PROTOKOLL

 

 

Gremium

Gemeinderat

Sitzungsdatum

28.03.2006

 

Sitzungsort

Marktgemeindeamt Brixlegg - Sitzungssaal

 

Beginn

19:00

Uhr

Ende

21:31

Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 21.03.2006 durch R�ckscheinbriefe.

 

Anwesende:

Bgm.Ing. Rudolf Puecher, Vzbgm.Johann Mittner, GR.DI. Eduard Henrich, GR.Gerhard Kosta, GR.Anton Lederer, GR.Norbert Leitgeb, GR.Ludwig M�hlbacher, GR.Otto M�hlegger, GR.Simon Neuhauser, GR.Jakob Schneider, Alois Rupprechter, Benedikt Schneider, Schriftf. AL.Anton Moser

Abwesend und entschuldigt:

GR.Verena Margreiter, GR.Walter W�ll

 

TAGESORDNUNG:

 

�ffentlicher Teil

1.

Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 31.01.2006

 

 

2.

�berpr�fungsausschuss-Sitzungen vom 06.02. und 16.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

2.1.

Budget�berschreitungen 2005

2.2.

Jahresrechnung 2005

 

 

3.

Gemeindevorstandssitzung vom 16.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

3.1.

Verordnung �ber Erschlie�ungskostenfaktor und -beitrag

3.2.

UmstellungZMR und LMR

3.3.

Wirtschaftsf�rderung

3.4.

Vertragserg�nzung Luftbilddaten

3.5.

Resolution Nahverkehrsmittel

3.6.

Unterst�tzung Verein BIN

3.7.

Verkauf Volksschule Zimmermoos - Ausschussbildung

3.8.

Wasser- und Kanalgeb�hrennachlass 2005 - Kostenzer Hans

3.9.

Wasser- und Kanalgeb�hrennachlass 2004 - Kettner Paul

3.10.

Subvention Bergrettungsdienst 2006

3.11.

Wasser-, M�ll-, Kanalgeb�hrennachlass 2005 - Sch�tzengilde Brixlegg

3.12.

Wasser-, M�ll-, Kanalgeb�hrennachlass 2005 - Volkstheaterverein Brixlegg

3.13.

�bernahme von Zinsen und Ausfallshaftung - Volkstheaterverein Brixlegg

3.14.

R�umung Geschiebesperre Riedbach

 

 

4.

Bauausschuss-Sitzungen vom 13.02. und 13.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

4.1.

Auftragsvergaben Hauptschulneubau

4.2.

Kettenpflicht Zimmermoos

4.3.

Instandsetzung WC-Anlage

4.4.

Arbeitnehmerschutzgesetz

4.5.

Fl�chenwidmungsplan�nderung Bereich Hofstelle "Hansen" - Schneider Jakob

4.6.

Einfahrtsverbreiterung Marktstra�e 17

 

 

5.

Hauptschulverbandssitzungen vom 13.02. und 13.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

5.1.

Start des Hauptschulverbandes als Schulbetreiber/-erhalter und Abrechnungsmodus

5.2.

Satzungs�nderung Hauptschulverband

 

 

6.

Sportausschuss-Sitzung vom 20.02.2006

 

 

7.

Sozial- u. Wohnungsausschuss-Sitzung vom 15.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

7.1.

Wohnungsvergabe Marktstr. 14, Top 1 (ehem. Kollegger)

7.2.

Wohnungs�bergabe Fieg - Lindenbauer, Marktstr. 44/Top 4

 

 

8.

Beratung und Beschlussfassung �ber sonstige Angelegenheiten

8.1.

Budget�berschreitung Winterdienst

8.2.

Dienstkleidung Bauhof

8.3.

Feststellungsklage Matzenpark

8.4.

Eigentums�bertragung des Hauptschulareals an die ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG

 

 

9.

Allf�lliges

Nicht �ffentlicher Teil

10.

Personalangelegenheiten

 

 

VERLAUF DER SITZUNG

 

 

Bgm. Ing. Rudolf Puecher begr��t die anwesenden Gemeinder�te und Zuh�rer recht herzlich. Er erkl�rt, dass f�r GR. Verena Margreiter Hr. Benedikt Schneider sowie f�r GR. Walter W�ll Hr. Alois Rupprechter, beide bereits angelobt, an der heutigen Sitzung teilnehmen.

Der B�rgermeister stellt die Beschlussf�higkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt, die um den Punkt 8.4. �Eigentums�bertragung des Hauptschulareals an die ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG� erweitert und einstimmig angenommen wird.

 

�ffentlicher Teil

1.

Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 31.01.2006

 

Das Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 31.01.2006 wurde den Gemeinder�ten zugesandt und von diesen zur Kenntnis genommen. Auf eine Verlesung des Protokolls wird verzichtet.

 

2.

�berpr�fungsausschuss-Sitzungen vom 06.02. und 16.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

2.1.

Budget�berschreitungen 2005

 

Vom �berpr�fungsausschuss wurde die aufgelegte Jahresrechnung 2005 vorgepr�ft. In diesem Zuge kontrollierte man auch einnahmen- und ausgabenseitig die Budget�ber- und
-unterschreitungen. Es wurde festgestellt, dass diese durchwegs erforderlich bzw. nicht beeinflussbar waren und nachtr�glich genehmigt werden k�nnen.

 

Zu der vom �berpr�fungsausschuss aufgeworfenen Frage betreffend der Baukostenabrechnung f�r den Funpark erkl�rt der B�rgermeister, dass der Vorsteuerabzug vom Finanzamt nicht anerkannt wurde. Mit der Kostenaufteilung dieser nicht kalkulierten Ausgaben wird sich demn�chst das B�rgermeisterkollegium auseinandersetzen. Die Haftungsfrage, in wie weit der Wirtschaftstreuh�nder herangezogen wird, ist abzukl�ren. Zum angesprochenen Zinssatz wird festgestellt, dass dieser unter jenem von GR. Neuhauser vorgeschlagenen Satz von 4,5 % liegt.

 

Betreffend der Anfrage zur Vertragserstellungsgeb�hr f�r das ehemals vorgesehene Tourismusb�ro im Haus Schie�ling teilt der B�rgermeister mit, dass die Marktgemeinde Brixlegg Vertragsnehmer war und deshalb auch f�r die Kosten aufzukommen hat.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat werden einstimmig die Budgetabweichungen 2005 (Mehr- und Minderausgaben, Mehr- und Mindereinnahmen) genehmigt und beschlossen.

 

2.2.

Jahresrechnung 2005

 

Die von 13.03.2006 bis 27.03.2006 zur Einsichtnahme aufgelegte Jahresrechnung 2005 wurde vom �berpr�fungsausschuss nach den Bestimmungen der TGO vorgepr�ft und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Soll-Einnahmen in der H�he von � 7.486.577,37 stehen Soll-Ausgaben in der H�he von � 7.275.738,33 gegen�ber. Das Jahresergebnis betr�gt daher � 210.839,04. Der Ist-Abschluss bel�uft sich auf � -54.353,40. Dieser negative Abschluss ist auf die Vorfinanzierung des Hauptschulbaues in der H�he von � 216.851,70 zur�ckzuf�hren.

