Mindestsicherung

Die Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht oder nicht vollständig abdecken können. Zudem kann die Mindestsicherung eine Hilfestellung bei eintretenden außergewöhnlichen Schwierigkeiten in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen bieten.

Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellte Personen (zB Unionsbürger) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie dauerhaft in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt).