Hinweis: Für Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensjahr (Stichtag 31.08.) wird der Jahresbetrag vom Land an die Gemeinde erstattet.
Nachmittagsbetreuung:pro Stunde am Nachmittag € 3,00
Sommerbetreuung:Sommerbetreuung KG pro Tag 07:00 bis 14:00 Uhr € 6,00Sommerbetreuung KG pro Tag 07:00 bis 16:00 Uhr € 10,50