 

Der B�rgermeister erl�utert den Rechnungsabschluss 2005, �bergibt nach Beantwortung der Fragen den Vorsitz an Vzbgm. Johann Mittner und verl�sst den Sitzungssaal.

Die Jahresrechnung weist folgende Zahlen (gerundet) auf:

Einnahmen:

 

Laufende Einnahmen

7.228.950

Einmalige Einnahmen

257.627 �

Summe

7.486.577 �

Ausgaben:

Laufende Ausgaben

7.018.111

Einmalige Ausgaben

257.627

Summe

7.275.738

Jahresergebnis Soll

210.839

Jahresergebnis Ist

-54.353

 

Schuldenstand

 

1. Darlehen:

Schulden zu Beginn des Jahres

2005

1.758.494

Darlehensaufnahme

2005

245.000

abz�glich Tilgung

 

134.441

Zinsen

 

47.128

Schuldenstand

Ende 2005

1.869.503

2. Leasing

Polyt.Schule + Turnsaal

 

0

Gemeindeamt

 

547.727

FFW-Haus + Musikprobelokal

 

854.529

Summe

Ende 2005

1.402.256

3. Haftungen

Reinhalteverband (20%) Gde-Anteil

 

1.951.368

Summe

Ende 2005

1.951.368

Gesamtschuldenstand

Ende 2005

5.223.127

 

 

 

Schuldendienst 2005

Darlehenstilgung

134.441

Darlehenszinsen

�� 47.128

 

Gesamtschuldendienst

 

181.568

 

 

 

Leasingraten

Polyt.Schule + Turnsaal

bis incl. 2005

��� 71.227

Gemeindeamt

bis incl. 2010

�� 140.559

FW-Haus/Musikprobelokal

bis incl. 2022

91.763

Gesamtleasing

 

�� 303.548

Haftungen

Tilgung

 

108.018

Zinsen

 

21.160

RHV Haftungen

20% Anteil AWV

Ende 2005

129.178

Schuldendienstgesamtbelastung 2005

 

�� 614.294

 

Entwicklung Schuldenstand

j�hrl. Schuldendienst

Leasing/Haftungen

Verschuldensgrad

Haushaltsjahr 1995

6.109.000 �S

443.958 �

37,40%

 

Haushaltsjahr 1996

8.375.000 �S

608.635 �

23,70%

Haushaltsjahr 1997

8.018.000 �S

582.691 �

39,40%

Haushaltsjahr 1998

7.966.000 �S

578.912 �

49,14%

Haushaltsjahr 1999

7.901.000 �S

574.188 �

46,58%

Haushaltsjahr 2000

7.830.000 �S

569.028 �

30,47%

Haushaltsjahr 2001

Stund./R�ckzahl.

523.244 �

21,85%

Haushaltsjahr 2002

570.340 �

30,05%

Haushaltsjahr 2003

662.306 �

37,00%

 

Haushaltsjahr 2004

584.507 �

38,27%

 

Haushaltsjahr 2005

614.294 �

30,20%

Weitere Verm�gensanteile

Stand Ende 2005

R�cklagen

Sozialfondssparbuch u. Betriebsmittelr�ckl.

����� 2.862

Gew�hrte Darlehen

Alp. Heimst�tte Nr. 44, 45, 14

���� 48.267

Wertpapiere, Beteiligungen

Felbertauern AG, Reither Kogelbahn AG, usw.

������ 12.238

 

Personalkosten

Vergleich 2000 - 2005

Ord. Ausgaben

St. Josefsheim

Sonstiges

Personal

%-Anteil ord. Ausgaben

HH-Jahr 2000

5.108.537

686.612,94

942.784,68

31,90%

HH-Jahr 2001

5.621.316

704.127,09

1.037.332,03

30,98%

HH-Jahr 2002

6.024.864

����� 831.871,00

962.811,00

29,79%

HH-Jahr 2003

6.249.294

���������� 998.045

�� 972.755

31,54%

HH-Jahr 2004

6.406.516

896.052

988.561

29,42%

HH Jahr 2005

7.018.111 �

912.531 �

1.051.860 �

27,99 %

 

Rechnungsabschluss Ordentlicher Haushalt 2005

 

Gruppe 0: Allgemeine Verwaltung

Einnahmen

Ausgaben

lt. Jahresrechnung

 

��� 89.135

������ 695.613

lt. Voranschlag

 

�� 89.900

�������� 739.100

Gruppe 1: �ffentlicher Ordnung und Sicherheit

lt. Jahresrechnung

 

90.364

����� 395.492

lt. Voranschlag

 

89.200

������� 409.700

Gruppe 2: Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

lt. Jahresrechnung

 

260.005

�������� 953.683

lt. Voranschlag

 

279.600

����������� 758.100

Gruppe 3: Kunst, Kultur, Kultus

lt. Jahresrechnung

 

��� 15.170

�� 103.536

lt. Voranschlag

 

����� 6.300

98.400

Gruppe 4: Soziale Wohlfahrt und Wohnbauf�rderung

lt. Jahresrechnung

 

1.095.540

����� 1.467.461

lt. Voranschlag

 

1.103.800

��� 1.530.900

 

 

Gruppe 5: Gesundheit

lt. Jahresrechnung

 

48.375

��� 562.048

lt. Voranschlag

 

�� 41.700

���� 564.600

Gruppe 6: Strassen- und Wasserbau, Verkehr

lt. Jahresrechnung

 

134.083

���� 307.073

lt. Voranschlag

 

�� 134.000

245.400

Gruppe 7: Wirtschaftsf�rderung

lt. Jahresrechnung

 

5.732

����������������� 25.722

lt. Voranschlag

 

400

����������������� 17.700

Gruppe 8: Dienstleistungen

lt. Jahresrechnung

 

1.430.536

������������ 2.024.980

lt. Voranschlag

 

1.200.500

������������ 1.657.000

Gruppe 9: Finanzwirtschaft

 

lt. Jahresrechnung

 

3.593.094

��������������� 482.503

lt. Voranschlag

 

3.166.500

�������������� 474.000

Abwicklung Vorjahr

 

 

 

lt. Jahresrechnung

 

466.916

0���

lt. Voranschlag

 

383.000

0

Gesamtsumme ordentlicher Haushalt

lt. Jahresrechnung

 

7.228.950

���� 7.018.111

lt. Voranschlag

 

6.494.900

��� 6.494.900

Differenz zu VA

 

�� 734.050

���� ��523.211

 

Rechnungsabschluss Au�erordentlicher Haushalt 2005

 

PTS Schulwerkstatt (�Rebitsch�)

Einnahmen

Ausgaben

lt. Jahresrechnung

 

253.022

253.022

lt. Voranschlag

 

���� 220.000

�� 220.000

Wasserversorgung (Fern-Wirk-Leiteinrichtung)

lt. Jahresrechnung

 

���� 4.605

4.605

lt. Voranschlag

 

���� 0

0

Sanierung WohnhausInnweg 1a

lt. Jahresrechnung

 

0 �

0 �

lt. Voranschlag

 

80.000 �

80.000�

Gesamtsumme au�erordentlicher Haushalt

 

 

lt. Jahresrechnung

 

257.627

257.627

lt. Voranschlag

 

300.000

300.000

Differenz zu VA

 

-42.373

-42.373

 

 

Beschluss:

In Abwesenheit von Bgm. Puecher wird vom Gemeinderat unter Vorsitz von Vzbgm. Johann Mittner einstimmig der Rechnungsabschluss 2005 wie aufgelegt beschlossen. Dem B�rgermeister wird die Entlastung erteilt.

 

3.

Gemeindevorstandssitzung vom 16.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

3.1.

Verordnung �ber Erschlie�ungskostenfaktor und -beitrag

 

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Erschlie�ungskostenbeitragssatz sowie die Verordnung �ber die Festlegung des Erschlie�ungskostenfaktors auf die Bestimmungen des Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetzes, LGBl. 22/1998 idF. 82/2001 bzw. Verordnung �ber die Festlegung der Erschlie�ungskostenfaktoren, LGBl.Nr.103/2001 abzustimmen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, betreffend der Erhebung von Ausgleichsabgaben und Erschlie�ungsbeitr�gen folgende Verordnung zu erlassen:

 

Auf Grund des Gesetzes vom 11.12.1997 �ber die Erhebung von Ausgleichsabgaben sowie von Erschlie�ungsbeitr�gen gem�� Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 22/1998 in der Fassung 82/2001 wird verordnet:

1.)    Die Marktgemeinde Brixlegg erhebt

a)      gem�� � 3 Ausgleichsabgaben im Falle der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellm�glichkeiten nach � 8 Abs. 6 der Tiroler Bauordnung 1998, LGBl. 15/98 in der Fassung LGBl. Nr.94/2001, 89/2003, 35/2005

b)      Beitr�ge zu den Kosten der Verkehrserschlie�ung (Erschlie�ungsbeitrag) gem�� den Bestimmungen des Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetzes.

2.)    Der Erschlie�ungsbeitragssatz gem�� � 7 Abs. 2 und 3 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz wird mit 2 v. Hd. des Erschlie�ungskostenfaktors einheitlich f�r das gesamte Gemeindegebiet festgelegt.

3.)    Die Verordnung tritt nach Ablauf der zweiw�chentlichen Kundmachungsfrist in Kraft. Bisherige Verordnungen betreffend die Erhebung dieser Abgaben treten mit gleicher Wirkung au�er Kraft.

 

3.2.

UmstellungZMR und LMR

 

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, das �rtliche und das Zentrale Melderegister zu f�hren. Im Jahr 2006 ist auf die neue Version des Zentralen Melderegisters (ZMR) sowie vom �rtlichen auf das Lokale Melderegister umzustellen. Es entstehen der Gemeinde Umstellungskosten in der H�he von ca. � 4.500,--. Dieser Betrag ist im Budget 2006 nicht vorgesehen, weil man bei der Erstellung des Haushaltspanes keinerlei Informationen hatte.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die zur Umstellung des �rtlichen und Zentralen Melderegisters erforderlichen Programme und Leistungen bei der Fa. Kufgem lt. Anbot anzukaufen.

 

3.3.

Wirtschaftsf�rderung

 

Die Fa. Sandras Sportsline, Sandra Wimpissinger, stellte einen Antrag um Wirtschaftsf�rderung f�r neu geschaffene Arbeitspl�tze. Frau Wimpissinger stellt sich eine F�rderung vor, die jener der Gemeinde M�nster gleichkommt. Je neu geschaffenem Arbeitsplatz wird eine Unterst�tzung von � 500,-- gew�hrt. Diese kann mit der Kommunalsteuer gegenverrechnet werden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Antrag nicht stattzugeben.

In Brixlegg gab es bereits ein �hnliches F�rderungsmodell wie in M�nster. Dieses hat sich aber in keiner Weise bew�hrt. Die Gemeindef�rderung von � 500,-- f�r jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz war kein Anreiz f�r die Anstellung von zus�tzlichen Dienstnehmern. Au�erdem bedeutet die F�rderung von neuen Betrieben mit neuen Arbeitspl�tzen eine Benachteiligung f�r alteingesessene Betriebe.

Der Gemeinderat steht einer anderen Form von Wirtschaftsf�rderung positiv gegen�ber. M�glichkeiten sollen ausgearbeitet und aufgezeigt werden.

 

 

3.4.

Vertragserg�nzung Luftbilddaten

 

Vom Land Tirol wurde der Naturstand des Gemeindegebietes Brixlegg mittels digitaler Farborthofotos neu erfasst. Die Farborthofotos werden im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung erstellt und vertrieben. Je km� Fl�che wird ein Kostenersatz von � 5,-- zus�tzlicher Manipulationskosten verrechnet. Zum gegenseitigen Datenaustausch und zur Aktualisierung der Orthofotos f�r den Bereich Brixlegg ist die zwischen dem Land Tirol und der Marktgemeinde Brixlegg abgeschlossene Vereinbarung zu erg�nzen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Vereinbarung mit dem Amt der Tiroler Landesregierung zum gegenseitigen Datenaustausch und zur Aktualisierung der Orthofotos zu erg�nzen.

 

3.5.

Resolution Nahverkehrsmittel

 

Die Bundesregierung plant, �nderungen im Personennahverkehr durchzuf�hren. Die Bundesl�nder sowie die Gemeinden sollen st�rker zur Finanzierung von Bus und Bahn beitragen. Es ist zu bef�rchten, dass es zu einer neuerlichen Schlie�ungswelle kommt und dass Bus- und Bahnlinien eingestellt werden. Die Eisenbahnergewerkschaft ersucht deshalb die Gemeinden, eine Resolution zur Aufrechterhaltung des Nahverkehrs zu verfassen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat kommt �bereinstimmend zur Ansicht, dass an die Bundesregierung ein Schreiben verfasst wird, aus dem hervor geht, dass die Gemeinden keine zus�tzliche finanzielle Belastung mehr tragen k�nnen und dass der Nahverkehr unbedingt gesichert werden muss. Diese Resolution ist von den Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien vor Versand frei zu geben.

 

3.6.

Unterst�tzung Verein BIN

 

Der Verein BIN (Beratung � Information � Nachsorge f�r Alkohol-, Medikamentenabh�ngige und deren Angeh�rige) wurde bisher auf freiwilliger Basis in vollem Umfang vom Land Tirol finanziert. Vom Land Tirol wurde nun eine Anfrage gestellt, ob und in welcher H�he die Gemeinden finanzielle Beitr�ge �bernehmen k�nnen. Die vom Land Tirol gew�hrte Summe reicht zur Abdeckung der Vereinsaktivit�ten nicht aus.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Ansuchen des Vereins BIN nicht stattzugeben. Wenn der Verein mit den Landesmitteln nicht auskommt, sollen die Krankenkassen um eine Beihilfe ersucht werden.

 

3.7.

Verkauf Volksschule Zimmermoos - Ausschussbildung

 

F�r den Verkauf der Volksschule Zimmermoos ist lt. Gemeinderat ein Ausschuss zu bilden. Dieser soll die Verkaufsverhandlungen f�hren und an den Gemeinderat einen Beschlussvorschlag vorlegen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeindevorstand werden einstimmig folgende Personen f�r den mit dem Verkauf der Volksschule Zimmermoos betrauten Ausschuss bestimmt:

Bgm. Ing. Rudolf Puecher

GR. Jakob Schneider

GR. Simon Neuhauser

GR. Otto M�hlegger

Von der Liste FP�/Parteifreie wird kein Vertreter namhaft gemacht.

3.8.

Wasser- und Kanalgeb�hrennachlass 2005 - Kostenzer Hans

 

Bei der Liegenschaft des Hans Kostenzer, Marktstra�e 28 kam es 2004 durch einen Wasserrohrbruch zu einem Mehrverbrauch von ca. 55 m� Wasser. Herr Kostenzer stellte nun einen Antrag um Nachlass der Wasser- und Kanalgeb�hr f�r 2005 und um Anrechnung des durchschnittlichen Jahresverbrauches.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Antrag des Hans Kostenzer stattzugeben. Bei der Wasser- und Kanalgeb�hr ist der Durchschnittsverbrauch der Vorjahre mit 60 m� vorzuschreiben.

 

3.9.

Wasser- und Kanalgeb�hrennachlass 2004 - Kettner Paul

 

Durch einen Wasserrohrbruch an der Gartenwasserleitung der Liegenschaft Badgasse 6 � Paul Kettner � entstand im Jahr 2004 ein erh�hter Wasserverbrauch. Der vorgeschriebene Betrag f�r die Wasser- und Kanalgeb�hr bel�uft sich auf � 435,20. Hr. Kettner beantragte deshalb einen Nachlass der �berh�hten Geb�hr.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, bei der Wasser- und Kanalgeb�hr2004 f�r die Liegenschaft Badgasse 6 (Paul Kettner) lediglich den Durchschnittsverbauch der Jahre 2002/2003 und 2005 vorzuschreiben.

 

3.10.

Subvention Bergrettungsdienst 2006

 

Der �sterr. Bergrettungsdienst stellte ein Ansuchen um Auszahlung der j�hrlichen Subvention.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den j�hrlichen Beitrag von � 300,-- auszuzahlen. Der B�rgermeister wird beauftragt, mit den anderen von der Bergrettung betreuten Gemeinden �ber einen fixen j�hrlichen Beitrag zur Deckung der laufenden Ausgaben zu verhandeln.

 

3.11.

Wasser-, M�ll-, Kanalgeb�hrennachlass 2005 - Sch�tzengilde Brixlegg

 

Die Sch�tzengilde Brixlegg stellte ein Ansuchen um Nachlass der Wasser-, M�ll- und Kanalgeb�hren 2005.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, der Sch�tzengilde Brixlegg die Wasser-, M�ll- und Kanalgeb�hren f�r das Jahr 2005 in der H�he von � 362,68 als einmalige Subvention zu erlassen.

 

3.12.

Wasser-, M�ll-, Kanalgeb�hrennachlass 2005 - Volkstheaterverein Brixlegg

 

Der Theaterverein stellte ein Ansuchen um Nachlass der Wasser-, M�ll- und Kanalgeb�hren 2005.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Volkstheaterverein Brixlegg die Wasser-, M�ll- und Kanalgeb�hr f�r das Jahr 2005 in der H�he von � 167,20 als einmalige Subvention zu erlassen.

 

3.13.

�bernahme von Zinsen und Ausfallshaftung - Volkstheaterverein Brixlegg

 

Der Theaterverein hat zur Sanierung des Theatergeb�udes ein Darlehen in der H�he von � 20.000,-- aufgenommen.

Vom Bauausschuss wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde insbesonders Ma�nahmen, die der Geb�udeerhaltung und Verbesserung der Sicherheit (Brandschutz, Statik ec.) dienen, gef�rdert werden sollen. Der Theaterverein stellte nun den Antrag, dass die Gemeinde die Ausfallshaftung sowie den Zinsendienst f�r das aufgenommene Darlehen �bernehmen soll.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Ausfallshaftung sowie den Zinsendienst f�r max. 15 Jahre in der H�he von � 709,72 j�hrlich f�r das vom Theaterverein aufgenommene Darlehen in der H�he von � 20.000,-- zu �bernehmen. Die geplanten Bauma�nahmen sind mit dem Bauausschuss abzustimmen.

 

3.14.

R�umung Geschiebesperre Riedbach

 

Im September 2005 musste das Auffangbecken des Riedbaches im Bereich der Liegenschaft Schie�ling ger�umt werden. Die Arbeiten wurden von der Fa. Kosta um � 782,40 durchgef�hrt. Der Betrag wurde erst mit 31.12.2005 in Rechnung gestellt und ist im Budget 2006 nicht vorgesehen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig der Budget�berschreitung von � 782,40 f�r die R�umung der Geschiebesperre am Riedbach zugestimmt.

 

4.

Bauausschuss-Sitzungen vom 13.02. und 13.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

4.1.

Auftragsvergaben Hauptschulneubau

 

Vom Planungsb�ro Malojer wurden die Gewerke Holz-Alu-Fenster, Metallbau und Schwarzdeckerarbeiten ausgeschrieben. Von Arch. Rainer wurde darauf hingewiesen, dass die aufwendigen Fenster f�r das Passivhaus lediglich 2,8 % der Baukosten ausmachen. Dies ist ein Betrag, den man auch bei Normalausf�hrung kalkulieren muss. Au�erdem erweist sich der Ausschreibungszeitpunkt um die Jahreswende als �u�erst g�nstig. Es k�nnen durchwegs ausgezeichnete Angebotssummen erzielt werden.

 

Vom Gemeinderat wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Hauptschulverband f�r die ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG folgende Gewerke vergeben hat:

 

a)      Holz-Alu-Fenster

Fa. Freisinger, Ebbs������������������������� ��� 140.107,09

b)      Metallbau

Fa. Guggenbichler, Kramsach��������� ��� 165.390,25

(5 % Preisnachlass)

c)      Schwarzdecker

Fa. Dachbau, Piesendorf������������������ ��� 181.901,93

d)      Brandschutzschiebet�r

B. IND. A Brandschutz GmbH�������� ����� 10.110,--

e)      Bodenleger/Parkett und Kautschuk

Fa. Schlick/Villach��������������������������� ��� 210.941,51

 

4.2.

