PROTOKOLL

 

 

Gremium

Gemeinderat

Sitzungsdatum

13.12.2005

 

Sitzungsort

Marktgemeindeamt Brixlegg - Sitzungssaal

 

Beginn

19:00

Uhr

Ende

21:40

Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 06.12.2005 durch R�ckscheinbriefe.

 

Anwesende:

Bgm.Ing. Rudolf Puecher, Vzbgm.Johann Mittner, GR.DI. Eduard Henrich, GR.Gerhard Kosta, GR.Anton Lederer, GR.Norbert Leitgeb, GR.Verena Margreiter, GR.Ludwig M�hlbacher, GR.Otto M�hlegger, GR.Simon Neuhauser, GR.Jakob Schneider, GR.Walter W�ll, Schriftf. AL.Anton Moser

Abwesend und entschuldigt:

 

 

TAGESORDNUNG:

 

�ffentlicher Teil

1.

Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 22.11. und 25.11.2005

 

 

2.

Budgetklausur vom 25.11.2005 mit Beschlussfassung �ber das Budget 2006

2.1.

Ordentlicher und Au�erordentlicher Haushalt 2005

2.2.

Mittelfristiger Finanzplan 2006 bis 2008

2.3.

Steuern, Geb�hren und Abgaben ab 01.01.2006

 

 

3.

Gemeindevorstandssitzung vom 12.12.2005 mit Beschlussfassung �ber:

3.1.

Schulbeitrag - Tourismusschule Salzburg

3.2.

Ratenzahlung Heimgeb�hren Gei�ler

3.3.

Kindergarten-Sprachf�rderung

3.4.

Weihnachtsbeleuchtung

3.5.

Kanalgeb�hrenordnung

3.6.

Wassergeb�hrenordnung

3.7.

Zuschuss PKW - Sozialsprengel

3.8.

Sportverein Brixlegg - Subvention M�ll-, Wasser- und Kanalgeb�hren 2005

3.9.

Subvention Radfelder Fr�schlein

3.10.

Subvention Konzert Musikbund Rattenberg

3.11.

Landesmusikschule - Ankauf Piano

 

 

4.

Bauausschuss-Sitzung vom 12.12.2005 mit Beschlussfassung �ber:

4.1.

Hauptschulneubau

4.2.

L�schung Reallast - Kerschbaumer Johann-Georg

4.3.

Allgemeiner und erg�nzender Bebauungsplan Bangheri, Faberstr. 28c

 

 

5.

Allf�lliges

Nicht �ffentlicher Teil

6.

Personalangelegenheiten

 

 

7.

�ffentliche Nutzung Matzenpark

 

 

VERLAUF DER SITZUNG

 

 

Bgm. Ing. Rudolf Puecher begr��t die anwesenden Gemeinder�te und Zuh�rer recht herzlich. Im besonderen nimmt man erfreut zur Kenntnis, dass Hr. Simon Neuhauser (bereits angelobt) das Mandat eines Gemeinderates wahrnimmt und zuk�nftig f�r die Liste GBL an den Sitzungen teilnimmt.

Der B�rgermeister stellt die Beschlussf�higkeit fest und gibt die Tagesordnung bekannt, die einstimmig angenommen wird.

 

�ffentlicher Teil

1.

Gemeinderatsitzungsprotokoll vom 22.11. und 25.11.2005

 

Die Gemeinderatsitzungsprotokolle vom 22.11. und 25.11.2005 wurden den Gemeinder�ten zugestellt und von diesen zur Kenntnis genommen. Auf eine Verlesung der Protokolle wird verzichtet.

 

2.

Budgetklausur vom 25.11.2005 mit Beschlussfassung �ber das Budget 2006

 

 

2.1.

Ordentlicher und Au�erordentlicher Haushalt 2005

 

Der Haushaltsplanvoranschlag 2006 wurde vom Budgetausschuss gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt und in der Budgetklausur vom 25.11.2005 zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat festgelegt.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2006 lag ab 28.11.2005 durch zwei Wochen hindurch im Marktgemeindeamt Brixlegg zur allgemeinen Einsichtnahme auf und es wurden keinerlei Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Haushaltsplan zeigt folgende Voranschlagssummen auf:

 

Ordentlicher Haushalt

6.926.300

Au�erordentlicherHaushalt

��� �����������0

Summe

6.926.300

 

Schuldenstand

 

 

 

1. Darlehensstand zu Beginn 2006

 

 

 

Schulden zu Beginn des Jahres

 

������ 1.868.200

 

Darlehensaufnahme

 

��������� �����������0

 

abz�glich Tilgung

 

��������� 150.700

 

Schuldenstand Ende 2006

 

������ 1.717.500

 

 

 

 

2. Leasingverpflichtung

 

 

 

 

Gemeindeamt

 

�������� 475.000

 

FFW-Haus + Musikprobelokal

 

�������� 821.000

 

Leasing Ende 2006

 

����� 1.296.000

 

 

 

 

3. Haftungen

Reinhalteverband Ende 2006

 

����� 1.822.200

 

Schuldendienst 2006

 

 

 

Darlehenstilgung

 

������� 150.700

 

Darlehenszinsen

 

��������� 43.700

 

Schuldendienstersatz

 

��������� 17.500

 

Gesamtschuldendienst

 

������� 176.900

 

 

 

 

 

Leasingraten:

 

 

 

Gemeindeamt

 

������� 142.400

 

FFW-Haus/Musik

 

��������� 86.000

 

Gesamtleasing

 

������� 228.400

 

RHV Haftungen

 

������� 129.200

Schuldendienstbelastung 2006

������� 534.500

Schuldenstand

Beginn 2006

 

���� 5.249.100

Schuldenstand

Ende 2006

 

���� 4.835.700

Ordentlicher Haushalt

Einnahmen

Ausgaben

 

 

 

 

Gruppe 0: Vertretungsk�rper und allgemeine Verwaltung

�� ��������91.900

�������� 750.900

 

Gruppe 1: �ffentliche Ordnung und Sicherheit

���������� 12.500

�������� 163.200

 

 

Gruppe 2: Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

�������� 689.000

�������� 756.900

Nachdem im Jahr 2006 der Beitrag an die Tourismusgemeinschaft Alpbachtal & Tiroler Seenland wegf�llt, soll der Betrag in der H�he von � 5.300,-- dem Jugendprogramm �Jugend im Dorf� zugef�hrt werden.

