Geburt - Geburtsurkunde

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile (bei Österreichern nicht unbedingt erforderlich)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bei Ausländern die Reisepässe)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile (bei Inländern nicht erforderlich)
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Zuständig