Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile (bei Österreichern nicht unbedingt erforderlich)
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bei Ausländern die Reisepässe)
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile (bei Inländern nicht erforderlich)
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.