 

 

 

Gruppe 3: Kunst, Kultur, Kultus

����������� 12.800

���������� 88.600

 

 

Gruppe 4: Soziale Wohlfahrt und Wohnbauf�rderung

��� ��1.120.300

����� 1.551.000

 

 

Gruppe 5: Gesundheit

��� �������51.100

�������� 497.700

 

 

 

 

Gruppe 6: Stra�en- und Wasserbau, Verkehr

��� ��������20.800

�������� 456.600

 

 

Gruppe 7: Wirtschaftsf�rderung

���� �����������100

���������� 14.700

 

 

Gruppe 8: Dienstleistungen

����� 1.356.000

����1.897.200

Im Schwimmbad ist die alte Kasse auszutauschen und durch eine EDV-unterst�tzte Anlage zu ersetzen. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtl. � 2.500,-- bis � 3.000,--. Diese Investition ist zuk�nftig durch eine Anhebung der Eintrittsgelder verbunden mit einem h�heren Pachtzins f�r das Schwimmbadbuffet abzudecken.

 

Gruppe 9: Finanzwirtschaft

����� 3.571.800

�������� 749.500

Gesamtsumme au�erordentlicher Haushalt

 

 

ordentlicher Haushalt

����� 6.926.300

����� 6.926.300

 

Au�erordentlicher Haushalt

Einnahmen

Ausgaben

 

 

 

Gesamtsumme au�erordentlicher Haushalt

���� ���������������0

������������������� 0

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird mit 11 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung der Haushaltsplan 2006 wie aufgelegen beschlossen:

 

Ordentlicher Haushalt

6.926.300

Au�erordentlicherHaushalt

���� �����������0

Summe

6.926.300

 

 

2.2.

Mittelfristiger Finanzplan 2006 bis 2008

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird mit 11 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung der im Haushaltsplan 2006 vorgesehene mittelfristige Finanzplan f�r die Jahre 2007 bis 2009 mit folgenden Zahlen beschlossen:

 

 

2007

2008

2009

Ordentl. HH

���� 6.316.400,00

���� 6.409.700,00

�� 6.614.800,00

Au�erordentl. HH

������������������ 0,00

������������������ 0,00

���������������� 0,00

Summe

���� 6.316.400,00

���� 6.409.700,00

�� 6.614.800,00

 

 

2.3.

Steuern, Geb�hren und Abgaben ab 01.01.2006

 

Der Gemeinderat diskutiert �ber die zuk�nftigen Geb�hren, Steuern und Abgaben. Gr��tenteils werden diese um den Verbraucherpreisindex angehoben bzw. gerundet. Die Kanal- und Wasseranschlussgeb�hr wird in einer neu zu erlassenden Verordnung geregelt.

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat werden mit 11 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Geb�hren, Steuern und Abgaben ab 01.01.2006 beschlossen:

 

ABGABENART

Hebes�tze-S�tze (inkl. Ust.)

Betrag

Grundsteuer A

500 v.H.d. Messbetrages

 

Grundsteuer B

500 v.H.d. Messbetrages

 

Kommunalsteuer

1000 v.H.d. Messbetrages = 3 % v.H.d. Lohnsumme

 

Anwohnerparkkarte Ortszentrum

pro KFZ/Monat

10,00 �

Vergn�gungssteuer

n.d.Vergn�gungssteuergesetz LGBl. 60/82 und 31/86

 

Ank�ndigungsabgabe

n.d. LGBl. Nr. 28/75 und 108/98

 

Erschlie�ungsbeitrag

2 v.H.d. Erschlie�ungskostenfaktors � 82,48, das ist � 1,65 gem. �7Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz

 

Ausgleichsabgabe

Erschlie�ungskostenfaktor x 20 x Anzahl der Parkpl�tze

 

Parkplatzgeb�hr

t�glich

pro Parkplatz

������� 1,17 �

Kr�mermarkt

pro m�

Standfl�che

������� 3,00 �

 

Mindestgeb�hr

 

����� 12,00 �

Wasserz�hlermiete

pro Vj.

1,50 m�

������� 2,04 �

 

pro Vj.

2,50 m�

�������� 3,06 �

pro Vj.

20,00 m�

�������� 8,67 �

pro Vj.

40,00 m�

������ 14,28 �

pro Vj,

�ber 40 m�

������ 17,34 �

Wasseranschluss-geb�hr

pro m� Baumasse

�������� 0,42 �

f�r sonstige Anschl�sse - Garten usw.

����� 209,10 �

Wasserben�tzungsgeb.

pro m�

 

������� 0,74 �

 

Vj. Pauschal Mindestgeb�hr pro Anschluss

����� 11,10 �

Vj. Pauschal ohne Z�hler (pro 1000 m� Baumasse)

������ 22,44 �

Kanalanschlussgeb�hr

pro m� Baumasse

 

������� 4,50 �

Kanalben�tzungsgeb�hr

pro m�

������� 2,03 �

 

Vj. Pauschal

����� 30,45 �

M�llabfuhrgeb�hr

lt. Abfallgeb�hrenordnung (1 l = � 0,055)

 

 

Haushalt pro Jahr

 

����� 41,00 �

 

Gewerbebetriebe pro Jahr

 

���� 104,00 �

 

Gastgewerbebetriebe pro Jahr

 

��� 190,00 �

 

Biogeb�hr pro Person/Jahr

 

����� 12,00 �

 

Biogeb�hr pro Betrieb/Jahr

 

��� 100,00 �

 

Restm�lls�cke 60l Zukauf

 

������� 4,00 �

Weitere M�llgeb�hren

80l Tonne pro Entleerung

 

������� 4,40 �

 

90l Tonne pro Entleerung

 

������� 4,95 �

 

110l Tonne pro Entleerung

 

������� 6,05 �

 

120l Tonne pro Entleerung

 

������� 6,60 �

 

240l Tonne pro Entleerung

 

����� 13,20 �

 

770l Tonne pro Entleerung

 

����� 42,35 �

 

800l Tonne pro Entleerung

 

����� 44,00 �

 

1.100l Tonne pro Entleerung

 

����� 60,50 �

Grabgeb�hren:

Kategorie A

Einzelgrab f.d. ersten 10 Jahre

��� 112,00 �

 

Einzelgrab f.d. Verl�ngerung von je 5 Jahren

����� 56,00 �

 

Doppelgrab f.d. ersten 10 Jahre

��� 224,00 �

 

Doppelgrab f.d. Verl�ngerung von je 5 Jahren

��� 112,00 �

 

3-fach Grab f.d. ersten 10 Jahre

��� 336,00 �

 

3-fach Grab f.d. Verl�ngerung von je 5 Jahren

��� 168,00 �

Kategorie B

Einzelgrab f.d. ersten 10 Jahre

��� 112,00 �

 

Einzelgrab f.d. Verl�ngerung von je 5 Jahren

��� 112,00 �

 

Doppelgrab f.d. ersten 10 Jahre

��� 224,00 �

 

Doppelgrab f.d. Verl�ngerung von je 5 Jahren

��� 224,00 �

 

3-fach Grab f.d. ersten 10 Jahre

��� 336,00 �

 

3-fach Grab f.d. 1. Verl�ngerung von je 5 Jahren

��� 336,00 �

Hundesteuer

1 Hund

j�hrlich

����� 51,00 �

 

jeder weitere Hund

j�hrlich

��� 102,00 �

Altersheim-Verpflegsgeb.

Wohnheim

pro Tag

����� 35,52 �

 

Erh�hte Betreuung 1

pro Tag

����� 46,88 �

 

Erh�hte Betreuung 2

pro Tag

������ 56,84 �

 

Teilpflege 1

pro Tag

������ 65,96 �

 

Teilpflege 2

pro Tag

������ 78,81 �

 

Vollpflege

pro Tag

������ 90,84 �

Kindergartengeb�hr

pro Kind

monatlich

������ 35,00 �

 

2 Kinder/Monat

aus derselben Familie

����� 42,00 �

Gemeindearbeiter

pro Stunde

Gemeindearbeiter

����� 34,00 �

 

pro Stunde

Traktormiete m.Ger�te

����� 24,00 �

 

pro Stunde

Kehrmaschine

����� 40,00 �

pro Stunde

Schneefr�se

����� 16,00 �

pro lfm

Asphaltschneideger�t

������� 2,10 �

pro km

VW-Pritschenwagen/Caddy

������� 0,90 �

pro Tag

Entfeuchtungsger�t

������� 4,00 �

Schwimmbadgeb�hr

Tageskarte

Erwachsene

������� 3,00 �

 

Tageskarte

Kinder

������� 1,00 �

Tageskarte ab 14.00 Uhr

Erwachsene

�������� 2,50 �

Kurzbadekarte ab 17.00 Uhr

 

�������� 1,50 �

Besucherkarte

 

�������� 1,00 �

Wochenbadekarte

 

������ 17,00 �

Saisonbadekarte

Kinder

������ 17,00 �

Saisonbadekarte

Jugendliche

������ 27,00 �

Saisonbadekarte

Erwachsene

������ 37,00 �

 

 

3.

Gemeindevorstandssitzung vom 12.12.2005 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

 

 

3.1.

Schulbeitrag - Tourismusschule Salzburg

 

 

Die Tourismusschule Salzburg stellte ein Ansuchen um einen Beitrag f�r die Ausbildung des Brixlegger Schihotelfachsch�lers Philipp Sigwart in der H�he von � 440,--.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig festgestellt, dass lediglich f�r den Pflichtschulbereich Schulgeldzahlungen �bernommen werden. Dem Ansuchen der Tourismusschule Salzburg kann somit nicht stattgegeben werden.

 

 

3.2.

Ratenzahlung Heimgeb�hren Gei�ler

 

 

Als Rechtsnachfolger des im St. Josefsheim verstorbenen Gottfried Gei�ler hat der Erbe Helmut Gei�ler f�r die offenen Heimgeb�hren seines Gro�onkels aufzukommen. Derzeit ist ein Betrag von � 13.685,60 zugunsten der Marktgemeinde Brixlegg offen. Dieser Au�enstand ist im Grundbuch sichergestellt.

Seitens des Landes wurde Herrn Gei�ler eine Ratenzahlung �ber einen Zeitraum von 6 Jahren zinsenfrei genehmigt. Beim Land sind ca. � 36.000,-- offen. Er bittet die Gemeinde Brixlegg um eine �hnliche Regelung.

Nur bei einer gro�z�gigen L�sung ist es ihm m�glich, die offenen Heim- und Pflegegeb�hren zur�ckzuzahlen, weil er durch Umbauarbeiten an seinem Haus und Hinauszahlen von Miterben bereits eine hohe Darlehensbelastung zu tragen hat. Aus dem geerbten Landwirtschaftsbetrieb kann nichts verkauft werden, weil keine entsprechend gewidmeten Fl�chen vorhanden sind und auch nicht umgewidmet werden k�nnen.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, in Anlehnung an die Regelung des Landes eine zinsenfreie Ratenzahlung von monatlich � 500,--, beginnend mit Dezember 2005, zu erm�glichen.

 

 

3.3.

Kindergarten-Sprachf�rderung

 

 

Seitens des Bundes und Landes wird eine Sprachf�rderung von Kindern, die sehr schlecht Deutsch sprechen, gew�nscht. Die Gemeinden sollen in den Kinderg�rten vier Wochenstunden Deutschunterricht anbieten. Der Bund und das Land zahlen pro Kind und Jahr einen Beitrag von je � 80,--. In Brixlegg sind vier Kinder f�r eine sprachliche Fr�hf�rderung vorgeschlagen.

Es stellt sich nun die Frage, ob im Brixlegger Kindergarten ein Sprachunterricht angeboten werden soll und wie dieser organisiert bzw. finanziert wird.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig bef�rwortet, dass im Kindergarten der Sprachunterricht in den laufenden Kindergartenbetrieb integriert wird. Derzeit sind drei t�rkisch sprechende Kinder betroffen.

 

 

3.4.

Weihnachtsbeleuchtung

 

 

Die Gemeinde Brixlegg �bernimmt gem. GR-Beschluss vom 13.12.2001 die Montage- und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung. Es fallen daf�r ca. 170 Arbeitsstunden durch den Gemeindebauhof, die Kosten f�r den Kranwagen, die TIWAG (Elektriker) und Instandsetzung der defekten Lampen an. GR. Zobl stellte nun f�r die Brixlegger Kaufmannschaft den Antrag, dass diese die Gemeindeleistungen �bernimmt. Als Gegenleistung soll die Gemeinde eine entsprechende Subvention leisten. Bis zum Jahr 2000 wurde von der Gemeinde die Weihnachtsbeleuchtungsaktion der Kaufmannschaft mit ATS 65.000,-- pauschal unterst�tzt.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dass s�mtliche mit der Weihnachtsbeleuchtung in Zusammenhang stehenden Kosten (Anschaffung, Wartung, Installation, Aufh�ngen, Demontieren�) von der Brixlegger Wirtschaft zu tragen sind. Als Gegenleistung gew�hrt die Gemeinde Brixlegg eine j�hrliche Subvention in der H�he von � 6.000,-- und �bernimmt au�erdem die Stromkosten.

 

 

3.5.

Kanalgeb�hrenordnung

 

 

Laut Verst�ndigung des Amtes der Tiroler Landesregierung ist von den Gemeinden f�r das Jahr 2006 eine Kanalanschlussgeb�hr von zumindest � 13,50 pro m� verbauter Fl�che bzw. � 4,50 pro m� Baumasse einzuheben. Die Einhebung dieses Betrages ist erforderlich, um in den Genuss der Bedarfszuweisungen zu kommen.

Eine �nderung der Geb�hrenordnung ist erforderlich und es soll in diesem Zuge auch die Berechnungsgrundlage von m� verbauter Fl�che der Geschosse auf m� Baumasse gem. Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsgesetz ge�ndert werden.

Durch die �nderung wird f�r die Vorschreibung des Erschlie�ungsbeitrages, der Kanal- und Wasseranschlussgeb�hr dieselbe Bemessungsgrundlage verwendet und die Berechnung der Geb�hren kann von jedem leicht nachvollzogen werden.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erl�sst einstimmig aufgrund des � 15 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2005 BGBl. I Nr. 156/2004, f�r die Ben�tzung der Kanalanlage der Marktgemeinde Brixlegg nachstehende Kanalgeb�hrenordnung:

 

� 1

Geb�hrenarten

 

Zur Deckung der Kosten des Aufwandes f�r die Gemeindekanalanlage erhebt die Marktgemeinde Brixlegg Geb�hren in Form einer einmaligen Anschlussgeb�hr und einer laufenden Ben�tzungsgeb�hr (Kanalgeb�hr).

 

Im Falle der Errichtung von Pumpanlagen und dergleichen sowie bei einer Erneuerung bestehender Sammelkan�le beh�lt sich die Marktgemeinde Brixlegg das Recht vor, eine Erweiterungs- bzw. Erneuerungsgeb�hr vorzuschreiben.

 

� 2

Anschlussgeb�hr

 

1)      Die Marktgemeinde Brixlegg erhebt zur Deckung der Kosten f�r die Errichtung und Erweiterung der Kanalanlage eine einmalige Anschlussgeb�hr. Die Anschlussgeb�hr wird j�hrlich vom Gemeinderat mit Gemeinderatsbeschluss festgesetzt.

2)      Die Berechnung der Anschlussgeb�hr f�r Geb�ude erfolgt auf Grundlage der Baumasse. Die Baumasse versteht sich im Sinne des � 2 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetzes, LGBl.22/1998 idF. LGBl. 82/2001.

3)      Die Berechnung der Anschlussgeb�hr f�r befestigte und an das Kanalnetz anzuschlie�ende Fl�chen erfolgt nach m�. Der Berechnung wird die das Ausma� von 500 m� �bersteigende Fl�che zugrunde gelegt.

4)      Bei Neubauten auf bereits angeschlossenen Liegenschaften, Zu-, Umbauten sowie Wiedererrichtung abgerissener Geb�ude entsteht der Abgabenanspruch nur insoweit, als die Bemessungsgrundlage (das ist die Baumasse gem. � 2 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz, LGBl. 22/1998 in der Fassung 82/2001) den Umfang der fr�heren �bersteigt. Dies gilt sinngem�� bei Vergr��erung von befestigten Fl�chen (Bemessungsgrundlage ist die 500 m�
�bersteigende Fl�che).

5)      Der Geb�hrenanspruch entsteht mit dem Zeitpunkt des tats�chlichen, mittelbaren oder unmittelbaren Anschlusses an die bestehende Kanalisation.

 

� 3

Berechnung der Anschlussgeb�hr

 

1)�� F�r jedes an die Abwasserversorgungsanlage (AWVA) anzuschlie�ende Geb�ude wird die Anschlussgeb�hr auf Grundlage der Baumasse berechnet. Die Baumasse versteht sich iSd � 2 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz, LGBl.Nr.22/1998 idF. 82/2001.

2)�� Die Anschlussgeb�hr betr�gt derzeit � 4,50 je m� Baumasse. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer von 10 % bereits enthalten.

3)�� Gewerbliche Betriebsgeb�ude sind voll geb�hrenpflichtig, wobei aber R�ume, die ausschlie�lich nur Lagerzwecken dienen, bei der Berechnung unber�cksichtigt bleiben.

Garagen jeder Art, massiv eingebaute Schwimmbecken, Holzh�tten, Gartenh�uschen, udgl. sind voll geb�hrenpflichtig, wenn diese am Kanalnetz oder an die Hauskanalisation angeschlossen sind.

Bauernh�fe sind mit dem Wohnteil geb�hrenpflichtig. Landwirtschaftliche Betriebsgeb�ude (Stall, Garagen, Ger�teschuppen, Stadel udgl.) sind geb�hrenpflichtig, wenn diese an das Kanalnetz angeschlossen werden.

 

4)      Bei befestigten Fl�chen ist die Bemessungsgrundlage jene Fl�che, die 500 m� �bersteigt. Als befestigte Fl�chen z�hlen Grundfl�chen, auf denen wegen ihrer Oberfl�chengestaltung der �berwiegende Teil der Niederschlagsw�sser nicht auf eigenem Grund versickern kann und Grundfl�chen, von denen der �berwiegende Teil der Niederschlagsw�sser in die �ffentliche Kanalisation eingeleitet wird. �ffentliche Stra�en z�hlen nicht dazu.

5)      Bei Einleitung von Niederschlagsw�ssern aus befestigten Fl�chen betr�gt die Anschlussgeb�hr f�r die 500 m� �bersteigende Fl�che � 4,50 inkl. 10 % USt. pro m�.

