Erschließungsbeitrag

Für Neu- oder Zubauten ist ein Erschließungsbeitrag zu bezahlen.

Ab 01.01.2024 gilt ein Einheitssatz von 4,00 % des Erschließungsbeitragssatzes von € 234,00 (= € 9,36)




Berechnung:

Bauplatzanteil
§ 9 Abs. 2 TVAG

Bauplatzfläche m² x € 9,36 x 150 %

Baumassenanteil § 9 Abs. 4 TVAG

m³ Baumasse x € 9,36 x 70 %

Die Summe von Bauplatzanteil und Baumassenanteil ergibt den zu zahlenden Erschließungsbeitrag.

 



FORMEL zur Berechnung der anteiligen Bauplatzfläche: 

Falls für die betroffene Liegenschaft noch nie ein Erschließungsbeitrag bezahlt wurde, sich jedoch ein Altbestand darauf befindet, wird nachfolgende Formel zur Berechnung der Bauplatzfläche angewandt:

(Baumasse neu x Bauplatzfläche) : (Baumasse neu + Baumasse alt = ursprüngliche Baumasse minus allfälligem Abbruch)

Zuständig