Kettenpflicht Zimmermoos

 

Von der Bezirkshauptmannschaft �Verkehrsreferat� wurde betreffend der Kettenpflicht f�r die Zimmermoosstra�e eine Verhandlung an Ort und Stelle durchgef�hrt.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Schneekettenpflicht f�r Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, falls erforderlich f�r alle Kraftwagen, zu erlassen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, f�r die Zimmermoosstra�e eine Schneekettenpflicht f�r Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, falls erforderlich f�r alle Kraftwagen, zu erlassen. Die Beschilderung erfolgt bergw�rts beim Bradlplatz und bergab bei der Alpenrose sowie beim Jugendheim Madersbacher.

 

4.3.

Instandsetzung WC-Anlage

 

Die WC-Anlage am Herrnhausplatz wurde durch Vandalenakte derart demoliert, dass sie gesperrt werden musste. Leider ist die �ffentliche WC-Anlage immer wieder Ziel von Zerst�rungsaktionen und man steht diesen fast hilflos gegen�ber. Die zur Abschreckung von Vandalen am Geb�ude angebrachte Kameraattrappe wurde innerhalb k�rzester Zeit demoliert. Die jetzt aufgetretenen Sch�den belaufen sich auf ca. � 6.000,-- bis � 8.000,--.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dass zur Verhinderung von Vandalenakten eine Kamera im Bereich der �ffentlichen WC-Anlage am Herrnhausplatz installiert werden soll. Die digitale �berwachungskamera soll am Areal des Erich Bogner aufgestellt werden. Von diesem wurde bereits die Zustimmung erteilt. Bei Schadensf�llen ist eine Ausforschung der Verursacher bei einer Kamera�berwachung besser m�glich. Der Bauausschuss hat an Ort und Stelle �ber die erforderlichen Sanierungsma�nahmen zu entscheiden.

 

4.4.

Arbeitnehmerschutzgesetz

 

Die Gemeinden wurden mit 1.1.2006 definitiv verpflichtet, ihren Aufgaben gem�� Dienstnehmerschutzgesetz, Arbeitsplatzverordnung udgl. nachzukommen. F�r den Hoheitsbereich der Gemeinden wird von den f�r das Land und Bund zust�ndigen �berwachungsorganen wie AUVA oder Arbeitsinspektorat keine Dienstleistung �bernommen.

Die Gemeinde hat somit die Dienstnehmerschutzagenden selbst zu organisieren und zu finanzieren. Die hief�r erforderlichen Finanzmittel waren zum Zeitpunkt der Budgeterstellung nicht zu kalkulieren und sind deshalb im Budget 2006 nur teilweise vorgesehen.

In sicherheitstechnischer Hinsicht wurde bereits die Fa. Obholzer beauftragt. Die arbeits-medizinischen Belange wurden noch nicht vergeben und sollen von der Arbeitsmedizinerin Dr. Claudia Kirchebner aus Fiecht erledigt werden. Fr. Dr. Kirchebner ist auch Arbeitsmedizinerin f�r die AUVA sowie das Arbeitsinspektorrat, was sich auch f�r die Gemeinde Brixlegg als g�nstig erweist.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, Frau Dr. Claudia Kirchebner ab J�nner 2006 mit s�mtlichen Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung im Rahmen eines Werksvertrages zu beauftragen. Das Jahreshonorar bel�uft sich auf � 2000,-- (� 100,-- pro Stunde).

Im weiteren sind die zur Erf�llung der gesetzlichen Verpflichtung erforderlichen Finanzmittel f�r Impfungen, Erste-Hilfe-Ausstattung udgl. in der H�he von voraussichtlich � 3000,-- freizugeben. Im Budget 2007 sind Defibrilatoren f�r das Gemeindeamt sowie f�r den Bauhof vorzusehen. Au�erdem sollen m�glichst viele Mitarbeiter Ersthelferkurse beim Roten Kreuz besuchen. Die Kosten hief�r sind ebenfalls zu budgetieren.

 

 

4.5.

Fl�chenwidmungsplan�nderung Bereich Hofstelle "Hansen" - Schneider Jakob

 

Hr. Jakob Schneider, Zimmermoos 27 �Hansen�, beabsichtigt, auf dem GST-Nr. 520, KG. Zimmermoos ein landwirtschaftliches Nebengeb�ude mit Austragswohnung zu errichten. Im Hinblick auf die zuk�nftige Hofbewirtschaftung und Hofnachfolge ist eine Widmung des derzeitigen Freilandes in �Sonderfl�che Hofstelle� gem�� � 44 TROG sinnvoll. Mit dem geplanten Bauvorhaben kann der Bedarf f�r die dringend ben�tigten landwirtschaftl. Garagen sowie eines zuk�nftigen Austragswohnung f�r die weichenden Bauersleute gedeckt werden.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, die GST-Nr. 520, KG. Zimmermoos von Freiland in Sonderfl�che Hofstelle gem�� � 44 TROG 2001 umzuwidmen.

F�r die Umwidmung besteht �ffentliches Interesse und sie entspricht den Zielen der �rtlichen Raumordnung.

Weiters wurde einstimmig beschlossen, den Entwurf �ber die �nderung des Fl�chenwidmungsplanes im Bereich der genannten Grundparzelle gem�� TROG 2001, LGBl.Nr. 93/2001 durch vier Wochen hindurch w�hrend der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Brixlegg zur �ffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Falls w�hrend der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird, gilt die gegenst�ndliche Umwidmung gem�� � 68 TROG 2001, LGBl.Nr. 93/2001 als beschlossen.

 

4.6.

Einfahrtsverbreiterung Marktstra�e 17

 

Fr. Rohregger Margit und Fr. Pfisterer Hedwig stellten einen Antrag um Verbreiterung der Einfahrt f�r das Mehrfamilienwohnhaus Marktstra�e 17. Die bestehende Ein- und Ausfahrt soll um 2 m verbreitert werden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dass der Bauausschuss an Ort und Stelle einen Lokalaugenschein durchf�hrt und einen Beschlussvorschlag an den Gemeinderat vorlegt.

 

5.

Hauptschulverbandssitzungen vom 13.02. und 13.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

5.1.

Start des Hauptschulverbandes als Schulbetreiber/-erhalter und Abrechnungsmodus

 

Vom Hauptschulverbandsausschuss wurde f�r den Einstieg und die Abrechnung des Hauptschulverbandes ein Vorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht eine beg�nstigte Form f�r die Gemeinde M�nster vor, weil sie nicht, wie gesetzlich m�glich, f�r das Jahr 2006 den vollen Beitrag zu leisten hat.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig der Abrechnungsmodus � wie vom Hauptschulverbandsausschuss vorgeschlagen � beschlossen. Den Mindereinnahmen der budgetierten Schulbeitr�ge im Haushaltsjahr 2006 wird einstimmig zugestimmt.

 

Betriebskostenabrechnung

 

 

Brixlegg

M�nster

 

43 %

57 %

Kosten derzeit ca. pro Schuljahr

� 160.000

 

 

Abrechnung nach Schuljahresende

� 160.000

� 68.800

� 91.200

 

Vorschlag Einschleifregelung

 

 

2006

 

 

Juli Abrechnung SJ 2005/2006

� 160.000

� 68.800

� 91.200

 

 

2007

 

 

Februar 2007 Zwischenabrechnung

�� 80.000

� 34.400

� 45.600

ab M�rz 2007 monatl. Akonto 1/12

 

�� 5.733

�� 7.600

 

Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gesch�tzte Betr�ge.