 

� 4

Kanalgeb�hr

 

1)      Die Marktgemeinde Brixlegg erhebt zur Deckung der Kosten des Betriebes und der Erhaltung der Gemeindekanalanlage eine Ben�tzungsgeb�hr (Kanalgeb�hr). Die Kanalgeb�hr wird j�hrlich vom Gemeinderat mit Gemeinderatsbeschluss festgelegt.

 

2)      Der Geb�hrenanspruch entsteht mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Einleitung von Abw�ssern in die Kanalisationsanlage, in der Folge mit jedem Beginn eines Kalenderjahres.

 

� 5

Berechnung der Kanalgeb�hr

 

1)      Bemessungsgrundlage der Kanalgeb�hr ist der durch Wasserz�hler gemessene tats�chliche Frischwasserbezug.

2)      Bei Einleitung von Niederschlagsw�ssern aus befestigten Fl�chen betr�gt die Kanalgeb�hr derzeit � 0,10 inkl. 10 % MWSt. pro m� und Jahr f�r jene befestigte Fl�che, die 500 m� �bersteigt.

3)      Ist das Ausma� des tats�chlichen Verbrauches an Wasser infolge Wasserbezuges aus anderen als gemeindeeigenen Anlagen nicht bekannt, so hat der Geb�hrenpflichtige dieses Ausma� auf eigene Rechnung in geeigneter Art durch einen geeichten Z�hler nachzuweisen.

4)      Die Kanalgeb�hr betr�gt � 2,03 inkl. 10 % MWSt. pro m� der Bemessungsgrundlage.

5)      F�r Starkverschmutzer betr�gt die Kanalgeb�hr zus�tzlich zur nach � 5 Abs. 1 bis 4 ermittelten Kanalgeb�hr � 12,00 inkl. 10 % MWSt. pro Einwohnergleichwert und Jahr. Als Starkverschmutzer gelten jene Geb�hrenpflichtige, die folgende Werte pro Einwohnergleichwert �berschreiten:

  • 200 l Schmutzwasser/Einwohner und Tag
  • 60 g BSB 5/Einwohner und Tag
  • 100 g CSB/Einwohner und Tag

Die Anzahl der Einwohnergleichwerte f�r den einzelnen Starkverschmutzer ist von diesem mind. zweimal j�hrlich durch ein geeignetes Gutachten auf dessen Kosten nachzuweisen.

6)      F�r landwirtschaftliche Betriebe wird zur Befreiung der Kanalgeb�hren f�r das von den Tieren getrunkene Wasser folgende Regelung getroffen:

Auf Antrag des Landwirtes ist von der Marktgemeinde Brixlegg f�r Landwirtschaftsbetriebe ein geeichter Subz�hler zu installieren. Die M�glichkeit zum Anschluss an die Tr�nkleitung ist vom Ansucher zu schaffen und es darf nach dem Subz�hler keinerlei andere Wasserentnahmestelle als die zur Tr�nke verwendeten Becken vorhanden sein. Der Subz�hler muss von den Landwirten einmalig angekauft werden. Die Z�hlermiete wird vorgeschrieben und als Eichgeb�hr verwendet. Die Eichung des Z�hlers wird in der Folge von der Marktgemeinde Brixlegg durchgef�hrt.

 

7)      Die Bezugsgeb�hr wird in viertelj�hrlichen Teilbetr�gen vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt in Form von Akontierungen auf der Bemessungsgrundlage "Verbrauch des Vorjahres". Die erste Vorschreibung des jeweiligen Jahres enth�lt auch die Endabrechnung des Vorjahres. Zu Beginn eines Bezugsverh�ltnisses erfolgt die Akontierung auf Grundlage einer Sch�tzung.

 

� 6

Geb�hrenschuldner

 

Zur Entrichtung der Geb�hren sind die Eigent�mer (Miteigent�mer) der angeschlossenen Geb�ude und Grundst�cke verpflichtet.

 

� 7

Mehrwertsteuer

 

In den Geb�hren nach dieser Geb�hrenordnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

 

� 8

Inkrafttreten

 

Vorstehende Kanalgeb�hrenordnung tritt mit 1. J�nner 2006 in Kraft. Sie ersetzt alle vorhergehenden Kanalgeb�hrenordnungen der Marktgemeinde Brixlegg.

 

 

3.6.

Wassergeb�hrenordnung

 

 

Bei der Berechnung der Wasseranschlussgeb�hr soll die Bemessungsgrundlage von m� umbauter Raum auf m� Baumasse gem. � 2 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz ge�ndert werden. Eine �berarbeitung der Wassergeb�hrenordnung ist erforderlich.

Erschlie�ungsbeitrag, Kanal- und Wasseranschlussgeb�hr haben dann dieselbe Bemessungsgrundlage und k�nnen von jedem leicht nachvollzogen werden.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erl�sst einstimmig auf Grund des � 15 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2005, BGBl. I Nr.156/2004 f�r die Ben�tzung der Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Brixlegg nachstehende Wassergeb�hrenordnung:

 

�1

Geb�hrenarten

 

Zur Deckung des Kostenaufwandes f�r die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage (kurz: WVA) erhebt die Marktgemeinde Brixlegg folgende Geb�hren:

a)      eine einmalige Anschlussgeb�hr,

b)      eine laufende Wasserbezugsgeb�hr (Wasserzins),

c)      eine viertelj�hrliche Z�hlergeb�hr,

d)      eine einmalige Erweiterungsgeb�hr,

e)      eine einmalige Erneuerungsgeb�hr.

Die Geb�hren werden j�hrlich durch den Gemeinderat festgesetzt.

 

�2

Entstehen der Geb�hrenpflicht

 

1)      Die Geb�hrenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt des tats�chlichen, mittelbaren oder unmittelbaren Anschlusses einer Liegenschaft an die bestehende WVA.

2)      Bei Zu- und Umbauten und bei Wiederaufbau von abgerissenen Bauten entsteht die Geb�hrenpflicht mit deren Fertigstellung.

3)      Die Geb�hrenpflicht f�r die laufende Wasserbezugsgeb�hr entsteht mit dem Zeitpunkt des erstmaligen Wasserbezuges.

4)      Die Z�hlergeb�hr entsteht mit dem Zeitpunkt des Einbaues.

5)      Die Erweiterungs- und Erneuerungsgeb�hr entsteht mit dem unmittelbaren Anschluss der erweiterten bzw. erneuerten Anlage an die WVA.

