Anwohnerparkkarte Ortszentrum

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt25,20 € pro KFZ/Monat

Zuständig

 


Vom Gemeinderat wurden in seiner Sitzung vom 04.10.2005 einstimmig folgende Richtlinien für Anwohnerparkkarten festgelegt:

  1. Eine Anwohnerparkkarte ist über Antrag der betroffenen Bewohner des Ortszentrums nur auszustellen, wenn diese keine Möglichkeit zur Schaffung eines Stellplatzes auf eigenem Grund (auch Pachtgrund odgl.) haben.
  2. Die Anwohnerparkkarte ist bezogen auf eine KFZ-Zulassungsnummer auszustellen.
  3. Die Anwohnerparkkarte ist nicht übertragbar und wird auf einen Zeitraum von maximal einem Jahr ab Ausstellungsdatum ausgestellt.
  4. Die Anwohnerparkkarte berechtigt zum Abstellen eines Fahrzeuges innerhalb der ausgewiesenen Kurzparkzone. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.
  5. Die Gebühr für die Anwohnerparkkarte wird vom Gemeinderat festgelegt.