 

5.2.

Satzungs�nderung Hauptschulverband

 

Eine �berpr�fung der Satzung des Hauptschulverbandes erbrachte einige �nderungserfordernisse. Diese sind von den Gemeinder�ten der Mitgliedsgemeinden Brixlegg und M�nster zu beschlie�en.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Satzung des Hauptschulverbandes Brixlegg und M�nsterwie folgt neu festzulegen:

 

I.

Vereinbarung

 

Die Gemeinden Brixlegg und M�nster bilden zur gemeinsamen Erf�llung der Aufgaben des gesetzlichen Schulerhalters der �ffentlichen Hauptschule f�r Brixlegg und M�nster im Sinne des � 3 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, i.d. F. LGBl. Nr. 85/94 einen Gemeindeverband nach � 129 der TGO 2001, LGBl. Nr. 36, i.d.F. LGBl. Nr. 90/2005. Der Gemeindeverband hat den Namen "Hauptschulverband Brixlegg und M�nster". Sein Sitz ist in Brixlegg.

 

II.

Satzung des Hauptschulverbandes Brixlegg und M�nster

 

F�r den Hauptschulverband Brixlegg und M�nster wird nach � 133 der TGO 2001, LGBl. Nr. 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2005, folgende Satzung erlassen:

 

� 1

Organe

 

Organe des Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsobmann.

 

� 2

Die Verbandsversammlung

 

(1)     Die Verbandsversammlung besteht aus den B�rgermeistern und jeweils zwei weiteren Gemeinder�ten der dem Verband angeh�renden Gemeinden. F�r den B�rgermeister und die zwei weiteren Gemeinder�te hat der Gemeinderat jeder Gemeinde Ersatzmitglieder zu bestellen. Der Hauptschuldirektor wird zu den Verbandsversammlungen eingeladen.

 

 

(2)     Die Mitglieder der Verbandsversammlung gelten f�r die Dauer der Gemeinderatsperiode als bestellt, wobei es der jeweiligen Gemeinde freisteht, Mitglieder auch vorzeitig ohne Angabe von Gr�nden auszutauschen. In diesem Falle ist der Verbandsobmann unverz�glich �ber die Neubestellung zu informieren.

(3)     Falls eine Gemeinde in den letzten 3 Schuljahren insgesamt mehr als 70 % der Sch�ler der Hauptschule gestellt hat, ist sie berechtigt, ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Dieser zus�tzliche Sitz steht der Gemeinde so lange zu, als sie �ber die jeweils 3 letzten abgeschlossenen Schuljahre die 70 %-Marke in Summe �berschreitet.

(4)     Der Verbandsversammlung obliegt die Beschlussfassung in allen Angelegenheiten des Gemeindeverbandes, die nicht dem Verbandsobmann unterliegen.

Insbesondere obliegen ihr:

a)    die Wahl des Verbandsobmannes und seines Stellvertreters, wobei der Stellvertreter immer aus jener Gemeinde sein muss, welche nicht den Verbandsobmann stellt,

b)   die Festsetzung des Voranschlages und die Beschlussfassung �ber den Rechnungsabschluss,

c)    die Genehmigung sowie Festlegung von Bedingungen, Art, Umfang und finanzielle Abgeltung au�erschulischer Nutzung von Schulr�umen und der Schulausstattung (wie Computer, Schulk�che, Werkraum u.a.). Davon unber�hrt bleibt allerdings, dass s�mtliche R�ume und Ausstattungen von den Gemeinden im Verh�ltnis ihrer Kostenbeteiligung gem�� � 7, Abs. 2 gen�tzt werden d�rfen,

d)   die Beschlussfassung dar�ber, ob Vorauszahlungen nach � 141, Abs. 4, TGO 2001, LGBl. Nr. 36, i.d.F.d. Gesetzes LGBl. Nr. 90/2005, zu entrichten sind, sowie �ber H�he, Anzahl und F�lligkeit solcher Vorauszahlungen,

e)    die Beschlussfassung �ber den Dienstpostenplan f�r die Hauptschule (Reinigung, Schulwart u.a.).

(5)     Die Verbandsversammlung ist beschlussf�hig, wenn alle Mitglieder ordnungsgem�� mindestens 12 Werktage vor der Verbandsversammlung eingeladen wurden und der Verbandsobmann oder sein Stellvertreter und insgesamt mehr als die H�lfte der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Anzahl nicht erreicht, so ist mit dem Hinweis auf die vertagte Sitzung mit derselben Tagesordnung innerhalb von zwei Wochen eingeschrieben eine weitere Sitzung einzuberufen, die ohne R�cksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf�hig ist. Zu einem g�ltigen Beschluss und zu einer g�ltigen Wahl ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ausdr�cklich festgehalten wird, dass der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht hat.

 

� 3

Verbandsobmann

 

(1)     Der Verbandsobmann und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gew�hlt. Sie haben ihre Gesch�fte bis zur Neuwahl des Verbandsobmannes bzw. seines Stellvertreters weiterzuf�hren. Kommt im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht zustande, so gilt als gew�hlt, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit geht der Vorsitz an jenen Kandidaten, der nicht dem Gemeinderat der Sitzgemeinde angeh�rt. Der Verbandsobmann wird im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter, bei dessen Verhinderung durch das jeweils �lteste der �brigen Mitglieder der Verbandsversammlung vertreten.

 

(2)     Dem Verbandsobmann obliegen:

a)    die Einberufung der Verbandsversammlung,

b)   der Vorsitz in der Verbandsversammlung,

c)    die Vollziehung der Beschl�sse der Verbandsversammlung sowie die Besorgung aller zur Gesch�ftsf�hrung geh�renden Angelegenheiten,

d)   die Vertretung des Gemeindeverbandes nach au�en, in Angelegenheiten, in denen die Beschlussfassung der Verbandsversammlung obliegt, jedoch nur im Rahmen entsprechender Beschl�sse,

e)    die Leitung der Gesch�ftsstelle des Gemeindeverbandes,

f)     die Erstellung des Entwurfes des Voranschlages und die Erstellung des Rechnungsabschlusses sowie deren Vorlage an die Verbandsversammlung,

g)    die Besorgung der Aufgaben des �bertragenen Wirkungsbereiches.

 

� 4

Gesch�ftsstelle

 

Die Organe des Gemeindeverbandes bedienen sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben des Gemeindeamtes des Verbandsobmannes.

F�r die Arbeitsleistung wird ein j�hrlicher Verwaltungskostenbeitrag von 10 % der Entlohnung f�r Beamte der allgemeinen Verwaltung von A / V / 2 vereinbart (d.i.dzt. � 1.988,60 x 14 = � 27.840,40 x 10% = � 2.784,04 ) .

Nach einem Beobachtungszeitraum von 2 Jahren nach Fertigstellung Neubau ist eine Anpassung m�glich.