 

�3

Bemessungsgrundlage und H�he der Anschlussgeb�hr

 

1)      F�r jedes an die WVA anzuschlie�ende Geb�ude wird die Anschlussgeb�hr auf Grundlage der Baumasse berechnet. Die Baumasse versteht sich im Sinne des � 2 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz, LGBl.Nr. 22/1998 in der Fassung LGBl.Nr. 82/2001.

2)      Bei Neu-, Zu-, Um- und Wiederaufbauten von abgerissenen Geb�uden und Geb�udeteilen, f�r die bereits eine Anschlussgeb�hr entrichtet wurde, entsteht die Anschlussgeb�hr nur insoweit, als die Bemessungsgrundlage (Baumasse gem. � 2 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschlie�ungsabgabengesetz, LGBl.Nr. 22/1998 in der Fassung LGBl.Nr. 82/2001) den Umfang der fr�heren �bersteigt.

3)      Von der Anschlussgeb�hrenpflicht ausgenommen sind: Holzlegen, Gartenger�teschuppen, Garagen udgl., wenn sie nicht an die WVA angeschlossen werden.

4)      F�r massiv eingebaute Schwimmbecken, sowohl im Freien als auch in geschlossenen R�umen, ist die Anschlussgeb�hr pro m� Rauminhalt des Beckens zu entrichten.

5)      Die Anschlussgeb�hr betr�gt derzeit � 0,42 je m� Baumasse. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer von 10 % bereits enthalten.

6)      F�r sonstige Anschl�sse (Gartenanschluss udgl.) betr�gt die Anschlussgeb�hr pauschal � 209,10. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer von 10 % bereits enthalten.

 

�4

Bemessungsgrundlage und H�he der Wasserbezugsgeb�hr

 

1)      Die Bemessungsgrundlage ist der durch den Wasserz�hler gemessene tats�chliche Wasserverbrauch in m�.

2)      Die Bezugsgeb�hr wird in viertelj�hrlichen Teilbetr�gen vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt in Form von Akontierungen auf der Bemessungsgrundlage "Verbrauch des Vorjahres". Die erste Vorschreibung des jeweiligen Jahres enth�lt auch die Endabrechnung des Vorjahres.

3)      Zu Beginn eines Bezugsverh�ltnisses erfolgt die Akontierung auf Grundlage einer Sch�tzung.

4)      Die Bezugsgeb�hr betr�gt derzeit � 0,74 je m� Wasserverbrauch laut Wasserz�hler. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer von 10 % bereits enthalten.

5)      Beim Neubau von Objekten wird ab Herstellung der Anschlussleitung an die WVA bis zum Einbau des Wasserz�hlers eine viertelj�hrliche pauschalierte Bezugsgeb�hr f�r den Bezug von Bauwasser eingehoben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Baumasse gem. � 3 dieser Ordnung und wird von der Gemeinde viertelj�hrlich vorgeschrieben. Je angefangene 1000 m� Baumasse ist eine Pauschale von derzeit � 22,44 f�llig. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer von 10 % bereits enthalten.

 

�5

Z�hlergeb�hren

 

Die Z�hlergeb�hr wird f�r die leihweise Beistellung des Wasserz�hlers in Form einer viertelj�hrlichen Geb�hr eingehoben. Derzeit bel�uft sich die Geb�hr auf folgende S�tze:

Wasserz�hlerkapazit�t���� �������� 1,5 m������������������ �� �� 2,04/Vj.

Wasserz�hlerkapazit�t���� �������� 2,5 m������������������ �� �� 3,06/Vj.

Wasserz�hlerkapazit�t���� �������� 20 m������������������� �� �� 8,67/Vj.

Wasserz�hlerkapazit�t���� �������� 40 m������������������� �� 14,28/Vj.

Wasserz�hlerkapazit�t �ber ���� 40 m������������������� �� 17,34/Vj.

 

In diesen Betr�gen ist die Umsatzsteuer von 10% bereits enthalten.

 

�6

Erweiterungsgeb�hr

 

1)      Im Falle der Errichtung von neuen Hochbeh�ltern, Quellfassungen, Tiefbrunnen, Pumpanlagen udgl. beh�lt sich die Gemeinde das Recht der Vorschreibung einer Erweiterungsgeb�hr vor.

2)      Die H�he der Erweiterungsgeb�hr wird vom Gemeinderat festgesetzt.

3)      Die Berechnung der Erweiterungsgeb�hr erfolgt sinngem�� � 3 dieser Verordnung.

4)      Die Geb�hrenpflicht gilt f�r alle Eigent�mer von bebauten Liegenschaften, soweit diese Geb�ude im Versorgungsbereich der neuen Anlage liegen.

5)      Die Geb�hrenpflicht entsteht mit Inbetriebnahme der neuen Anlage.

 

�7

Erneuerungsgeb�hr

 

1)      Im Falle der Erneuerung eines Teiles der Wasserversorgungsanlage beh�lt sich die Gemeinde das Recht der Vorschreibung einer Erweiterungsgeb�hr vor.

2)      Die H�he der Erweiterungsgeb�hr wird vom Gemeinderat festgesetzt.

3)      Die Berechnung der Erweiterungsgeb�hr erfolgt sinngem�� � 3 dieser Verordnung.

4)      Die Geb�hrenpflicht gilt f�r alle Eigent�mer von bebauten Liegenschaften, soweit diese Geb�ude im Versorgungsbereich der neuen Anlage liegen.

5)      Die Geb�hrenpflicht entsteht mit Inbetriebnahme der neuen Anlage.

 

�8

Abgabenschuldner

 

Zur Entrichtung der Geb�hren ist der Eigent�mer des angeschlossenen Grundst�ckes verpflichtet. Bei Miteigent�mern gilt die Regelung des � 4 Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl.Nr.34/1984 in der Fassung LGBl.Nr. 89/1993, 13/1994, 1/2000, 44/2000, 32/2001, 112/2001, 2/2004.

 

�9

Verfahrensbestimmungen

 

F�r Verfahren im Zusammenhang mit dieser Wassergeb�hrenordnung gelten die Bestimmungen der Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr.34/1984 in der Fassung LGBl.89/1993, 13/1994, 1/2000, 44/2000, 32/2001, 112/2001, 2/2004.

 

�10

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit 1. J�nner 2006 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher bestehenden Wassergeb�hrenordnungen au�er Kraft.

 

 

3.7.

