Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile (bei Österreichern nicht unbedingt erforderlich)
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bei Ausländern die Reisepässe)
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile (bei Inländern nicht erforderlich)
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.
Beim Standesamt fallen derzeit pro Geburtsurkunde € 13,10 (€ 11,00 Bundesgebühr, € 2,10 Verwaltungsabgabe) an Gebühren an.
Bei Neugeburt ist die Geburtsurkunde gebührenfrei.