 

� 5

�berpr�fungsausschuss

 

Gleichzeitig mit der Wahl des Verbandsobmannes und dessen Stellvertreter w�hlt die Verbandsversammlung auf die Dauer von 6 Jahren einen �berpr�fungsausschuss, der aus einem Obmann, einem Obmannstellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Der Obmann und ein weiteres Mitglied m�ssen immer aus jener Gemeinde sein, welche nicht den Verbandsobmann stellt. �berpr�fungsausschussmitglieder d�rfen der Verbandsversammlung nicht angeh�ren.

� 6

Allgemeine Bestimmungen

 

(1)   Der Gemeindeverband ist eine K�rperschaft �ffentlichen Rechtes.

(2)   Dritten gegen�ber haften die dem Gemeindeverband angeh�renden Gemeinden f�r dessen Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand.

(3)   Untereinander haften die dem Gemeindeverband angeh�renden Gemeinden im Verh�ltnis ihrer Beitragspflicht nach � 7. Es ist jener Aufteilungsschl�ssel anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung gegolten hat.

(4)   Die Erlassung und die �nderung der Satzung nach Ma�gabe des � 133, Abs. 2, TGO 2001, LGBl Nr. 36, i.d.F. d. Gesetzes LGBl. Nr. 90/2005 kann nur durch entsprechende Gemeinderatsbeschl�sse in den beiden Gemeinder�ten erfolgen.

 

� 7

Aufwand und �berschuss

 

(1)   Der durch Einnahmen nicht gedeckte Aufwand des Gemeindeverbandes ist auf die verbandsangeh�rigen Gemeinden in Anwendung der �� 77 bis 81 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84 aufzuteilen. Dies gilt lediglich f�r die Betriebsbeitr�ge.

(2)   Hinsichtlich der Investitionsbeitr�ge (Baukosten Neubau) wird ausdr�cklich eine fixe Kostenaufteilung von jeweils 50 % f�r die Gemeinden M�nster und Brixlegg vereinbart.

Die Standortgemeinde verrechnet beim Neubau keine Erschlie�ungskosten sowie keine Anschlussgeb�hren Wasser und Kanal.

(3)   Ein allf�lliger �berschuss des Gemeindeverbandes ist auf die n�chstfolgenden Vorauszahlungen bzw. auf die n�chstfolgenden Jahresbeitr�ge der einzelnen Gemeinden aufzurechnen.

(4)   Scheidet eine Gemeinde nachtr�glich aus dem Gemeindeverband aus, so hat sie bis zum Tage ihres Ausscheidens Beitr�ge nach Abs. 1 zu leisten und hat Anspruch auf R�ckerstattung der von ihr erbrachten Baukostenbeitr�ge unter Abzug einer 2 %-igen j�hrlichen Abschreibung, gerechnet vom Datum der Fertigstellung des Hauptschulbaues an. Der r�ckzuerstattende Betrag ist der aus dem Gemeindeverband ausscheidenden Gemeinde sp�testens ein Jahr nach dem Ausscheiden in bar auszubezahlen.

(5)   Tritt eine Gemeinde nachtr�glich in den Gemeindeverband ein, so hat sie ab dem Tag ihres Eintrittes Beitr�ge nach Abs. 1 zu leisten. Weiters hat sie dem Gemeindeverband jenen Teil der Investitionsbeitr�ge unter Abzug einer 2%-igen j�hrlichen Verminderung, gerechnet vom Datum der Fertigstellung des Hauptschulbaues an, nachzuzahlen, den sie h�tte entrichten m�ssen, wenn sie bereits bei Verbandsgr�ndung bzw. Errichtung der Hauptschule im selben Ausma� an der Schule beteiligt gewesen w�re. � 7, Abs. 2 dieser Vereinbarung bedarf in diesem Falle einer Neuregelung.

 

� 8

Aufl�sung

 

Das Verm�gen des Hauptschulverbandes Brixlegg und M�nster ist im Falle seiner Aufl�sung zur Deckung seiner Verbindlichkeiten heranzuziehen. Das verbleibende Verm�gen ist auf die beteiligten Gemeinden in dem Verh�ltnis aufzuteilen, in dem sie zur Bildung des Verm�gens des Verbandes beigetragen haben.

 

� 9

Sinngem��e Anwendung von Bestimmungen der TGO

 

Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gelten f�r die Organisation des Hauptschulverbandes Brixlegg und M�nster die Vorschriften der TGO 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2005 sinngem�� mit der Ma�gabe, dass dem Gemeinderat und dem Gemeindevorstand die Verbandsversammlung und dem B�rgermeister der Verbandsobmann entspricht.

 

� 10

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Genehmigung durch die Landesregierung in Kraft.

6.

Sportausschuss-Sitzung vom 20.02.2006

 

Vom Gemeinderat werden die Aktivit�ten des Sportausschusses wie Sportlerehrung und Familiensporttag zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

7.

Sozial- u. Wohnungsausschuss-Sitzung vom 15.03.2006 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

7.1.

Wohnungsvergabe Marktstr. 14, Top 1 (ehem. Kollegger)

 

Die Wohnung Marktstr. 14, Top 1 ist schon l�ngere Zeit frei und soll neu vergeben werden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Wohnung Top 1 im Haus Marktstr. 14 an Hr. Summerer Andreas befristet auf 3 Jahre zu vergeben.

 

7.2.

Wohnungs�bergabe Fieg - Lindenbauer, Marktstr. 44/Top 4

 

Fr. Anna Fieg stellte den Antrag um �bergabe ihrer Gemeindewohnung Top 4 im Haus Marktstr. 44 an ihre Tochter Annelies Lindenbauer. Fr. Fieg befindet sich in einem Mieterschutzverh�ltnis, das auch f�r ihre Tochter gilt.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, der Wohnungs�bergabe zu den �blichen Bedingungen zuzustimmen. Das hei�t, dass ein neuer Mietvertrag mit ge�ndertem Grundmietpreis auszustellen ist.

 

8.

Beratung und Beschlussfassung �ber sonstige Angelegenheiten

 

 

8.1.

Budget�berschreitung Winterdienst

 

Durch die starken Schneef�lle im heurigen Winter kam es bei der Schneer�umung zu erheblichen Budget�berschreitungen. Bisher wurden ca. � 50.000,-- ausgegeben, wobei lediglich � 40.000,-- budgetiert sind. Nach Vorlage der Maschinenringabrechnungen f�r die Schneer�umung am Zimmermoos ist mit einer Budget�berschreitung von von insgesamt ca. � 19.000,-- zu rechnen.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig den Budget�berschreitungen f�r den Winterdienst zugestimmt.

 

8.2.

Dienstkleidung Bauhof

 

Wie bereits bei der Budgetklausur im Dezember 2005 besprochen, soll das Bauhofpersonal eine ausreichende Dienst- und Schutzkleidung erhalten.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig die Budget�berschreitung von � 3.000,-- f�r die Schutzkleidung der Bauhofarbeiter beschlossen.

 

8.3.

Feststellungsklage Matzenpark

 

Der B�rgermeister berichtet, dass ein rechtliches Pr�fverfahren �ber den Verkauf des Matzenparks ergeben hat, dass vom TVB Reith grobe Fehler bei der Vertragserstellung gemacht wurden. Die Tourismusregion gilt als Rechtsnachfolger des TVB Reith und hat die Verantwortung zu tragen. Eine R�ckabwicklung des Kaufgesch�ftes w�re sinnvoll. Nachdem die R�ckabwicklung wie auch die Vergleichsversuche des Landes voraussichtlich nicht zustande kommen, f�hlt sich der Gemeinderat der Marktgemeinde Brixlegg zum Handeln verpflichtet.

Es muss das �ffentlichkeitsrecht zur Nutzung des Parks in jedem Falle sichergestellt sein. Ein Schreiben von KR. P�ll, aus dem hervorgeht, dass er die �ffentliche Nutzung nie in Frage gestellt hat, ist v�llig unzureichend.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

a)      KR. P�ll ist von RA. Dr. Karl Heinz Klee, Innsbruck, aufzufordern, innerhalb einer Frist von drei Wochen die Eintragung des �ffentlichkeitsrechtes im Matzenpark grundb�cherlich eintragen zu lassen.

b)      Verstreicht diese Frist, wird RA. Dr. Klee mit der Einbringung einer Feststellungsklage beauftragt.

c)      Im Fall einer R�ckabwicklung des Verkaufs soll die Klage zur�ckgestellt werden.

d)      Einer allf�lligen �bernahme der Prozesskosten in der H�he von � 6.000,-- bis � 7.000,-- wird zugestimmt. Diese fallen bei einem erfolgreichen Abschluss der Klage nicht an.

 

8.4.

Eigentums�bertragung des Hauptschulareals an die ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG

 

Der Hauptschulneubau wird von der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG durchgef�hrt. Nachdem die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, kann das Areal der Hauptschule zur Errichtung des Neubaues an diese �bergeben werden.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, das Areal der Hauptschule im Ausma� von 1.626 m�, GST-Nr. .332/2 (EZ 68, KG. Brixlegg), in das Eigentum der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG zu �bergeben. Die mit der Eigentums�bertragung in Zusammenhang stehenden Kosten sind von der ImmobilienBrixlegg GmbH & Co KEG zu tragen.

 

9.

Allf�lliges

 

a)      Von AL. Moser wird der Kaufvertrag f�r den Verkauf des Stra�enteilst�ckes im Bereich Niederfeld mit einem Ausma� von 290 m� aus dem GST-Nr. 564/2, KG. Brixlegg, an die Schwaighofer GmbH zur Kenntnis gebracht. Vom Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 31.01.2006 der Verkauf beschlossen und es kann die Vertragsunterzeichnung erfolgen.

b)      Betreffend einer Kostenbeteiligung f�r den Ausbau des Kreisverkehrs sowie die Errichtung der neuen Zufahrtsstra�e des Einkaufsmarktes am Niederfeld wird vom B�rgermeister berichtet, dass der Gemeinde keinerlei Kosten entstehen. Vom Gemeinderat wurde jedoch ein Baukostenzuschuss zugesagt und budgetiert.

c)      GR. M�hlegger weist darauf hin, dass hinter dem Sparmarkt in der Innsbrucker Stra�e Alleeb�ume kaputt sind. Der Grundbesitzer, Stadt Rattenberg, ist dar�ber zu informieren.

d)      Das Riedbachl ist von der Liegenschaft Au�erer bis zum Alpbach verrohrt. Der Bereich des Wassereinlaufs ist bei h�herem Wasserstand f�r Kleinkinder gef�hrlich, weil diese in die Verrohrung gerissen werden k�nnen. GR. Lederer ersucht, eine ausreichende Absperrung anzubringen.

e)      Auf der Hochkapelle ist die Beleuchtung des Kreuzes kaputt. Diese ist durch den Bauhof zu reparieren.

f)        GR. M�hlegger erkundigt sich, ob im heurigen Jahr der budgetierte Betrag von � 5.300,-- an die Tourismusverb�nde der Talschaft zu zahlen sind. Der B�rgermeister erkl�rt dazu, dass die Zahlungsverpflichtung mit Ablauf des Jahres 2005 abgelaufen ist.

Wie bereits bei der Budgetklausur im Dezember 2005 festgelegt, kann das Geld f�r das Projekt �Jugend im Dorf� verwendet werden.

g)      GR. Neuhauser weist darauf hin, dass zuk�nftig wieder mit finanziellen Forderungen des Tourismusverbandes an die Gemeinden zu rechnen ist. Der Gemeinderat steht einem solchen Ansinnen ablehnend gegen�ber. Es wird au�erdem festgestellt, dass man trotz der Herabsetzung des Promillesatzes keine Einsparungen t�tigt, sondern R�cklagen aufl�st. Zur letzten Vollversammlung des Tourismusverbandes wird bemerkt, dass diese unprofessionell vorbereitet und abgehalten wurde.

h)      �ber Anfrage von GR. M�hlegger betreffend der �bernahme der Asphaltierungskosten im Bereich Hechenblaickner/Hohlsteinweg erkl�rt der B�rgermeister, dass die Stra�e in der vollen Breite von der Gemeinde finanziert wurde. Als Gegenleistung k�nnen ca. 60 cm Fahrbahnbreite auf dem Grundbesitz Hechenblaickner gen�tzt werden.

i)        Im Budget 2006 ist die Errichtung der Aufschlie�ungsstra�e Haberl vorgesehen. �ber Anregung von GR. M�hlegger wird bei der Projektierung und Bauausf�hrung in besonderem Ma�e darauf geachtet, dass die Stra�e zuk�nftig nicht als Parkfl�che ben�tzt werden kann.

j)        GR. M�hlegger erkundigt sich �ber das am Rofan/Zireiner See geplante behindertengerechte Tourismusprojekt. Soviel er in Erfahrung bringen konnte, besteht bereits ein finanzieller Beteiligungsschl�ssel f�r die Gemeinden. Bgm. Puecher wei� �ber einen solchen Schl�ssel nichts. Er hat aber mit dem Projektsbetreiber Kreidl vereinbart, dass ein Infoabend in Brixlegg abgehalten wird.

k)      GR. M�hlbacher berichtet, dass der Gr�nstreifen im Ausfahrtsbereich Stainer in der Faberstra�e wiederum abzusichern ist. Die Absperrung wurde entfernt und die Fl�che wird derzeit als Parkplatz ben�tzt.

 

Nicht �ffentlicher Teil

10.

Personalangelegenheiten

 

Die Personalangelegenheiten werden dem Gemeindevorstand in seiner Funktion als Personalausschuss zur Vorberatung �bergeben.

 

Der B�rgermeister bedankt sich f�r die rege und konstruktive Mitarbeit und beschlie�t die Sitzung.

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am ____________ genehmigt.

 

___________________________��������������������������������������������������������������������������� ___________________________

B�rgermeister����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Schriftf�hrer