Zuschuss PKW - Sozialsprengel

 

 

Der Sozial- und Gesundheitssprengel der Region 31 beabsichtigt, ein drittes Sprengelauto anzukaufen. Die Gemeinden sollen zur Finanzierung des Fahrzeuges eine Subvention in der H�he von � 1,-- je Einwohner gew�hren.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, den Ankauf eines dritten Sprengelautos mit � 1,-- je Einwohner zu unterst�tzen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Sprengelgemeinden in gleicher Weise eine Subvention gew�hren.

 

 

3.8.

Sportverein Brixlegg - Subvention M�ll-, Wasser- und Kanalgeb�hren 2005

 

 

Der Sportverein Brixlegg stellte ein Ansuchen, die im Kalenderjahr 2005 angefallenen M�ll-, Wasser- und Kanalgeb�hren in der H�he von � 920,60 (Fu�ball) und � 362,13 (Stockschie�en) in Form einer einmaligen Subvention zu erlassen.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, die dem Sportverein Brixlegg angefallenen M�ll-, Wasser- und Kanalgeb�hren 2005 in der H�he von � 920,60 (Fu�ball) und � 362,13 (Stockschie�en) als einmalige Sportsubvention zu erlassen.

 

 

3.9.

Subvention Radfelder Fr�schlein

 

 

Die Kindergruppe Radfelder Fr�schlein stellte f�r das Betreuungsjahr 2006 ein Subventionsansuchen, weil auch Brixlegger Kinder betreut werden.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, dem Ansuchen der Kindergruppe Radfelder Fr�schlein nicht stattzugeben. Es steht Brixlegger Kindern die Brixlegger Krabbelstube zur Verf�gung.

 

 

3.10.

Subvention Konzert Musikbund Rattenberg

 

 

Der Musikbund Rattenberg und Umgebung veranstaltet am 17. und 18.Februar 2006 in der Halle in M�nster ein gro�es Konzert des Musikbund-Bezirksblasorchesters.

Neben der Tourismusregion sollen auch die Gemeinden das Konzert, an dem 10 Kapellen teilnehmen, unterst�tzen. Es wird eine Subvention von � 250,-- je Musikbundgemeinde beantragt.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, die Veranstaltung des Musikbundes Rattenberg mit den beantragten � 250,-- zu unterst�tzen.

 

 

3.11.

Landesmusikschule - Ankauf Piano

 

 

Die Landesmusikschule Kramsach stellte den Antrag, im Gemeindebudget 2006 f�r den Ankauf eines Pianos � 5.000,-- vorzusehen. Das Piano soll in der Hauptschule Brixlegg aufgestellt werden.

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird �bereinstimmend festgestellt, dass in der Hauptschule bereits ein sehr gutes E-Piano vorhanden ist. Dieses kann f�r den Musikunterricht verwendet werden.

 

 

4.

Bauausschuss-Sitzung vom 12.12.2005 mit Beschlussfassung �ber:

 

 

 

 

4.1.

Hauptschulneubau

 

 

Vom Bauausschuss wurden die Angebote f�r Baumeisterarbeiten, Personenaufzug, Anlagentechnik und Elektrotechnik �berpr�ft. �ber Vorschlag des Bauausschusses wurden die Arbeiten vom Hauptschulverbandsausschuss wie folgt vergeben:

 

�Baumeisterarbeiten�:

14 Angebote sind eingegangen, 2 wurden ausgeschieden.

Best-/Billigstbieter ist die Fa. GOIDINGER Bau+Leichtbeton GmbH, 6112 Wattens.

Anbotssumme: �������������� � 1.582.245,09 netto nach Nachlass

Gesch�tzte Summe: ������ � 1.668.860,00

 

�Personenaufzug�:

5 Angebote wurden abgegeben.

Best-/Billigstbieter ist die Fa. KONE GmbH, 6020 Innsbruck.

Anbotssumme:��������������� � 36.030,00 netto nach Nachlass

Gesch�tzte Summe:������� � 39.000,00

 

�Anlagentechnik�:

6 Angebote wurden abgegeben.

Best-/Billigstbieter ist die Fa. DESSL Helmuth Ges.m.b.H.

Anbotssumme:��������������� � 358.800,55 netto nach Nachlass

Gesch�tzte Summe:������� � 425.000,00

 

�Elektrotechnik�:

9 Angebote wurden abgegeben.

Best-/Billigstbieter ist die FA. EAE-ST�CKL Ges.m.b.H.

Anbotssumme:��������������� � 383.436,79 netto nach Nachlass

Gesch�tzte Summe:������� � 415.000,00

 

 

 

Beschluss:

Vom Gemeinderat wird einstimmig der Auftragsvergabe durch den Hauptschulverband an die Billigst- und Bestbieter zugestimmt:

 

�Baumeisterarbeiten�:

Fa. GOIDINGER Bau+Leichtbeton GmbH, 6112 Wattens.

Anbotssumme: �������������� � 1.582.245,09 netto nach Nachlass

 

�Personenaufzug�:

Fa. KONE GmbH, 6020 Innsbruck.

Anbotssumme:��������������� � 36.030,00 netto nach Nachlass

 

�Anlagentechnik�:

Fa. DESSL Helmuth Ges.m.b.H.

Anbotssumme:��������������� � 358.800,55 netto nach Nachlass

 

�Elektrotechnik�:

Fa. EAE-ST�CKL Ges.m.b.H.

Anbotssumme:��������������� � 383.436,79 netto nach Nachlass

 

 

4.2.

L�schung Reallast - Kerschbaumer Johann-Georg

 

 

Auf der Liegenschaft in EZ 408, GB Reith, im Eigentum des Johann Georg Kerschbaumer, Weng 8, 6235 Reith i.A. lastet unter CLNR 1 die Reallast der Errichtung und Erhaltung eines Zaunes f�r GST-Nr. 798/1 in EZ 90003 (Marktgemeinde Brixlegg) und GST-Nr. 786/1 in EZ 334 (Christine Paolucci). Durch ver�nderte Grundst�cksverh�ltnisse ist die Reallast nicht mehr notwendig.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, der L�schung der Reallast der Errichtung und Erhaltung eines Zaunes f�r EZ 90003 zuzustimmen. Die Reallast ist infolge Teilung der GST-Nr. 798/1 und 786/1 gegenstandslos.

 

 

4.3.

Allgemeiner und erg�nzender Bebauungsplan Bangheri, Faberstr. 28c

 

 

Zur Sicherung einer sinnvollen Bebauung der Liegenschaft Bangheri, GST-Nr. 158/2, KG. Zimmermoos, ist ein allgemeiner und erg�nzender Bebauungsplan zu erlassen.

 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschlie�t einstimmig, den von Arch. DI. Hubert Lechner, W�rgl ausgearbeiteten Entwurf des allgemeinen und erg�nzenden Bebauungsplanes f�r den Bereich �Bangheri� � GST-Nrn. 157/2 u. 158/2, KG. Zimmermoos � zur Regelung der Bebauung nach den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl.Nr. 93/2001 durch vier Wochen hindurch im Gemeindeamt w�hrend der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Gleichzeitig fasst der Gemeinderat gem�� � 65 Abs. 2 TROG 2001 den Beschluss �ber die dem Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und erg�nzenden Bebauungsplanes. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

 

5.

Allf�lliges

 

 

a)      GR. Walter W�ll weist im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kreisverkehrs f�r das Fachmarktzentrum Niederfeld darauf hin, dass der geplante doppelte Kreisverkehr in der Abwicklung des Verkehrsaufkommens �u�erst problematisch ist. Die Praxis zeigt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer nicht auskennen und dass es dadurch laufend zu gef�hrlichen Situationen kommt. Eine andere L�sung w�re ideal.

b)      Zur Abwicklung des Sommerkindergartens wurde im heurigen Jahr der Kindergarten Brixlegg zur Verf�gung gestellt. Entgegen einer von der Wichtelfamilie durchgef�hrten Erhebung, die einen Bedarf von �ber drei�ig Kindern ergab, besuchten lediglich zwei bis drei Kinder (zwei Brixlegger) den Sommerkindergarten. F�r diese wurden zwei Kinderg�rtnerinnen angestellt und vom Land bezahlt. Von GR. Neuhauser wird angeregt, dass im n�chsten Jahr bereits bei der Anmeldung der Kinder von den betroffenen Eltern ein Betrag von � 20,-- eingezahlt werden soll. Man k�nnte dadurch Personen, die lediglich Interesse haben, von jenen, die dann tats�chlich den Sommerkindergarten besuchen, besser trennen.

c)      GR. M�hlegger erkundigt sich �ber die Finanzierung der Asphaltierung des Hohlsteinweges im Bereich der Liegenschaft Hechenblaickner. Der B�rgermeister wird bis zur n�chsten Sitzung die erforderlichen Informationen vorlegen.

d)      GR. W�ll stellt die Anfrage, ob die ehemals offenen Kosten f�r die Sanierung des Radweges durch die Gemeinde M�nster beglichen wurden. Es wird dazu festgestellt, dass keinerlei rechtliche Handhabe bestand, bei der Gemeinde M�nster den Sanierungsbeitrag einzuheben. Die Angelegenheit wurde im Zuge der Standortfestlegung f�r die neue Hauptschule geregelt. Die Gemeinde Brixlegg verzichtet auf die Zahlung.

e)      Von GR. M�hlegger wird darauf hingewiesen, dass f�r M�tter von Kindergartenkindern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen, eine Notwendigkeit f�r Parkpl�tze besteht. Diese k�nnen nicht bereit gestellt werden, weil s�mtliche Parkm�glichkeiten von den Lehrern ben�tzt werden. W�hrend den Neubauarbeiten f�r die Hauptschule ist mit einer Verschlechterung der bereits jetzt unzumutbaren Situation zu rechnen. Nach Ansicht von GR. M�hlegger k�nnte durch eine �ffnung des Privatweges Markl zugunsten des Kindergartens eine Besserung herbeigef�hrt werden. Nach einer l�ngeren Diskussion wird der Bauausschuss mit der Ausarbeitung von L�sungsvorschl�gen beauftragt. 2-3 Parkpl�tze sollten w�hrend der Bauzeit f�r die Kindergarteneltern reserviert werden.

f)        GR. Walter W�ll erkundigt sich �ber die M�glichkeit einer Stra�enbeleuchtung f�r die Privatzufahrt �Wiesenhof� in der Faberstra�e. Zahlreiche H�user und Wohnungen haben ihren Zugang bzw. ihre Zufahrt �ber den unbeleuchteten Weg. Der Gemeinderat bef�rwortet die Anbringung einer Stra�enbeleuchtung. Der B�rgermeister wird Angebote einholen.

g)      GR. Schneider bringt die beantragte �berdachung f�r Utensilien der Landjugend am Recyclinghof zur Sprache. Vom B�rgermeister wird dazu festgestellt, dass derzeit Verkaufsverhandlungen mit dem Montanwerk laufen. Au�erdem ist in feuerpolizeilicher Hinsicht zu erwarten, dass die Fa. Strasser ihren Hallenteil aufgibt. In diesem Falle w�re im inneren der Halle ausreichend Platz vorhanden und es m�sste keine eigene �berdachung errichtet werden.

 

 

Nicht �ffentlicher Teil

6.

Personalangelegenheiten

 

 

7.

�ffentliche Nutzung Matzenpark

 

 

 

Der B�rgermeister bedankt sich beim Gemeinderat f�r die gute und sachbezogene Arbeit und w�nscht den Gemeinder�ten und deren Angeh�rigen wie auch dem Gemeindepersonal sch�ne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Insbesonders bedankt er sich bei Vzbgm. Mittner, der den Zeitraum seines Krankenstandes hervorragend �berbr�ckt hat. Dieser erkl�rt, dass dies nur mit Hilfe der Gemeindeverwaltung m�glich war.

 

Von mehreren Gemeinder�ten wird bedauert, dass die Mandatare der GBL ausgeschieden sind. Ihr Handeln ist nicht nachvollziehbar und man freut sich, dass Hr. Simon Neuhauser zuk�nftig als einziger GBL-Mandatar zur Mitarbeit im Gemeinderat zur Verf�gung steht. Hr. Neuhauser war bereits l�ngere Zeit im Gemeinderat und man sch�tzt seine Fachkompetenz.

 

Der B�rgermeister bedankt sich f�r die rege und konstruktive Mitarbeit und beschlie�t die Sitzung.

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am ____________ genehmigt.

 

 

___________________________��������������������������������������������������������������������������� ___________________________

B�rgermeister����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Schriftf�hrer