Beschluss

Beschlüsse sind Gerichtsentscheidungen bzw. Gerichtsanordnungen, die einen bestimmten Sachverhalt regeln, aber nicht über die Ansprüche einer Partei ergehen.

Innerhalb von Gemeinden werden ebenfalls Beschlüsse gefasst. Der Gemeinderatsbeschluss ist beispielsweise Teil von üblichen Beschaffungsmaßnahmen. Die Gemeinde stimmt mittels Beschluss der Beschaffung zu.



Die Marktgemeinde Brixlegg ist Eigentümerin von Mietwohnungen sowie verfügt über das Vergabe- bzw. Vorschlagsrecht von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften.

Für die Zuweisung einer Mietwohnung ist das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Formular vollständig auszufüllen.

Der Sozial- Wohnungsausschuss berät über die eingelangten Bewerbungen und erstellt im Falle einer Wohnungsvergabe einen Reihungsvorschlag für den Gemeinderat. Der Gemeinderat fasst sodann den Beschluss über die Vergabe.

Hinweis:
Die eingelangte Bewerbung ist für einen Zeitraum von 1 Jahr gültig. Nach diesem Zeitraum wird diese Bewerbung nicht mehr berücksichtigt. Falls die Bewerbung weiterhin aufrecht bleiben soll, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Wird das Ansuchen zwischenzeitlich hinfällig, bitten wir um Mitteilung an die Gemeinde (gemeinde@brixlegg.gv.at)