmen.
3. Im Falle des Ausscheidens eines
Kommanditisten steht den restlichen Kommanditisten im Verh�ltnis ihrer
Hafteinlagen hinsichtlich des Gesellschaftsanteiles des ausscheidenden
Kommanditisten ein Aufgriffsrecht zu. Macht ein Kommanditist von diesem ihm
zustehenden Aufsgriffsrecht keinen Gebrauch, so w�chst dieses Recht
verh�ltnism��ig oder nach einem sonst zu vereinbarenden Verh�ltnis den
anderen Gesellschaftern zu. Das Aufgriffsrecht ist innert drei�ig Tagen ab
dem Ausscheiden mittels eingeschriebenen Briefes auszu�ben. Der ausscheidende
Kommanditist erh�lt f�r seinen Gesellschaftsanteil eine Abfindungszahlung, welche
zu errechnen ist wie folgt: Die der Gesellschaft geh�rigen Liegenschaften
sind nach ihrem Verkehrswert von einem gerichtlich beeideten
Sachverst�ndigen, auf dessen Person die Beteiligten sich einigen, zu
sch�tzen. Ist eine Einigung auf eine Person nicht m�glich, so hat der
ausscheidende Kommanditist einerseits und die verbleibenden Kommanditisten
andererseits je einen gerichtlich beeideten Sachverst�ndigen nach ihrer Wahl
mit der Ermittlung des Verkehrswertes auf eigene Kosten zu beauftragen,
ma�geblich ist dann das arithmetische Mittel aus beiden Sch�tzungen. Von dem
derart ermittelten Verkehrswert der Liegenschaften ist ein Abschlag von 25 %
(f�nfundzwanzig von Hundert) in Abzug zu bringen, vom verbleibenden Betrag
werden die bestehenden Verbindlichkeiten abgezogen, ein eventuell noch
vorhandenes weiteres Verm�gen der Gesellschaft (Bankguthaben etc.)
hinzugez�hlt und hierauf der aliquote Anteil des ausscheidenden Kommanditisten
entsprechend seinem Anteil am Verm�gen der Gesellschaft ermittelt. Die
Ber�cksichtigung stiller Reserven oder eines Firmenwertes unterbleibt. Die Auszahlung
des Abfindungsguthabens hat innerhalb von neun Monaten ab dem Zeitpunkt des
Wirksamwerdens des Ausscheidens zu erfolgen.
X.
Dauer der
Gesellschaft, K�ndigung:
1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte
Zeit errichtet. Ihr erstes Gesch�ftsjahr beginnt am Tage der Eintragung der
Gesellschaft ins Firmenbuch und endet am 31.12.2005, die folgenden
Gesch�ftsjahre sind mit den Kalenderjahren ident.
2. Eine K�ndigung der Gesellschaft hat
eingeschrieben zu Handen der Gesellschaft zu erfolgen. Sie ist nur unter
Einhaltung einer K�ndigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines
Gesch�ftsjahres statthaft.
3. Ein k�ndigender Gesellschafter ist bis
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner K�ndigung am Gewinn und Verlust der
Gesellschaft beteiligt. Ein allenfalls nach dem Ausscheiden, aus welchem
Grund immer, anfallender Mehr-Gewinn und Mehr-Verlust bleibt selbst dann
au�er Ansatz, wenn eine �nderung des Jahresabschlusses stattfindet.
4. Ein ausscheidender Gesellschafter wird
von der Gesellschaft wie oben zu Punkt IX 3) angef�hrt abgefunden.
XI.
Aufl�sung
der Gesellschaft, Liquidation:
1. F�r einen Beschluss auf Aufl�sung der
Gesellschaft ist die Zustimmung s�mtlicher Kommanditisten erforderlich.
2. Die Ernennung und Abberufung der
Liquidatoren erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
XII.
Sonstige
Vertragsbestimmungen:
1. S�mtliche mit der Vorbereitung der
Gr�ndung der Gesellschaft sowie die mit ihrer Gr�ndung selbst verbundenen
Abgaben und Kosten, insbesondere die Kosten der Vergeb�hrung und
Registrierung der Gesellschaft, gehen zu Lasten der Gesellschaft.
2. �nderungen oder Erg�nzungen dieses
Gesellschaftsvertrages bed�rfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform,
Mitteilungen und Erkl�rungen, welche Rechtswirkungen begr�nden, haben durch
eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
3. F�r den Fall, dass einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages sich als nichtig oder rechtsunwirksam erweisen
sollten, gilt nicht der gesamte Vertrag als rechtsunwirksam, sondern bleiben
die �brigen Vertragsbestimmungen dessen ungeachtet g�ltig. Die Vertragsteile
verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder rechtsunwirksamen
Vertragsbestimmung eine andere Bestimmung zu vereinbaren, durch welche dem
wirtschaftlich angestrebten Zweck in rechtlich zul�ssiger Weise m�glichst
nahe kommt.
XIII.
Schiedsgericht:
F�r
Streitigkeiten aus dem Gesellschafterverh�ltnis wird die Zust�ndigkeit eines
Schiedsgerichtes vereinbart. Jeder Gesellschafter bestellt eine Person seines
Vertrauens als Schiedsrichter, die Schiedsrichter w�hlen mit einfacher
Mehrheit eine weitere Person au�erhalb ihres Kreises als Obmann. Im Falle
eine Mehrheit bei der Wahl des Obmannes nicht innert zwei Wochen zustande
kommt, erfolgt die Bestellung auf Antrag eines Schiedsrichters durch jenes
Gericht, welches mangels eines Schiedsvertrages f�r einen Rechtsstreit in
erster Instanz zust�ndig w�re.
Das
Schiedsgericht entscheidet nach der einfachen Mehrheit der Stimmen, bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes.
Ansonsten
sind die Bestimmungen der �� 577 (Paragraph f�nfhundertsiebenundsiebzig) folgende
der Zivilprozessordnung analog anzuwenden.
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7.4.
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Ausschreibung Dipl. Gesundheits- und
Krankenschwester/-pfleger St. Josefsheim
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F�r das St.
Josefsheim wird ab 01.11.2005 ein/eine Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
ben�tigt.
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Beschluss:
Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Stelle
einer/eines Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger in der W�rgler
Rundschau, den Bezirksbl�ttern sowie der Tiroler Tageszeitung auszuschreiben.
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8.
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Allf�lliges
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a) GR.
M�hlegger weist darauf hin, dass es im Bereich der Einfahrt zur
LOMO-Tankstelle am Niederfeldweg durch B�sche und B�ume im Grenzbereich zur
Fa. Swarovski un�bersichtlich und gef�hrlich ist. Die Fa. Swarovski soll
ersucht werden, den Bewuchs zur�ck zu schneiden.
b) GR.
Zobl erkundigt sich �ber den Vertrag zum Verkauf des Matzenparks und welche
rechtl. Schritte dagegen unternommen wurden. AL. Moser berichtet dazu, dass
sich der B�rgermeister beim Bezirksgericht erkundigt hat. Ihm wurde
mitgeteilt, dass die Gemeinde sofort Klage erheben muss, wenn die
�ffentlichkeit bei der Nutzung des Parks behindert wird. Bisher gibt es keine
Behinderung und es ist deshalb auch eine Klage nicht zielf�hrend.
GR. Scheidle
regt an, dass s�mtl. betroffene Stellen wie die Gemeinden Brixlegg und Reith,
die Tourismusverb�nde und auch Arch. Gsch�sser sowie sonstige eine Interessensgemeinschaft
bilden sollen. Das Ziel muss unbedingt die allgemeine Nutzbarkeit des Parks
sein. F�r einen ev. erforderlichen Rechtsstreit sind bereits jetzt die Grundlagen
zu sammeln. Insbesonders sind Aussagen �ber die zuk�nftige �ffentliche Nutzung
im Kaufangebot an die Gemeinden und Tourismusverb�nde wesentlich.
Der
Gemeinderat kommt nach l�ngerer Diskussion �bereinstimmend zur Ansicht, dass
wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, s�mtl. zur
Verf�gung stehenden Rechtsmittel ergriffen werden m�ssen. Es ist absolut
notwendig, einen Rechtsanwalt zur Abkl�rung der Rechtslage und der
M�glichkeiten heran zu ziehen.
c) GR.
Henrich gibt einen Bericht zum Verzicht auf die Friedhofszufahrt im Bereich
der Liegenschaft Margreiter/Zugal. Es wird vom Gemeinderat einstimmig
festgelegt, dass es sich bei dem in der letzten Sitzung gefassten
Gemeinderatsbeschluss nur um einen Grundsatzbeschluss handelt und dass eine Ersatzzufahrt
unbedingt erforderlich ist. Erst wenn eine solche sichergestellt ist, kann
endg�ltig auf das Durchfahrtsrecht verzichtet werden.
d) GR.
Mayr beklagt sich �ber zahlreiche desolate Wanderwege. Im Bereich Stadtberg,
Mariahilfbergl oder auch von Mehrn nach Bischofsbrunn sind die Wege derart besch�digt,
dass f�r Wanderer Absturz- bzw. eine Verletzungsgefahr besteht. Vom Gemeinderat
wird festgestellt, dass f�r die Erhaltung der Wanderwege der Tourismusverband
zust�ndig und dass dieser �ber den Missstand schriftlich zu informieren ist.
e) GR.
Mayr l�dt den Gemeinderat zur Herbst�bung der freiwilligen Feuerwehr am
Samstag, 08.10.2005 recht herzlich ein.
f)
Die ARGE H2 Tunnel Brixlegg bezieht f�r die Baustelle
des Bahntunnels das Wasser �ber die Hauszuleitung der Liegenschaft Matzen
(Niederbacher). Durch die zu klein dimensionierte Wasserleitung und den hohen
Wasserverbrauch an der Baustelle kommt es des �fteren zu Beeintr�chtigungen
der Wasserversorgung in Matzen. Als Gegenleistung �bernimmt die ARGE H2 Tunnel
Brixlegg f�r den Zeitraum des Tunnelbaues die Wasser- und Kanalgeb�hren f�r
die Liegenschaft Matzen.
Vom
Gemeinderat wird einstimmig zur Kenntnis genommen, dass die gesamte Wassergeb�hr
(Hausanschluss Matzen und Baustellenanschluss) f�r den Zeitraum des
Bahntunnelbaus an die ARGE H2 Tunnel Brixlegg vorgeschrieben wird.
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Dieses
Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am ____________ genehmigt.